Satzung der NUB
1.)
Union Bergen ist eine politische Partei in der Republik Bergen.
Sie nimmt an der politischen Willensbildung teil und bekennt sich klar zur Verfassung der Republik Bergen.
Sie hat ihren Sitz in der Freien Stadt Bergen.
2.)
Das Parteikürzel der Nationalen Union Bergen lautet NUB.
Der Wahlspruch lautet Ex cineribus, pro Deo, et Patria( Aus der Asche für Gott und Land).
Die Farben sind Schwarz/Rot, das Wappen ist ein Goldener Greif.
3.)
Vollwertiges Mitglied der NUB kann sein, wer das 21. Lebensjahr erreicht hat. Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr steht die
Jugendorganisation offen.
Aufnahme finden kann und soll, wer sich mit den Prinzipien der NUB in Übereinstimmung befindet!
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, oder Ausschluss!
4.)
Das höchste Organ der NUB ist der Nationalparteitag, es handelt sich dabei um eine Delegierten Versammlung.
Er tagt nach Einberufung durch den Vorstand und trifft durch den Vorsitzenden
für die Partei relevanten Entscheidungen und wählt den Vorstand und das Schiedsgericht mindestens einmal alle 4 Jahre.
5.)
Die NUB wird nach außen von dem Parteivorstand vertreten, in erster Linie vom Parteichef, dem
Generalsekretär und dem Fraktionsführer.
Der Vorstand besteht neben den genannten aus Schatzmeister, Jugendwart, Frauenbeauftragte, Parteirichter und
Sicherheitsobmann.
6.)
Die Satzung tritt sofort in Kraft!