Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die NÖPB hat folgenden Antrag gestellt.
Beschluss zur Änderung des Sozialgesetzbuch (SGB)
1. Im Sozialgesetzbuch (SGB) wird § 6.2 Absatz 2 Teilsatz 2 der Passus "1.00" nach "mehr als" und vor "BM monatlich" ersetzt gegen den Passus "700.00".
2. Im Sozialgesetzbuch (SGB) wird § 6 Absatz 4 wird Satz 2 um den Teilsatz ", Überschüsse sollen bis zu einer Höhe von zwei Ausgabejahren zurückgelegt werden, sollte dies erreicht sein, seien Überschüsse dem Bildungsetat zuzuführen."
Nun stellt sich die Frage, ob der Antrag im Sozialausschuss oder im Plenum beraten werden soll. Zwei Anmerkungen dazu: Erstens, dadurch, dass der GO-Antrag der SLP noch immer nicht beschlossen ist, muss diese Frage beraten werden. Zweitens, die GO sieht keine Aussprache über diese Frage vor. Das heißt, dass Sie nur der Beratung im Ausschuss oder im Plenum zustimmen können, Diskussionen über diese Frage sollen nicht geführt werden.