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Dienstag, 5. Juni 2012, 16:14

223-PL-009a | 2012/6 Grundlagenvertrag mit dem Medianischen Imperium

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit eröffne ich die Aussprache über einen Entwurf für einen Grundlagenvertrag mit dem Medianischen Imperium.


Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen des Medianischen Imperiums und der Republik Bergen





Die Vertragsparteien, das Medianische Imperium und die Republik Bergen
schließen, gewillt, zukünftig gute Beziehungen zu unterhalten und einen
Beitrag zu Frieden und Kooperation auf der Welt zu leisten, folgenden
Vertrag:



Artikel 1 - Anerkennung
  • Das Medianische Imperium und die Republik Bergen erkennen einander als souveräne Staaten an.
  • Die
    Vertragsparteien erkennen die jeweiligen Grenzen und Hoheitsgewässer zu
    Vertragsschluss und bis auf Widerruf jede Veränderung dieser als
    unverletzlich an.



Artikel 2 – Frieden
  • Die
    Vertragsparteien erklären, jede kriegerische Handlung oder Drohung
    gegeneinander zu unterlassen und den gegenseitigen Frieden zu wahren.
    Bei unlösbaren Konflikten wird eine Schlichtung vereinbart.
  • Die Vertragsparteien verzichten untereinander auf Geheimdienstaktivitäten, die dem Vertragspartner schaden.
  • Die
    Vertragsparteien werden, anerkennend, dass Frieden die wichtigste
    Bedingung für eine gerechte Welt ist, ihre gemeinsamen Möglichkeiten
    nutzen, um diesen zu erhalten.



Artikel 3 – Einmischung
  • Die
    Partner pflegen den Dialog und Meinungsaustausch zu politischen Fragen.
    Auf die Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit
    diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen oder dies der
    ausdrückliche Wunsch des anderen Vertragspartners ist, abgesehen.



Artikel 4 – Diplomatische Kontakte
  • Die
    Vertragspartner ermöglichen einander, Botschaften und andere
    diplomatische Vertretungen im anderen Staat zu errichten. Die
    Vertragspartner stellen sich dafür angemessene Einrichtungen zur
    Verfügung, die Immunität genießen.
  • Die Vertragspartner
    gewähren allen diplomatischen Gesandten des anderen sämtliche
    Privilegien, insbesondere die volle diplomatische Immunität, sofern sie
    durch den Empfängerstaat akkreditiert wurden.
  • Die Vertragspartner werden die Beziehungen zueinander mindestens als „neutral“ oder sinnesverwandt klassifizieren.



Artikel 5 – Unterstützung und Kooperation
  • Die
    Vertragsparteien sichern sich zu, einander im Rahmen ihrer
    Möglichkeiten zu unterstützen, sofern das durch einen Vertragspartner
    gewünscht wird.
  • Die Vertragspartner beabsichtigen, in
    Zukunft in vielfältiger Weise in allen Bereichen der Politik,
    Gesellschaft und Wirtschaft zusammenzuarbeiten und erklären, dazu
    weitere Verträge schließen zu wollen.
  • Die Vertragspartner
    vereinbaren ferner, dass sie auch in internationalen Angelegenheiten
    einen Austausch pflegen und zusammenarbeiten wollen, besonders was die
    Angelegenheiten internationaler Organisationen betrifft.



Artikel 6 – Einreise, Aufenthalt
  • Die Vertragspartner vereinbaren, den Staatsbürgern eine möglichst einfache Einreise in ihr Staatsgebiet zu ermöglichen.
  • Die
    Vertragspartner erklären, über die Frage des Aufenthalts und der
    Betätigung der Staatsbürger des anderen Vertragspartners Vereinbarungen
    treffen zu wollen.

Artikel 7 – Bildung, Anerkennung von Abschlüssen
  • Die
    Vertragspartner erklären übereinstimmend, dass Bildung ein wichtiges
    Gut ist, und kommen zu dem Schluss, dass eine Zusammenarbeit und ein
    Austausch im Bereich von Schulen und Universitäten sinnvoll ist.
  • Die Vertragspartner streben die Anerkennung von Abschlüssen untereinander an.

Artikel 8 – Handel
  • Es wird angestrebt, weitere Übereinkommen im Bereich der Wirtschaft zu schließen.

Artikel 9 – Schlussbestimmungen
  • Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
  • Eine Änderung bedarf des gegenseitigen Einvernehmens.
  • Die
    Partner vereinbaren, den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen
    aufzukündigen. Andernfalls kann er von einem der Partner nur mit einer
    Frist von 14 Tagen gekündet werden.Verstößt ein Vertragspartner in für
    den anderen Vertragspartner schädlicher Weise absichtlich gegen diesen
    Vertrag, so kann der geschädigte Vertragspartner den Vertrag für nichtig
    erklären.







Die Debatte hierzu ist eröffnet.
Dr. Magdalena von Ehrenbach
Präsidentin des Senats der Republik Bergen a. D.
Mitglied der UBK-Fraktion im Senat
Publizistin

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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2

Dienstag, 5. Juni 2012, 17:17

bittet um das Wort
Staatspräsident a.D.

3

Dienstag, 5. Juni 2012, 22:16

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bitte des Staatspräsidenten kann nicht nachgekommen werden, da er kein Rederecht im Senat besitzt.
Dr. Magdalena von Ehrenbach
Präsidentin des Senats der Republik Bergen a. D.
Mitglied der UBK-Fraktion im Senat
Publizistin

4

Mittwoch, 6. Juni 2012, 16:53

Christiane Hartmann, stv. parl. Geschäftsführerin
Frau Präsidentin, liebe Kollegen!
Zunächst möchte ich nach § 6, Absatz 4 GO im Namen der Fraktion der SLP einen Antrag auf Erteilung des Rederechts für den Herrn Staatspräsidenten beantragen.
Dann möchte ich aber noch anregen, sich auf eine Ergänzung des o.g. Paragraphen zu verständigen, dem Staatspräsidenten kommt eine wichtige Rolle im Staate zu, dem sollten wir Rechnung tragen.

Danke.

Fraktion

:klatsch: :klatsch:
Sozialliberale Partei

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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5

Mittwoch, 6. Juni 2012, 19:57

Die LABOUR Fraktion schliest sich dem Antrag auf Rederecht des Präsidenten an.
SPB-Veteran

6

Donnerstag, 7. Juni 2012, 11:02

Viktor von Warnsleben

Die UBK-Fraktion schlägt vor, den Staatspräsidenten auch in seiner Eigenschaft als Außenminister in die Regierung aufzunehmen, was ihm ebenfalls das Rederecht eintragen würde. Eine Änderung der Geschäftsordnung werden wir ablehnen.

Ansonsten unterstützt die UBK den Antrag auf Erteilung des Rederechts.
Senator Dr. Georg Frankenhein
Fraktionsvorsitzender der UBK-Fraktion

7

Donnerstag, 7. Juni 2012, 11:04

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich höre keinen Widerspruch zu dem Antrag. Hiermit gewähre ich dem Staatspräsidenten das Rederecht im Senat.
Dr. Magdalena von Ehrenbach
Präsidentin des Senats der Republik Bergen a. D.
Mitglied der UBK-Fraktion im Senat
Publizistin

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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8

Donnerstag, 7. Juni 2012, 14:07

kommt zum Pult

Frau Senatspräsidentin,
meine Damen und Herren Senatoren,

ich danke Ihnen für die Gelegenheit hier zu dem Vertragsentwurf Stellung nehmen zu können. Ob das Hohe Haus hier für die eine dauerhafte Regelung für ein Rederecht des Staatspräsidenten trifft oder nicht, das liegt nicht in meinem Ermessen sondern in dem des Hohen Hauses.

Der Grundlagenvertrag bietet uns die Möglichkeit, Beziehungen zum Imperium aufzubauen. Das ist nur in unserem Interesse, sowohl wirtschaftlich und politisch, denn es bietet uns viele Vorteile. Daher ist es auch mein Ziel, mit möglichst vielen Staaten der Welt solche Abkommen zu schließen, das Medianische Imperium wird hier nur der Anfang sein.

Der Vertrag ist ein erster Schritt für gute, freundschaftliche Beziehungen, ein sicheres Fundament für die zukunft, weshalb ich darum bitte, dass das Hohe Haus ihm zustimmt.

Für Fragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Vielen Dank.

rollt zum Platz des Staatspräsidenten und wartet auf eventuelle Fragen
Staatspräsident a.D.

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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9

Donnerstag, 7. Juni 2012, 20:30

:klatsch:
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

10

Donnerstag, 7. Juni 2012, 20:40

Fraktion
:klatsch: :klatsch:
Sozialliberale Partei

11

Freitag, 15. Juni 2012, 12:31

Senator Frank Jahn:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die UBK-Fraktion unterstützt den Antrag.
Senator Dr. Georg Frankenhein
Fraktionsvorsitzender der UBK-Fraktion

12

Samstag, 16. Juni 2012, 15:44

Christiane Hartmann, stv. parl. Geschäftsführerin

Die Fraktion der SLP beantragt, die Abstimmung zum Entwurf einzuleiten.
Sozialliberale Partei

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (16. Juni 2012, 15:44)


13

Samstag, 16. Juni 2012, 22:22

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem Antrag wird stattgegeben. Die Debatte ist geschlossen. Die Abstimmung wird in Kürze eingeleitet.
Dr. Magdalena von Ehrenbach
Präsidentin des Senats der Republik Bergen a. D.
Mitglied der UBK-Fraktion im Senat
Publizistin