Michael Dornmatt, stellv. Fraktionsvorsitzender
Werte Kollegen,
Herr Kollege Schmied,
es geht hier nicht darum, dass die Arbeit des Parlaments behindert werden soll, es grenzt an eine Unverschämtheit, dies zu unterstellen, denn die Initiative geht eben nicht einmal von der Regierung, sondern vom Präsidium dieses Hohen Hauses aus, die momentan ein Staatspräsident inne hat, den weit über 2/3 der Bevölkerung in dieses Amt gewählt haben.
Aber auch, dies der Regierung vorzuwerfen, ist Hochmut sondergleichen, denn auch diese Regierung wurde demokratisch gewählt und wird den Teufel tun, unsere Verfassung, in der JEDER Fraktion, gleich welcher Stärke, Kontrollrechte gegenüber der Regierung eingeräumt werden, zu missachten.
Was hier vorgeschlagen wurde, ist eine Anregung zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit unseres Parlamentes.
Ich stelle mir das z.B. so vor: Der Präsident legt einen angemessenen Zeitraum für die Debatte über jeden Entwurf fest, sagen wir zwischen 72 und 120 Stunden. Dieser Zeitraum wird durch Antrag einer Fraktion um maximal erneut diese Stundenanzahl verlängert, die Verlängerung ist unbegrenzt oft möglich.
Das Ende einer Debatte kann der Senat ja ohnehin mit Mehrheit beschließen.
Abstimmungen dauern 120 Stunden, es sei denn, es liegt vorher eine unumstößliche Mehrheit vor oder alle Stimmen wurden abgegeben.
Klingt das, aus den Reihen des Hohen Hauses vorgeschlagen, nach Einschränkung?
Danke.