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225-PL-011 | Aktuelle Stunde zum Ausnahmezustand (NÖPB)
Camille Ledoux
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die NÖPB-Fraktion hat eine Aktuelle Stunde gemäß § 8 GO Senat beantragt. Das Thema soll der Ausnahmezustand sein.
Wie Sie alle wissen, wurde heute ein Attentat auf Staatspräsident Lacroix ausgeführt. Sein Zustand ist nicht genau bekannt, man weiß nur, dass er aktuell nicht tot ist, aber auch nicht ansprechbar ist. Auf Grund dessen übernimmt Senatspräsidentin Wenger kommissarisch das Amt des Staatspräsidenten bzw. der Staatspräsidentin. Sie hat auf Grund des Attentats den Ausnahmezustand ausgerufen. Dabei wird auch sofort eine Sitzung des Staatsrates ausgerufen. Deswegen ist Frau Wenger jetzt nicht hier.
Der Antrag auf eine Aktuelle Stunde wurde vom Senatspräsidium noch immer nicht angenommen. Die Gründe dafür sind folgende: Die Lage ist unübersichtlich, es gibt kaum Informationen. Der Ausnahmezustand gestattet dem Senat, Sonderregelungen für den Notstand zu verabschieden. Dies kann nicht bei einer Aktuellen Stunde geschehen. Aber vor allem: Die Personen, die dem Senat am meisten was sagen können, sprich Frau Wenger, Herr Blumbach und Innenministerin Bourassa, sind nicht anwesend.
Auf Grund dessen schlage ich vor, dass die NÖPB-Fraktion ihren Antrag zurückzieht, damit die Fraktionen konkrete Anträge gemeinsam besprechen können. Der Senat steht unter Zeitnot, wobei Entscheidungen helfen können.
Sollte der Antrag nicht zurückgezogen werden, wird die Aktuelle Stunde durchgeführt.
Wird der Antrag aufrecht erhalten?
Theo Müller Frau Präsidentin,
im Namen der anwesenden Senatoren der SLP darf ich äußern, dass wir durchaus Gesprächsbedarf sehen, eine Aktuelle Stunde uns aber nicht als das geeignete Instrument erscheint. Ich möchte Vorschlagen, eine Sondersitzung abzuhalten, auf Basis des vorliegenden Antrages, dann haben wir mehr Spielraum.
"Wir werden den Antrag nicht zurück ziehen. Wir sehen den bedarf einer Entscheidung wie die SLP. Wir wollten jedoch erst einmal wissen, was die Frau Senatspräsidentin bewegt hat. Wir wollten nicht ohne Klärung die Aufhebung des Notstandes beantragen. Wir bitten sie unser Vorgehen unter diesen Gesichtspunkten zu betrachten. Sollte die SLP einen weitergehenden Antrag stellen, könnten wir uns ggf. anschließen."
In einer Aktuellen Stunde können wir nichts beschließen, nur debattieren. Wir schlagen deshalb vor, stattdessen eine Sondersitzung abzuhalten, die erst eine Debatte und dann ggf. Beschlüsse erlaubt.