- Ein Mindestlohn von BM8,50 soll eingeführt werden.
- Regionalpräsidenten und Bürgermeister sollen durch das Volk gewählt werden.
- Der Artikel 4 Notengesetz sollen im Sinne der Stärkung der Bergischen Notenbank geändert werden.
- Keine Auslandseinsätze soll die bergische Armee durchführen. (Ausnahmen können durch vertragliche Bestimmungen mit Zweitstaaten beschlossen werden)
- Es soll ein Schutzkonzept für die Gesamtbevölkerung geschaffen werden.
- Die Armee soll für die Verteidigung des eigenen Landes vorbereitet sein.
- Der Aufbau von lokalen Milizeinheiten soll begonnen werden.
- Das Notstandsgesetz sowie der Staatsrat sollen reformiert werden, damit die Bürgerrechte gestärkt werden.
Dieses gemeinsame Wahlprogramm stellt eine gemeinsame Basis von
spe und SPB in der Kooperation dar. Dieses gemeinsame Wahlprogramm ist eine Erweiterung des Grundsatzprogrammes der
spe. Das Grundsatzprogramm der
spe finden Sie an folgender Stelle:
Grundsatzprogramm