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76

Dienstag, 23. Juli 2013, 09:43

Vorerst nicht.

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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77

Mittwoch, 24. Juli 2013, 09:48

Gut, dann sind wir hier fertig. Ich wünsche Ihnen noch Gute Besserung, Herr Blumbach.
zum Staatsanwalt:

Ich denke wir besprechen uns noch kurz vor der Tür.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

78

Mittwoch, 24. Juli 2013, 10:22

geht vor

Beruf: BGH-Richterin

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79

Mittwoch, 24. Juli 2013, 10:24

Folgt ihm vor die Zimmertür, so dass Blumbach sie nicht mehr hören kann.

Und was denken Sie?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

80

Mittwoch, 24. Juli 2013, 10:31

Interpretieren kann er seine Aussagen schon ganz gut, allerdings ändert das nichts daran, dass für die Beamten vor Ort diese Anweisung den Ausschlag gegeben haben könnte, abzudrücken. Der korrekte Weg wäre gewesen, erst dann den Einsatz von Waffen anzudrohen, wenn eine unmittelbare Gefährdung vorliegt und es keinen anderen Ausweg gibt. Der Einsatz von Waffen ist weiterhin darauf zu richten, die Gefahr abzuwenden, ohne zu töten. Das ist hier mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht geschehen.

Beruf: BGH-Richterin

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81

Mittwoch, 24. Juli 2013, 10:39

Nun, dass sind aber in erster Linie Mutmaßungen. Die einzigen Beweise sind ein Zeitungsartikel ohne Quelle und eine ganz vage Aussage von Herrn Blumbach, das würde derzeit nicht mal für eine Anklage reichen.
Haben Sie schon die Einsatzprotokolle durchgesehen oder mit den eingesetzten Beamten gesprochen? Wenn Sie es Blumbach zurechnen wollen, dann brauchen sie eine Verknüpfung. Das Polizeirecht sieht nun mal einen finalen Rettungsschutz in Notfällen vor, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt, und wenn alle bestätigen, dass ein solcher Notfall vorlag, wird es wohl kaum eine Möglichkeit für eine Verurteilung geben.
Die Beweislage ist hier eindeutig zu schwach, als das ich hier etwas tun könnte.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

82

Mittwoch, 24. Juli 2013, 12:15

Bisher hat man uns noch keinen Zugang gestattet.

Der Unterschied: Der finale Rettungsschuss wird von den Beamten angewandt, wenn es keinen Ausweg gibt. Herr Blumbach hat allerdings eine Anweisung dazu gegeben, das könnte m.E. reichen, da er ja die Gesamtlage nicht vorher sondiert hat.

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83

Mittwoch, 24. Juli 2013, 12:58

Er hat gesagt, dass der finale Rettungsschutz angewendet werden soll, wenn es nötig ist. Sie müssen im Zweifel seine Aussagen zu Gunsten des Beschuldigten auslegen. Für eine andere Auslegung benötigen wir Hinweise.

Wie man hat Ihnen keinen Zugang zu den Akten gestattet und Ihnen nicht erlaubt die Beamten zu befragen? Na da würden Sie von mir auf Antrag eine richterliche Anordnung bekommen. So geht das ja nicht, dass die Behörden nicht miteinander kooperieren. Gerade wenn es um Menschenleben geht...
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

84

Mittwoch, 24. Juli 2013, 13:17

Ich lege hier nichts zu Ungunsten von Herrn Blumbach aus, wenn ich feststelle, dass die Erfordernisse für einen finalen Rettungsschuss hoch sind - es muss eine Abwägung in der Situation erfolgen. Durch die Aussage wird diese Abwägung vorweg genommen, wenn die bezeichnete Situation eintritt, auch wenn ein finaler Rettungsschuss nicht geboten gewesen wäre, das ist meine Feststellung.
Endgültig lässt sich das nur durch eine Befragung der entsprechenden Einsatzkräfte feststellen.

Darauf werde ich zurück kommen, wenn meine nächste Anfrage wieder im Sande verläuft.

Beruf: BGH-Richterin

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85

Mittwoch, 24. Juli 2013, 13:24

Okay, ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!

Geht.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
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