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Staatskanzler veröffentlicht Verordnungen
Staatskanzler veröffentlicht Verordnungen
Am heutigen Sonntag veröffentlichte der Staatskanzler einige Verordnungen. Diese sind nachzulesen im
Verordnungsblatt der Republik Bergen.
Folgende Verordnungen wurden dabei erlassen:
- Verordnung über Staatsakte und Staatsbegräbnisse
- Verordnung über die Kennzeichnung öffentlicher Einrichtungen
- Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude und Einrichtungen
Damit nutzt der Staatskanzler sein Recht, Verordnungen nach Artikel 30 der Verfassung zu erlassen.
gez. M. Eckstein
Abteilung Presse
Freie Stadt Bergen, den 17.06.2012
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.
Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.
Vizestaatskanzler a.D.
Staatskanzler veröffentlicht Verordnungen
Am heutigen Donnerstag veröffentlichte der Staatskanzler eine Verordnung. Diese sind nachzulesen im
Verordnungsblatt der Republik Bergen.
Folgende Verordnung wurde dabei erlassen:
- Verordnung über die Arbeitsweise und Organisation der Staatsregierung und der Staatsministerien (Verordnung)
Damit nutzt der Staatskanzler sein Recht, Verordnungen nach Artikel 30 der Verfassung zu erlassen.
gez. M. Eckstein
Abteilung Presse
Freie Stadt Bergen, den 02.08.2012
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.
Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.
Vizestaatskanzler a.D.
Staatskanzler veröffentlicht Verordnungen
Am heutigen Donnerstag veröffentlichte der Staatskanzler eine Verordnung. Diese sind nachzulesen im
Verordnungsblatt der Republik Bergen.
Folgende Verordnung wurde dabei erlassen:
- Verordnung über die Errichtung des Staatsamtes für Presse- und Informationsangelegenheiten (Verordnung)
Damit nutzt der Staatskanzler sein Recht, Verordnungen nach Artikel 30 der Verfassung zu erlassen.
gez. M. Eckstein
Abteilung Presse
Freie Stadt Bergen, den 02.08.2012
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.
Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.
Vizestaatskanzler a.D.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (2. August 2012, 15:49)