Auch die Revision von Gesetzten sein Ressort betreffend hatte
Staatsrat Werner zu bewerkstelligen. So hatte Staatsminister Tannenberger ihm jüngst die Aufgabe übertragen, das derzeitige
Notengesetz zu prüfen. Diese Prüfung galt vornehmlich der Maßgabe, Gesetze strukturell und inhaltsgleich zu bündeln vorbehaltlich der Anmerkungen Missstände aufzuzeigen und Ansätze zur Behebung dieser auszuarbeiten.
Es wurde relativ schnell klar, dass dieses Gesetz bezüglich Ausgabe, Annahme, Ersatz und Rücknahme einige Lücken aufwies, die es schnellstmöglich zu beheben galt. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls deutlich, dass eine Trennung von Regelungen zu Noten und Notenbank unumgänglich war, um die komplexen Gegebenheiten im Umgang mit aber auch durch die Notenbank selbst rechtssicher wiederzugeben.
So machte man sich diesbezüglich an die Ausarbeitung und rechnete mit einer Vorlage von nicht weniger zwei Gesetzen an Staatsminister Tannenberger. Die zu erlassenden Verordnungen wären dabei noch gesondert zu betrachten.