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Donnerstag, 29. Oktober 2020, 16:33

151. Präsidentschaftswahl


Offizielle Bekanntmachung der 151. Wahl zum Staatspräsidenten der Republik Bergen


Sehr geehrte Damen und Herren,

Feststellung der Erfordernis zur Einleitung einer Wahl
Hiermit stelle ich fest, dass die Amtszeit des Staatspräsidenten der 150. Wahlperiode am 30.11.2020 endet. Ich schreibe daher gemäß der Verfassung und des § 3 Abs. 2 Staatskrisenbewältigungsgesetz 2020 i.V.m. dem Wahlgesetz die Wahl zum Staatspräsidenten der Republik Bergen (2020) aus.

Terminierung
Die Staatswahlkommission hat beschlossen, dass der Hauptwahltag für den ersten Wahlgang der 10.11.2020 ist.

1. Daraus ergibt sich folgender Zeitplan:

Datum
Bezeichnung
31.10.2020Beginn der Kandidaturfrist
04.11.2020Ende der Kandidaturfrist
10.11.2020Beginn der Stimmabgabe
10.11.2020Hauptwahltag
15.11.2020Letzter Tag der Stimmabgabe
16.11.2020Bekanntgabe der Ergebnisse


2. Soweit eine Stichwahl erforderlich wird, gilt diesbezüglich folgender Zeitplan:

Datum
Bezeichnung
17.11.2020Beginn der Frist zur Kandidaturerklärung in der Stichwahl (nur sofern notwendig)
23.11.2020Ende der Kandidaturerklärungsfrist in der Stichwahl (nur sofern notwendig)
24.11.2020Hauptwahltag und Beginn der Stichwahl (nur sofern notwendig)
28.11.2020Ende der Stichwahl (nur sofern notwendig)
29.11.2020Bekanntgabe der Ergebnisse der Stichwahl (nur sofern notwendig)


Bitte beachten Sie, dass für Wahlen in bergischen Auslandsvertretungen besondere Bestimmungen gelten.

Feststellung der bereits erfolgten Verfahrensschritte
Wahlberechtigte Bürger (bergische Staatsbürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres zum Hauptwahltag) haben bereits Wahlbenachrichtigungen erhalten. Sollten Sie diese Benachrichtigung nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den für ihre Kommune zuständigen Wahlvorsteher. Bitte prüfen Sie diese Benachrichtigung und beantragen gegebenenfalls fristwahrend Briefwahl.

Feststellung der Zuständigkeiten
Die Kandidaturen sind zu richten an:

Die Staatswahlkommission
Am Rußhof 33
1240 Freie Stadt Bergen



Beschwerden sind zu richten an die Wahlkommission.


I. Ballner
Vorsitzende der Staatswahlkommission

2

Mittwoch, 11. November 2020, 18:52

Die Wahlkommission weist darauf hin, dass die Stimmabgabe nunmehr möglich ist.

3

Sonntag, 15. November 2020, 14:36

In einer ersten Bekanntgabe teilt die Wahlkommission mit, dass etwa 78,8 Prozent der Wahlberechtigten sich mit einer gültigen Stimmabgabe an der Präsidentschaftswahl beteiligt haben.

4

Dienstag, 17. November 2020, 00:20

Es wird nach der Auszählung bekannt gegeben, dass bei einer Wahlbeteiligung von 78,75 Prozent
  • auf den Kandidaten Herrn Waldemar W. Wenzel von Laurin (parteilos) 29,0 Prozent und
  • auf den Kandidaten Frau Katharina Rodering (SPB) 71,0 Prozent
der gültigen Stimmen entfallen seien.