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Ich belehre auch Sie, dass Sie hier jede Aussage verweigern können mit der Sie sich selber einer Straftat bezichtigen müssten. Die Aussagen die Sie tätigen müssen allerdings der Wahrheit entsprechen.
Verraten Sie mir bitte ihren vollen Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand und Beruf.
Herr Richter, leider erging die Ladung zu dieser Verhandlung derart kurzfristig, dass ich mich mit meinem Mandanten bisher nicht konsultieren konnte. Der gegnerische Schriftsatz ist mir bisher gänzlich unbekannt, womit eine Prozessvorbereitung unmöglich war. Da insbesondere die gesetzliche Mindesfrist von 24 Stunden, die nach § 7 Abs. 2 APO zwischen Ladung und Verhandlung verstreichen muss, unterschritten wurde, beantrage ich die mündliche Verhandlung zu vertagen.
Wie es aussieht, will ihre Frau die Scheidung mit gemeinsamem Sorgerecht. Allerdings sollen die Kinder bei ihr leben. Das ganze Vorbringen scheint mir allerdings recht wirr. Ohne nähere Spezifikation heißt es hier sie seien aggressiv und müssten durch polizeiliches Eingreifen besänftigt werden. Auch würden Sie eine Scheidung nicht zustimmen....
Eine Scheidung scheint mir unabwendbar. Ich würde daher mit Rücksicht auf die Prozesskosten vorschlagen dieser umgehend zu zustimmen. Was das Ehevermögen angeht wurden keine Anträge gestellt, was uns Recht sein soll.
Beim Sorgerecht würde ich darauf bestehen, dass beide Eheleute über den Aufenthalt der Kinder einvernehmlich bestimmen. Wichtig wäre dazu darzulegen, dass sie in der Tat kooperativ sind und Ihnen das Kindeswohl am Herzen liegt. Ich kann Ihre Wut gut verstehen, aber möchte Sie bitten sich im Prozess ruhig und freundlich zu geben.
Ich müsste zur Vorbereitung auch noch wissen, was es mit diesem Polizeivorfall auf sich hat?
Ich überlasse das Sorgerecht doch nicht zur Hälfte dieser Irren!
Naja, ist mal wieder völlig durchgedreht und hat sich eingebildet ich würde sonstwas tun, dabei wollte ich nur die Kinder abholen. Dann haben mich zwei Bullen halb tot geprügelt und ihr auch noch geglaubt ...