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Post- und Telefonzentrale, Zugangskontrolle, Personalabteilung etc.
Die
Kommunikationszentrale nimmt eingehende Anrufe an und behandelt die zu- und abgehende Post des Ministeriums.
„Sarah Liebermann“ , meldete sie sich knapp – man kannte sich schließlich untereinander. “Staatsminister Tannenberger für Staatsministerin Koerting.“ , gab sie an und stellte durch.
Zeitgleich verbindet die Assistentin der Ministerin in
deren Büro.
Kurz vor Weihnachten gehen hunderte beschwerde Schreiben von Bürgern bezüglich der Beitragserhöhung der öffentlichen Versicherungen ein.
Worauf wegen der stark reduzierten Besetzung der zuständigen Dienststellen nicht persönlich geantwortet wird. Stattdessen erklärt das Ministerium gegenüber der Presse, alle Bescheide mit diesem Inhalt (also der Beitragserhöhung) könnten einfach ignoriert werden und würden spätestens im neuen Jahr zurückgenommen. Wer bereits finanzielle Belastungen erlitten habe, erhalte diese in voller Höhe zurückerstattet.
Aus der Versicherungswirtschaft kommt eine Anfrage wie das Ministerium gedenkt, das Defizit der gesetzlichen Kassen von 800 Millionen Berger Mark auszugleichen. Man ist über diese Presseerklarung wenig erfreut, zumal man keine Rücksprache gehalten hat.
Das Ministerium teilt mit, dass man in den bisherigen Prüfungen nur statistische Fehlberechnungen und dementsprechend falsce Kostenbescheide feststellen - wie auch dem Senat dargelegt wurde - feststellen konnte. Ein Finanzdefizit von 800 Mio. BM könne man nicht bestätigen. Etwaige Defizite würden jedoch, wie im § 6 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches aus den dem öffentlichen Haushalt begleichen, in der Regel aus der Sonderausgabenrücklage.
Die Versicherungswirtschaft verneint, dass es sich um statistische Fehler handelt. Man beruft sich auf die Mehrausgaben für Therapien, den Anstieg von Verwaltungskosten, den Anstieg der Reallöhne einiger Versicherter, den Anstieg der Arbeitslosigkeit sowie das höhere Risiko zu erkranken, durch die höhere Gefahr Opfer einer Straftat zu werden. Man fordert das Ministerium auf das Defizit zu auszugleichen.
Das Ministerium teilt erneut mit, dass man der gesetzlichen Sozialversicherung zum Ende des Jahres im Falle der Notwendigkeit Zuschüsse gemäß dem Sozialgesetzbuch gewähren werde. Für die privaten Versicherungen seien solche Ausgleichszahlungen nicht im Rahmen der Zuständigkeit, dafür möge man sich an das für Finanzmarktangelegenheiten zuständige Finanz- und Wirtschaftsministerium wenden und die Ausgleichsansprüche dort glaubhaft machen.