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61

Sonntag, 7. September 2014, 20:01

Das gebe ich dann so weiter. Kann ich sonst noch etwas tun, Exzellenz?
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

62

Montag, 8. September 2014, 18:39

Nun wir sind ja noch am Kulturabkommen ;)

SimOffwas wir jetzt echt mal angehen...

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63

Montag, 8. September 2014, 20:03

Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen?
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

64

Mittwoch, 24. September 2014, 16:14

Vertrag über die Kooperation in den Bereichen Bildung, Kultur und Forschung zwischen der Republik Bergen und der Föderalen Republik Andro

Präambel
Die beiden Vertragsnationen kommen darüber überein, dass eine gute und friedvolle Zusammenarbeit erreicht werden kann, wenn vor allem die Völker der Nationen gemeinsam am Forschritt für die Menscheit mitwirken. Um diesen Gedanken zu verwirklichen beschließen die Nationen Bergen und Andro den folgenden Vertrag, um die Kooperation im Bereich der Bildung, Kultur und Forschung zu intensivieren.


§1. Allgemeine Bestimmungen
Dieser Vertrag zwischen den beiden Vertragsnationen soll die Anerkennung von Schulabschlüssen vereinfachen, den Austausch von Schülern und Studenten ermöglichen und ein Forschungsnetzwerk zwischen den Universitäten und Institutionen beider Nationen begründen.

§2. Bestimmungen im Bereich der Bildung
1. Die Abschlüsse der jeweils anderen Nationen werden vollumfangreich anerkannt. Dies betrifft sowohl Ausbildungsabschlüsse, Schulabschlüsse und Hochschulabschlüsse.
2. Die androischen Schulabschlüsse magister artis und magister naturalis werden dem bergischen Abitur gleichgesetzt.
3. Das bergische Abitur wird den androischen Schulabschlüssen des magister naturalis gleichgesetzt, wenn der Schüler sein Abitur mit den Schwerpunkten Physik, Chemie, Biologie, Information oder Mathematik abgeschlossen hat.
3a. Das bergische Abitur wird den androischen Schulabschlüssen des magister artis gleichgesetzt, wenn der Schüler sein Abitur mit den Schwerpunkten Geschichte, Musik, Kunst, Erdkunde, Sozialkunde, Fremdsprachen, Philosophie und Ethik abgeschlossen hat.
4. Studienberechtigt ist im jeweiligen Land, wer ein Abitur und/oder den magister naturalis/artis vorweisen kann.
5. Das bergische Gymnasium wird dem androischen Gymnasium (Sekundarstufe I + II) gleichgesetzt.
6. Andere Schulformen werden in Andro der Gesamtschule (Sekundarstufe I) gleichgesetzt.
7. Universitäten beider Nationen erkennen die jeweiligen Abschlüsse wie folgt an
-Bachelor
-Master
-Magister
-Diplom
-Promotion
8. Bergen ermöglicht an Schulen das erlernen der androischen Sprache (Mostowskawisch) und an Hochschulen das erlernen und studieren der androischen Sprachen u.a.:
-Mostowskawisch
-Mawettisch
-Almachisch
-Ribirisch
-Wiltuwisch
-Krolockisch
-sowie das Studium der Androistik
9. Andro ermöglicht an Schulen das erlernen der bergischen Sprache (Dreibürgisch) sowie das studieren der Bergistik an Hochschulen.

§3. Förderung des kulturellen Austauschs
1. Der Austausch von staatlich eingestellten Schullehrern sowie Hochschuldozenten wird vereinbart. Hierzu soll es neben gemeinsamen Konferenzen zum Bildungs- und Wissensaustausch auch einen Austausch von Lehrern und Dozenten an Schulen/Hochschulen geben.
2. Der Austausch von Ausstellungsstücken aus Museen sowie kulturellen, wissenschaftlichen oder technischen Austellungen wird beschlossen und gefördert.

§4. Schüler und Studentenaustauschprogramm
1. Beide Vertragsnationen beschließen ein Schüler- und Studentenaustauschprogramm
2. Die Teilnahme ist für jeden Schüler und Studenten möglich der eine bergische bzw. androische Staatsbürgerschaft besitzt.
3. Die Anmeldung zum Austauschprogramm läuft über die jeweilige Schule bzw. Hochschule und wird von dieser an das bergische Bildungsministerium, in Andro an das Innenministerium Referat für Bildung, weitergeleitet.
4. Die Finanzierung läuft wie folgt ab:
-private Finanzierung durch die Eltern
-Schüler mit einer Durchschnittsnote von 2,00 und besser erhalten staatliche Stipendien, die vom jeweiligen Heimatland zu 100% getragen werden
-die Stipendien werden durch einen binationalen Bildungsfond finanziert, der von Bergen zu 45% und von Andro zu 55% finanziert wird.
-die Annahme von Spenden für den Bildungsfond sind möglich.
-Beide Nationen gwähren zudem nationale Sonderfinanzierungskonzepte.
-Ausländischen Studenten wird prinzipiel die jeweils nationale Bildungsförderungsmöglichkeit zugänglich gemacht
-anfallende Studiengebühren werden zu 50% vom Gastland gestellt.
5. Die Unterbringung der Austauschschüler oder Studenten erfolgt
-in Gastfamilien für maximal ein Jahr
-in Schüler- und Studentenwohnheimen, bzw. Internaten
-in Studentnwohnungen
6. Die Unterbringung wird in beiden Fällen für ein Jahr vom Gastland wie vom Heimatland zu gleichen Teilen übernommen.
7. Überschreitet die Dauer des Auslandsaufenthalt ein Jahr, so muss der Schüler/Student die Kosten selbst decken.

§5. Forschungskooperation
1. Bergen und Andro vereinbaren die Kooperation in den Forschungsbereichen
-Computerforschung
-EDV Entwicklung
-Kernenergieforschung
-Raumfahrttechnik
-Luftfahrttechnik
-Rüstungstechnik
-Zivile Sicherheitstechnik
2. Den ausgewählten Wissenschaftlern aus dem Bereich in 1. genannten Bereichen wird der Zugang zu den jeweiligen zivilen Forschungszentren im anderen Land gewährt.

§6. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.




An dieser Stelle würde ich auch gerne auf dieses Justizabkommen hinweisen, dass unsere beiden Nationen auch schließen könnten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mihail Kalinin« (24. September 2014, 16:45)


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65

Mittwoch, 24. September 2014, 19:51

nimmt den Entwurf entgegen und einen Stift zur Hand

Sie erlauben?
Einige Minuten lang liest sie den Entwurf konzentriert durch, streicht und schreibt wild darin herum und reicht ihn dem Botschafter zurück

Entwurf

Vertrag über die Kooperation in den Bereichen Bildung, Kultur und Forschung zwischen der Republik Bergen und der Föderalen Republik Andro

Präambel
Die Föderale Republik Andro,
und
die Republik Bergen
- nachfolgend Vertragsnationen -


IN Bestätigung und Bekräftigung der guten, fruchtbaren und friedvollen Zusammenarbeit beider Nationen auf Grundlage der bestehenden Verträge,
ERKENNEND, dass diese Zusammenarbeit weiter Früchte tragen kann und beiden Nationen zu noch größerem Nutzen beitragen kann, wenn vor allem die Völker der Nationen gemeinsam am Forschritt für die Menscheit mitwirken.
BESCHLIEßEND, die Kooperation im Bereich der Bildung, Kultur und Forschung zu intensivieren,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

§1. Allgemeine Bestimmungen
Dieser Vertrag zwischen den beiden Vertragsnationen soll die Anerkennung von Schulabschlüssen vereinfachen, den Austausch von Schülern und Studenten ermöglichen und ein Forschungsnetzwerk zwischen den Universitäten und Institutionen beider Nationen begründen.

§2. Bestimmungen im Bereich der Bildung
1. Die Schul-, Ausbildungs- und Studienabschlüsse der jeweils anderen Nationen werden gemäß der nachstehenden Bestimmungen vollumfänglich anerkannt.
2. Die für Bildung zuständigen Ministerien beider Länder werden bezüglich der Entsprechung von Schul- und Ausbildungsabschlüssen eine gemeinsame Vereinbarung treffen. Wer in einem der Vertragsstaaten die allgemeine Hochschulreife erlangt hat, ist im anderen Vertragsstaat im Bezug auf Zugangsvoraussetzungen so gestellt, als wenn er diese im Inland erlangt hätte.
3. Die für Bildung zuständigen Minister beider Staaten werden ebenso eine gemeinsame Vereinbarung zur Anerkennung der Hochschulabschlüsse des jeweiligen Staates treffen. Hierbei kann eine Anerkennung von besonderen Bedingungen abhängig gemacht werden, wenn dies länder- oder fachspezifische Besonderheiten erfordern; dies gilt insbesondere für ein Lehramts- oder Rechtswissenschaftsstudium. Wer in einem Vertragsstaat die Befähigung zum Dozenten an einer Hochschule erworben hat, kann auch zum Dozenten an einer Hochschule des anderen Vertragsstaates berufen werden, soweit seine Sprachkenntnisse ausreichen.
4. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, in Ihren Schulen den Unterricht der Amtssprache des jeweils anderen Staates als Fremdsprache als freiwilliges Unterrichtsfach zu etablieren, soweit die Schulorganisation dies hergibt. An Universitäten soll das Studium der jeweils anderen Amtssprache ermöglicht werden, sofern es möglich ist, auch die anerkannten weiteren Sprachen des jeweils anderen Staates.

§3. Förderung des kulturellen Austauschs
1. Der Austausch von staatlich eingestellten Schullehrern sowie Hochschuldozenten wird vereinbart. Ebenso vereinbart werden Konferenzen zum Wissensaustausch.
2. Der Austausch von Ausstellungsstücken aus Museen sowie kulturellen, wissenschaftlichen oder technischen Ausstellungen wird beschlossen und gefördert.

§4. Schüler und Studentenaustauschprogramm
1. Beide Vertragsnationen beschließen ein Schüler- und Studentenaustauschprogramm mit verschiedenen Angeboten. Zugang zu diesem Programm haben alle Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten, die die Kriterien der Angebote erfüllen und deren Leistungsstand dem Austausch nicht entgegensteht.
3. Die Anmeldung zum Austauschprogramm läuft über die jeweilige Schule, Hochschule oder sonstige benannte Stelle und wird von dieser an die national zuständige Stelle gemeldet wird, die die Koordinierung übernimmt.
4. Die Vertragsstaaten sichern den gegenseitigen Verzicht auf die Erhebung von jeder Gebühr für den Besuch der Schule oder Hochschule zu. Die übrigen anfallenden Kosten werden je nach Programm ganz oder zum Teil durch einen Fond übernommen, mindestens zehn vom Hundert der Teilnehmer sollen dabei ein vollständiges Stipendium bekommen und aufgrund von sozialen und leistungsspezifischen Kriterien oder besonderem Engagement je zu einem Drittel ausgewählt werden.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, jährlich Mittel für mindestens 100 Austauschschülern und -studenten aus jedem der Staaten die Teilnahme zu ermöglichen. Sie legen jährlich die Zahl der Teilnehmer und die Mitteleinzahlung fest, wobei Andro 55 Prozent und Bergen 45 Prozent der Kosten übernimmt.
5. Die Unterbringung der Austauschschüler oder Studenten erfolgt, in Gastfamilien, Internaten oder Stidentenwohnheimen. Dabei kann privaten Einrichtungen und Gastfamilien eine angemessene Aufwandsentschädigung aus dem Programmfonds gewährt werden.
6. Private Angebote werden hierdurch nicht ausgeschlossen und durch die jeweils zuständige Stelle bestmöglich unterstützt.

§5. Forschungskooperation
1. Bergen und Andro vereinbaren die Kooperation in den Forschungsbereichen
-Computerforschung und EDV Entwicklung
- Luft- und Raumfahrt
- Rüstungstechnik
- Zivile Sicherheitstechnik
- Umwelt- und Biotechnik
- Medizintechnik
2. Den ausgewählten Wissenschaftlern aus den kooperativen Forschungsbereichen genannten Bereichen wird der Zugang zu den jeweiligen zivilen Forschungszentren im anderen Land entsprechend einer Vereinbarung gewährt.


§6. Schlussbestimmung
Dieser Vertrag tritt mit seiner Ratifizierung in Kraft.

Ich habe einige Änderungen vorgenommen. Insbesondere die genaue Anerkennung von Abschlüssen würde ich ungern zementiert sehen, da sich ja doch ab und an mal etwas ändert.
Bei der Forschung fällt die Kerntechnik heraus, dafür kommen andere Bereiche hinzu, hatte ich gedacht.Die Austauschregelung erschien mir so unpraktikabel und starr, implizierend, dass private Anbieter von Programmen ersetzt werden sollen. Ich schlage daher vor, sich auf staatsfinanzierte Programme zu beschränken.

Über ein Justizabkommen können wir gern reden.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

66

Freitag, 3. Oktober 2014, 14:06

Könnten sie die Änderungen ggf. grün markieren? Wäre sehr hilfreich.

Das Abkommen sähe in etwa so aus.

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67

Freitag, 3. Oktober 2014, 16:02

Die Änderungen betreffen quasi das gesamte Abkommen..
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68

Dienstag, 7. Oktober 2014, 18:06

Das wichtigste vllt.? ;) Ich unterschreibe ungern die Gebietsabtretung von Petrograd an Bergen ;)

Beruf: Diplomatin

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69

Dienstag, 7. Oktober 2014, 18:21

Das wäre eine sehr gute Idee, Exzellenz. Ich bin sicher, mein Nachfolger wird sehr erfreut über diesen Vorschlag sein und ihn schön mit Schleife unterschriftsreif verpacken. :P
Ich denke, dass wichtige ist, dass
Insbesondere die genaue Anerkennung von Abschlüssen würde ich ungern zementiert sehen, da sich ja doch ab und an mal etwas ändert.
Bei der Forschung fällt die Kerntechnik heraus, dafür kommen andere Bereiche hinzu, hatte ich gedacht.Die Austauschregelung erschien mir so unpraktikabel und starr, implizierend, dass private Anbieter von Programmen ersetzt werden sollen. Ich schlage daher vor, sich auf staatsfinanzierte Programme zu beschränken.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

70

Dienstag, 7. Oktober 2014, 19:32

Gut, das geht in Ordnung.
Wären wir dann soweit durch? Wir hätten dann das Kultur- und Justizabkommen. Richtig?

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71

Dienstag, 7. Oktober 2014, 20:32

Über das Justizabkommen sollten Sie mit meinem Nachfolger verhandeln, Exzellenz.
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72

Dienstag, 14. Oktober 2014, 15:26

Gerne.

SimOffist die neue Regierung schon hier?

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73

Dienstag, 14. Oktober 2014, 21:23

SimOffDie neue Ministerin wird in den nächsten Tagen offiziell ernannt, aber nichtsdestotrotz sollt ihr dieses gemeinsame Gespräch bis zum regulären Ende führen, da einerseits unsere Bündnispolitik in SLP und SPB ähnlich ist (auch wenn Krause kein SLP-Mitglied ist), andererseits die Außenpolitik dem Staatspräsidenten untersteht.

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Region: Bergen-Hauptstadt

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74

Dienstag, 14. Oktober 2014, 23:54

SimOffDa ich die ID ja vermutlich eh übernehme, würde ich nach dem Kultus-Abkommen den Bruch machen und dann mit "der Neuen" weitersimen. ;)
Staatspräsident a.D.