Die Fraktion der KPB beantragt die Änderung des Steuergesetzes. Der Antragssteller möge den Antrag vorstellen.
Teil III – Einkommenssteuer (neu)
Auf das Einkommen natürlicher Personen wird eine Steuer von 50 v. Hundert erhoben, von dieser Steuerschuld sind 1200 Bergermark abzuziehen. Das Einkommen einer natürlichen Person sind sämtliche Einkünfte, die diese aus selbst- oder unselbstständiger Arbeit oder als Gewinnausschüttung von einer Personengesellschaft erzielt.
Teil III – Einkommenssteuer (alt)
Auf das Einkommen natürlicher Personen wird eine Steuer von 15 v. Hundert erhoben. Das Einkommen einer natürlichen Person sind sämtliche Einkünfte, die diese aus selbst- oder unselbstständiger Arbeit oder als Gewinnausschüttung von einer Personengesellschaft erzielt.