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Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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16

Mittwoch, 6. Juni 2012, 19:03

reicht eine Korrektur ein



Parteiengesetz


§ 1 Allgemeines

(1) Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
(2) Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach der Verfassung obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.
(3) Die Parteien legen ihre Ziele in politischen Programmen nieder.
(4) Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach der Verfassung und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.
(5) Das Recht auf die Gründung einer Partei steht jedem Staatsbürger zu.

§ 2 - Begriff der Partei

(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die sich dauernd oder für längere Zeit landesweit oder regional an der politischen Willensbildung teilnehmen wollen.
(2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie acht Monate lang an keiner Senatswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.
(3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn
1. ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder
2. ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.

§ 3 - Innere Ordnung einer Partei

(1) Eine Partei muss eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm haben.
(2) Partei muss sich zur demokratischen Grundordnung bekennen.
(3) Der Name einer Partei muss sich von dem Namen einer bereits bestehenden Partei deutlich unterscheiden; das gleiche gilt für Kurzbezeichnungen.
(4) Die Parteien müssen demokratisch organisiert sein, ihr höchstes Beschlussgremium, dessen genaue Funktion und Zusammensetzung die Satzung regelt, muss demokratisch organisiert sein.
(5) Jede Partei muss einen Vorstand einrichten, der vom höchsten Beschlussgremium (Absatz 4) gewählt wird und die Partei vertritt. Kompetenzen und genaueres bestimmt die Satzung.
(6) Kandidatenlisten für offizielle Wahlen werden durch das oberste Beschlussgremium verabschiedet.
(7) Etwaige Regelungen über die Verfassung von Vereinen finden auch auf Parteien Anwendung, sofern dieses Gesetz keine anderslautenden Regelungen trifft, die Bestimmungen mit ihrem Inhalt den Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderlaufen oder die ausdrückliche Nichtanwendung einer Regelung bestimmt wird.

§ 4 – Verfassungswidrigkeit

(1) Eine verfassungswidrige Partei ist aufgelöst, ihr Vermögen wird eingezogen.
(2) Über die Verfassungswidrigkeit befindet auf Antrag der Staatsregierung oder des Senatspräsidenten der Bergischer Gerichtshof.
(3) Nachfolgeorganisation verfassungswidriger Parteien sind ebenfalls verboten.

§ 5 – Mitgliedschaft in einer Partei; Parteiämter

(1) Mitglied einer Partei kann nur sein, wer nicht gleichzeitig Mitglied einer konkurrierenden, inländischen Partei ist.
(2) Unfähig, Parteiämter zu bekleiden ist unbeschadet weitergehender, satzungsmäßigen Bestimmungen der Partei, wer nicht das passive Wahlrecht zum Senat besitzt, es sei denn, er besitzt dieses Wahlrecht aufgrund der Bestimmungen zu einem Amt, das er besetzt nicht.

§ 6 – Finanzen
(1) Parteien können sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Mandatsabgaben und Vermögenseinnahmen finanzieren.
(2) Die Parteien müssen einen Rechenschaftsbericht vorlegen.
(3) Parteien, welche mindestens 0,5 Prozent der Stimmen bei einer Senatswahl erhalten haben, erhalten zudem eine staatliche Förderung in Höhe von 0,1 BM pro Wähler und Wahl bekommen. Die staatliche Unterstützung soll der Stellung der Parteien in einem demokratischen Staat schützen und soll nicht mehr als 75 von 100 der Einnahmensumme nach 1 betragen. Die Organisation der staatlichen Finanzierung obliegt dem Senatspräsidium.

§ 7 - Wahlwerbung
(1) Die Parteien dürfen mit Beginn des letzten Monats vor einer Wahl im Wahlgebiet Wahlwerbung betreiben. Hierfür werden ihnen kostenlos gemäß ihrer letzten Wahlergebnisses angemessen große Plakatflächen zur Verfügung gestellt. Auch bei der letzten Wahl nicht angetretenen Parteien sind solche Flächen zu gewähren.
(2) Mit Beginn der letzten drei Wochen vor der Senatswahl steht den Parteien jeweils zum Selbstkostenpreis eine angemessene Sendezeit im landesweiten Rundfunk für Wahlwerbung zur Verfügung. Für den Inhalt sind die Parteien verantwortlich, die Spots sind unmissverständlich als Wahlwerbung zu kennzeichnen.

§ 8 – Sanktionen
(1) Bei Verstoß gegen dieses Gesetz oder auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen oder sonstigen Regelungen für Parteien kann das Senatspräsidium Strafzahlungen von bis zu 100.000 BM verhängen.
(2) Entsteht aus Handlungen gemäß 1 ein wirtschaftlicher Schaden für den Staat oder eine konkurrierende Partei, so kann die Strafzahlung bis zu dem dreifachen des Schadens betragen.
(3) Gegen Sanktionsmaßnahmen nach Absatz 1 und 2 steht der Rechtsweg vor dem Bergischen Gerichtshof offen.


§ 9 – Inkrafttreten
(1) Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.

Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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17

Mittwoch, 6. Juni 2012, 19:39

Nochmal warum müssen sich Parteien welche nur Regional einen Bürgermeister unterstützen an Landeswahlen teilnehmen.

Was ist mit den Listenkoalitionen wenn mehrere Parteien eine Liste einreichen?


Zur Parteienfinanzierung:

Ja Parteien leisten einen Beitrag aber eine Demokratie ist eine Aktive und keine Pasive Regierungsform.

Parteien sind kine Dienstleister welche vom Bürger bezahlt werden um eine Wahlschow zu bieten .
Parteien sind in erster linie ein Zusammenschluss von Bürgern welche sich freiwillig gemeinsam an der politischen Willensbildung
teilnehmen. Dementsprechend sollte auch die Stärke einer Partei aus ihren Mitgliedern kommen und nicht aus Umverteilung von geldern der Bürger. Dies wird dazu führen, das die bergischen Spitzenfunktionäre etwas mehr auf ihre Basis achten müssen da ohne sie nichts läüft.
SPB-Veteran

18

Mittwoch, 6. Juni 2012, 19:50

Christiane Hartmann, innenpol. Sprecherin:

Über die Pflicht zur Teilnahme an der Senatswahl kann man diskutieren, aber für die SLP steht die Unterstützung der Parteien nicht zur Disposition.
Es geht hier nur darum, unser Mehrparteiensystem zu schützen, da finde ich knapp 4 Mio. BM, die ungefähre Maximalsumme für alle Parteien insgesamt pro Jahr nicht zu viel, zumal man dafür von einer Wahlbeteiligung von einhundert Prozent ausgehen müsste.
Sozialliberale Partei

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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19

Mittwoch, 6. Juni 2012, 21:43

Ich stimme Frau Hartmann zu. Dieser Entwurf ist bis auf den Punkt der Teilnahme an Landeswahlen nicht mehr änderbar.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

20

Donnerstag, 7. Juni 2012, 11:09

Dieser Entwurf ist bis auf den Punkt der Teilnahme an Landeswahlen nicht mehr änderbar.


Nun gut, wenn die Regierungsfraktion ohne Not und offensichtlich auch ohne vernünftige Argumente eine Verwässerung von Exekutive und Legislative durchdrücken will, wird die UBK-Fraktion diesen Entwurf ablehnen.
Senator Dr. Georg Frankenhein
Fraktionsvorsitzender der UBK-Fraktion

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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21

Donnerstag, 7. Juni 2012, 12:01

Was heist hier nicht änderbar. Wir
ringen hier im Parlament um die bestmögliche Lösung .
Dementsprechend sollten sie sich nicht perse vor
Alternativvorschlägen verschließen.

Realisieren sie
endlich , das sie mit ihrem Vorschlag der Parteienfinanzierung
die Basis ihrer Parteien geschwächt werden.

Es besteht ein
Unterschied zwischen Wahlkämpfe und Industriewerbekampagnen.
Letztere verballern viel Geld in Fernseh- und Plakatwerbung wofür
sie professionelle Agenturen beschäftigen.

Wahlkämpfe
hingegen befinden sich fundamental im Gegensatz zu jenen oben
genanten Industrieschlachten.

Parteien vertreten öffentlich
ein, in internen Prozessen entstandenes, Programm. Hierfür benötigt
sie alle Mitglieder, welche vor allen in Infoständen oder
Diskussionen an den Bürger herantreten und so vertrauen für das
Programm errichten.

Sie sehen es befindet sich ein direkter
Zusammenhang zwischen Parteiprogramm und Kampagnenfähig einer Partei
in Form der Basis ihrer Mitglieder.

Mit ihren Vorschlag der
Parieienfinanzierung durch den Steuerzahler vernichten sie diese
sensible Bindung.

Mangelnder Rückhalt in der Basis wird durch
extern eingekaufte Werbeagenturen ausgeglichen.
In Extremum
kann dies soweit geführt werden das jene Agenturen aus PR gründen
massive Einschnitte in das Parteiprogramm nehmen.

Dies
ist zugunsten der Demokratischen Kultur in Bergen abzulehnen.
SPB-Veteran

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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22

Donnerstag, 7. Juni 2012, 20:29

Herr Schmied, weshalb genau sind Sie gegen Parteienfinanzierung? Ihre letzten Argumente habe ich vernommen.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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23

Donnerstag, 7. Juni 2012, 22:33

Ich habe doch gesagt das sie die demokatische Kultur beschädigt und die Parteibasis geschwächt wird.

Was ist darann so schwer zu verstehen?
SPB-Veteran

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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24

Freitag, 8. Juni 2012, 16:17

Ich bin absolut nicht der Meinung, dass wir hier eine Schädigung der demokratischen Kultur haben.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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25

Freitag, 8. Juni 2012, 17:49

Ich schon und ich habe meine Argumente klar benannt.
Sie können auch gerne darauf eingehen Hr. Kanzler.
SPB-Veteran

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

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26

Freitag, 8. Juni 2012, 18:29

Was heist hier nicht änderbar. Wir
ringen hier im Parlament um die bestmögliche Lösung . Dementsprechend sollten sie sich nicht perse vor Alternativvorschlägen verschließen.

Realisieren sie endlich , das sie mit ihrem Vorschlag der Parteienfinanzierung die Basis ihrer Parteien geschwächt werden.

Es besteht ein Unterschied zwischen Wahlkämpfe und Industriewerbekampagnen. Letztere verballern viel Geld in Fernseh- und Plakatwerbung wofür
sie professionelle Agenturen beschäftigen.

Wahlkämpfe hingegen befinden sich fundamental im Gegensatz zu jenen oben genanten Industrieschlachten.

Parteien vertreten öffentlich ein, in internen Prozessen entstandenes, Programm. Hierfür benötigt sie alle Mitglieder, welche vor allen in Infoständen oder
Diskussionen an den Bürger herantreten und so vertrauen für das Programm errichten.

Sie sehen es befindet sich ein direkter Zusammenhang zwischen Parteiprogramm und Kampagnenfähig einer Partei in Form der Basis ihrer Mitglieder.

Mit ihren Vorschlag der Parieienfinanzierung durch den Steuerzahler vernichten sie diese sensible Bindung.

Mangelnder Rückhalt in der Basis wird durch extern eingekaufte Werbeagenturen ausgeglichen. In Extremum kann dies soweit geführt werden das jene Agenturen aus PR gründen massive Einschnitte in das Parteiprogramm nehmen. Dies ist zugunsten der Demokratischen Kultur in Bergen abzulehnen.


Wie kommen Sie auf Ihr Argument mit den Werbeagenturen? Dies ist an den Haaren herbeigezogen. Wie sollen sich Parteien sonst finanzieren?
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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27

Freitag, 8. Juni 2012, 21:33

Herr Graubünden wir leben im 21. Jahrhundert, da ghören PR Manager, Marketing Experten Umfragegurus und so weiter einfach zu einem Modernen Wahlkampf.

Herr Graubünden es gibt Compiuter Internet und Mobiltelephone welche die Kommunikation im Land emens beschleunigt.

Die Zeiten in welchen sie die Welt mit einem Bleistift und einem Stück Papier regiert hatten sind entgültig vorbei.



Diese Entwicklung schwächt die Basis und versetzt wie schon gesagt den Vorstand in die Lage den Unmut der Basis ignorieren zu können,

indem externe Leistungen eingekauft werden.
SPB-Veteran

28

Freitag, 8. Juni 2012, 22:17

Zitat

Wie sollen sich Parteien sonst finanzieren?
Das sieht ihnen Änlich in ihrer Staatsgläubigkeit kommen sie nichteinmal auf die Idee das sie und die Mitglieder ihrer Partei selbst einen Beitrag zur Parteienfinanzierung liefern können.
Nein, das soll der bergische steuerzahler auch noch übernehmen. Von ihrem hart erarbeiteten Geld das Privatvergnügen von ihnen und ihren Parteifreunden zu übernehmen.

Dies wird von LABOUR abgelehnt.

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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29

Sonntag, 10. Juni 2012, 11:30

Natürlich müssen Parteien sich zum Großteil über die eigenen Mitgliedsbeiträge finanzieren, doch dies wird nicht reichen. Daher bekommt jede Partei ihr Stückchen ab.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

30

Mittwoch, 13. Juni 2012, 16:58

Wenn sie denken sie können uns
korrumpieren Herr Kanzler haben sie sich schwer getäuscht.

Meine
werte Kollegen es scheint mir in dieser Debatte klar herausgestellt
worden zu sein, das die Parteien
ihre Primäraufgaben, zu
erwähnen sind Mitgliederverwaltung, Aufrechterhaltung des
Vereinswesens, Kontrolle der eigenen Abgeordneten
sowie Beratung
der Bürger,
aus eigenen Mitteln bewältigen.
Die
hier thematisierte Parteienfinanzierung bedient lediglich die
Wahlkampfkassen der Landesverbände.
Allerdings bedarf es keiner
Steuerverschwendung, damit Wahlkampfetats aufgerüstet
werden.
Anstelle von Kampagnen ist vertrauen von Wählern mittels
konventionellen Methoden zu suchen.
Verankerung in Vereinen,
Infostände und Bürgersprechstunden ja auch Klinken putzen und ein
gepflegter Internetauftritt .

Das macht natürlich Arbeit und
fordert eine starke Basis, aber Steuerzahler dürfen nicht geschröpft
werden um die Faulheit einiger Politiker zu kompensieren.