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61

Montag, 14. Januar 2013, 19:25

steht mit wütendem Gesicht auf

Dieses hinterhältige Dr....

Beruf: Richter a.D.

Wohnort: Neunfels

Region: Trübergen

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62

Montag, 14. Januar 2013, 19:33

schiebt ihn in den Sitz zurück und zischt ihm zu, er solle ruhig bleiben

Hohes Gericht,
was mein Mandant sagen möchte:
1. sieht er eine Auflösung der Ehegemeinschaft als nicht notwendig an,
2. wurde er zu keinem Zeitpunkt um ein einvernehmliches Vorgehen ersucht,
3. resultierte die in dem Antrag angesprochene Überreaktion in einer Verweigerung von Seiten Frau Wolfs, die gemeinsamen Kinder wie vereinbart über ein Wochenende zu sich zu nehmen und rechtfertigt sich in der ausdrücklichen Verärgerung meines Mandanten zwar nicht, bietet aber eine aus meiner Sicht ausreichende Erklärung, eine Einstufung als generelle Aggressions- bzw. Wutstörung ist in keinster Weise zutreffend,
4. ist er in keinster Weise damit einverstanden, dass das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht seiner Frau zustehen soll,
5. ist nach seiner Einschätzung die Verweigerung eines Kontaktes seitens der Kinder Ergebnis einer psychischen Beeinflussung und Manipulation durch die Antragstellerin.
.....
Regionalpräsident der Region Trübergen

63

Montag, 14. Januar 2013, 19:34

springt auf

Ganz zu schweigen davon, dass diese Schlampe total GESTÖRT IST! :cursing:

Beruf: Richter a.D.

Wohnort: Neunfels

Region: Trübergen

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64

Montag, 14. Januar 2013, 19:39

...
Da die Frau allerdings eine Auflösung der Eheverbindung wünscht, ist mein Mandant bereit, dem nachzugeben, den Antrag allerdings in allen anderen Punkten abzuweisen und ihm das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen, sowie, aufgrund der offensichtlichen Manipulation der gemeinsamen Kinder zu Ungunsten des Vaters und zur Rache an meinem Mandaten, der Frau Wolf das Besuchs- und Umgangsrecht zeitweilig zu untersagen, mit der Maßgabe, sich nicht den Kindern ohne seine Zustimmung zu nähern und ausschließlich unter der Aufsicht meines Mandaten fernmündliche und ähnliche Kontakte zu gestatten.

Vielen Dank.
Regionalpräsident der Region Trübergen

Wohnort: überall

Region: überall

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65

Montag, 14. Januar 2013, 21:01

Herr Wolf, setzen Sie sich umgehend wieder hin! Beleidigungen dulde ich in diesem Gerichtssaal nicht und werde bei Wiederholung eine Ordnungsmaßnahme gegen Sie verhängen.

Danke, Herr Kuester.

Zwischen den Parteien besteht zumindest hinsichtlich der Ehescheidung Einvernehmen. Sollte es richtig sein, dass die Antragsstellerin keine einvernehmliche Lösung zu erstreben versucht hat, fände ich dies bedauerlich.

Was das Sorge- und Aufenhaltsbestimmungsrecht angeht, beantragen nun die Parteien den jeweils anderen ganz oder zum Teil hiervon auszuschließen. Dem gesetzlichen Leitbild des § 16 Abs. 2 PStMG folgend soll das Sorgerecht im Grundsatz ja beiden Elternteilen zustehen, wobei hiervon nach Abs. 4 nur eine Ausnahme gemacht werden kann, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.
Ich möchte Sie beide darauf hinweisen, dass ich ihren Sachvorträgen folgend nicht geneigt bin eine Gefährdung des Wohles der Kinder durch eine der beiden Parteien anzunehmen. Da ich als Richterin dazu angehalten bin eine gütliche Streitbeilegung herbeizuführen, möchte ich die Parteien dazu anregen den Rechtsstreit im Rahmen eines Vergleiches zu beenden. Dieser könnte so aussehen, dass es ein gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht bestehen sollen. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass sich dies im Hinblick auf die Prozesskosten positiv auswirken würde.

66

Montag, 14. Januar 2013, 21:03

MICH MIT DIESER FURIE EINIGEN? - :zonk: :zonk: :zonk:

Beruf: Richter a.D.

Wohnort: Neunfels

Region: Trübergen

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67

Montag, 14. Januar 2013, 21:03

Herr Wolf, jetzt beruhigen Sie sich doch...
Regionalpräsident der Region Trübergen

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68

Montag, 14. Januar 2013, 21:17

Herr Wolf, aufgrund wiederholtem unangemessenem Verhalten, insbesondere lautem Schreien und ehrverletzenden Bemerkungen bezüglich der Antragsstellerin, verhänge ich nach § 16 Abs. 1 APO ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 BM, ersatzweise ein Tag Haftstrafe, gegen Sie. Sollten Sie ihr Verhalten in dieser Weise fortsetzen, werde ich weitere Sanktionen gegen Sie verhängen.

Herr Kuester, brauchen Sie vielleicht eine kurze Unterbrechung um die Möglichkeit einer gütlichen Einigung mit ihrem Mandanten zu erörtern?

Beruf: Richter a.D.

Wohnort: Neunfels

Region: Trübergen

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69

Dienstag, 15. Januar 2013, 16:12

Herr Vorsitzender ---
Regionalpräsident der Region Trübergen

70

Dienstag, 15. Januar 2013, 16:12

NEIN, brauchen wir nicht! X( :rolleyes:

Wohnort: überall

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71

Dienstag, 15. Januar 2013, 20:08

Herr Wolf, ich habe Ihnen schon mehrfach gesagt, dass Sie in meinem Gerichtssaal nicht herumzuschreiben haben. Wenn Sie sich nicht mäßig können, werde ich erneut Sanktionen gegen sie einleiten. :nono:

Wenn keine Bereitsschaft zu einer gütlichen Einigung besteht, bitte ich die Prozessbevollmächtigten ihre Antragsbegründung um Tatsachen zu ergänzen, die diese angesichts § 16 Abs. 2 PStMG schlüssig machen. Herr Dr. Schröter, als Vertreter der Antragsstellerin bitte Sie zuerst.

Herr Vorsitzender ---


SimOff
  1. Es verhandelt eine Frau.
  2. Es verhandelt eine Einzelrichterin, sie ist keine Vorsitzende.

72

Mittwoch, 16. Januar 2013, 07:48

SimOffKommt heute Abend
Dr. iur. Sven Schröter jr.
Diplomjurist

RA in der Kanzlei Hansen & Meiser mbH
Notar

Beruf: Richter a.D.

Wohnort: Neunfels

Region: Trübergen

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73

Mittwoch, 16. Januar 2013, 14:25

SimOff
1. Vielleicht ist er ja ein Frauenhasser. ^^ :P - Danke.
2. Ach ja, das Änderungsgesetz ist ja durch. Danke. ;)

redet nochmal auf Marcus ein
Regionalpräsident der Region Trübergen

74

Donnerstag, 17. Januar 2013, 06:56

Nun, für die schlüssige Darlegung bräuchte ich nun doch meine Mandantin. Denn diese kann ihnen nächer erläutern, was genau geschehen ist.
Dr. iur. Sven Schröter jr.
Diplomjurist

RA in der Kanzlei Hansen & Meiser mbH
Notar

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75

Donnerstag, 17. Januar 2013, 18:18

Herr Dr. Schröter, wie es scheint zieht es ihre Mandantin vor nicht zu erscheinen. Ich erwarte von Ihnen als Prozessbevollmächtigtem durchaus, soweit mit dem Fall vertraut zu sein, dass Sie den Sachverhalt schlüssig darlegen können.

Wie dem auch sei, es scheint, dass wir heute nicht weiterkommen. Da auch ein Vergleich ausgeschlossen zu sein scheint, schlage ich folgedes Verfahren vor: Wir beenden die mündliche Verhandlung. Beide Parteien bekommen von mir aber eine Hausaufgabe auf: Sie haben Ihre Antragsbegehren in einem schriftlichen Plädoyer schlüssig zu machen. Auf dieser Basis werde ich dann urteilen. Findet dieses Verfahren mit einer Schriftsatzfrist von, sagen wir, einer Woche Ihre Zustimmung Herr Kuester und Herr Dr. Schröter?