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Freitag, 15. Juni 2012, 12:44

223-PL-013a | 201206/06-AU Grundlagenvertrag Fuchsen/Bergen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Staatspräsident hat folgenden Vertragsentwurf zur Debatte gestellt


Grundlagenvertrag zwischen dem Freistaat Fuchsen und der Republik Bergen


Getragen von dem gemeinsamen Willen friedvoller internationaler Zusammenarbeit auf allen Ebenen des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens streben die unterzeichnenden Staaten in gegenseitigem Respekt vor den geschichtlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leistungen ihrer Völker eine fortlaufende Verbesserung und Vertiefung der gegenseitigen Kontakte und Beziehungen an und vereinbaren als gemeinsames Fundament künftigen Handelns diesen Grundlagenvertrag.



Allgemeine Beziehungen


§ 1 – Anerkennung

Die Republik Bergen (im folgenden Bergen) und der Freistaat Fuchsen (im folgenden Fuchsen) erkennen sich als souveräne, gleichberechtigte Staaten an.

§ 2 – Hoheitsgebiete
Bergen und Fuchsen erkennen die Grenzen zur Vertragsunterzeichnung, und bis auf Widerruf jede Veränderung dieser, sowie die nationalen Hoheitsgewässer des anderen an.

§ 3 – Einmischung
Die Partner pflegen den Dialog und Meinungsaustausch zu politischen Fragen. Auf die Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen, abgesehen.

§ 4 - Grenzen

Die Partner sagen zu, Grenz- und Zollkontrollen zwischen dem Freistaat Fuchsen und der Republik Bergen wegfallen zu lassen. Dies schließt Kontrollen im Einzelfall nicht aus. Die Bürger beider Staaten erhalten im jeweils anderen Land eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis.
Einschränkungen dieser Bestimmung sind für einen begrenzten Zeitraum zulässig, der andere Vertragspartner wird darüber
schnellstmöglich unterrichtet. Beschränkungen über längere Zeit bedürfen dem beiderseitigen Einvernehmen.

Diplomatische Kontakte

§ 5 – Diplomatisches Personal

Die Vertragspartner ermöglichen - zum dauerhaften Dialog - die Einrichtung diplomatischer Vertretungen im jeweils anderen Land. Die Gesandten in den Vertretungen werden vom jeweiligen Empfangsstaat akkreditiert und besitzen diplomatische Immunität.

§ 6 – Internationale Angelegenheiten

Nicht nur auf Grund der räumlichen Nähe, beschließen Bergen und Fuchsen eine enge Zusammenarbeit bei internationalen Angelegenheiten. Dazu ist es der Wille der Vertragspartner, im Rahmen supranationaler Institutionen gemeinsame Positionen zu erarbeiten und umzusetzen. Eine regelmäßige Konsultation der entsprechenden Entscheidungsträger wird angestrebt.

§ 7 – Klassifizierung der Beziehungen
Findet eine Klassifizierung der diplomatischen Beziehungen statt, so stufen die Vertragspartner sich mindestens als "freundschaftlich" oder dem sinnverwandt ein.

Wirtschaft

§ 8 – Kooperation
Die Vertragspartner streben eine enge Zusammenarbeit in wirtschaftlichen Fragen an. Details dazu sollen in einem späteren Wirtschaftsvertrag festgelegt werden.

§ 9 – Zwischenstaatlicher Handel
Die Vertragspartner vereinbaren, bei der Ein- und Ausfuhr von Waren keine Zölle zu erheben.

Bildung

§ 10 – Zusammenarbeit

Anerkennend, dass eine gute und umfangreiche Bildung der Schlüssel zu einer freien Gesellschaft ist, streben Bergen und Fuchsen eine enge Zusammenarbeit in Bildungsfragen an.

§ 11 – Hochschulkooperationen
Die Vertragspartner vereinbaren eine gemeinsame Vorgehensweise im Auf- und Ausbau hochschulischer Strukturen. Insbesondere die Kooperation der nationalen Universitäten wird angestrebt.

§ 12 – Anerkennung von Qualifikationen
Bergen und Fuchsen verpflichten sich zur gegenseitigen Anerkennung der in einem der Länder erworbenen schulischen-, universitären- und
beruflichen Qualifikationen. Dies schließt vor allem auch die Anerkennung akademischer Titel ein.


Frieden

§ 13 – Friedenspflicht
Bergen und Fuchsen verpflichten sich in ihren internationalen
Beziehungen auf Drohung mit Gewalt oder ihrer Anwendung zu verzichten
und ihre internationalen Streitfragen mit friedlichen Mitteln zu lösen.

§ 14 – Nichtangriffsklausel
Die Vertragspartner verpflichten sich insbesondere, keinerlei Aktivitäten gegen den Partner zu unternehmen. Bei unlösbaren Konflikten wird eine Vermittlung vereinbart.


§ 15 – Geheimdienstverbot
Dieser Vertrag verbietet Aktivitäten von Geheimdiensten, Nachrichtendiensten oder ähnlichen Organisationen auf dem Territorium
eines anderen Unterzeichnerstaates, sofern sich diese gegen den Staat und seine Integrität richten. Eine mögliche Zusammenarbeit der Geheimdienste ist hiervon nicht betroffen.


Schlussbestimmungen

§ 16 – Laufzeit
Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit und gilt auch für entsprechende Rechtsnachfolger der unterzeichnenden Staaten fort.

§ 17 – Kündigung
Die Partner vereinbaren, den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen aufzukündigen. Andernfalls kann er von einem der Partner nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündet werden.Verstößt ein Vertragspartner in für den anderen Vertragspartner schädlicher Weise absichtlich gegen
diesen Vertrag, so kann der geschädigte Vertragspartner den Vertrag für nichtig erklären.


§ 18 – Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt mit dem Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.


Das Wort zur Vorstellung hat der Staatspräsident, Dr. Lukas Landerberg.
Katharina Haferland
Verfassungsrichterin am Bergischen Gerichtshof

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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2

Freitag, 15. Juni 2012, 14:45

fährt vom Platz des Staatspräsidenten zum Redepult


Frau Senatspräsidentin,

werte Senatoren,

dieser Vertrag ist im großen und ganzen ein Grundlagenvertrag, wie wir ihn auch mit anderen Staaten verhandelt und hoffentlich bald auch vereinbart haben. Der Wegfall von Grenz- und Zollkontrollen ist der räumlichen Nähe zu Fuchsen geschuldet, die eine enge Zusammenarbeit sinnvoll werden lässt.
Sollte es Fragen geben, stehe ich gerne zur
Verfügung, sonst bitte ich um Ihre Zustimmung.



Danke.

fährt zum Platz zurück
Staatspräsident a.D.

3

Dienstag, 19. Juni 2012, 12:35

Meine Damen und Herren die LABOUR Fraktion begrüßt die Freundschaftlichen beziehungen zu unserem Nachbarn Fuchsen .

Allerdings stehen wir dafür ein die Weitergehenden Regelungen etwa die Zollunion und die supranationalen Beziehungen angeht so schlagen wir vor, das jene in gesonderten Verträgen zum Ausdruck gebracht werden bei deren Verhandlungen der Senat stärker eingebunden wird.

Wir haben immernoch keinen auswärtigen Ausschuss , welcher sich um diese Dinge kümmern sollte. Danke

4

Dienstag, 19. Juni 2012, 14:21

Christiane Hartmann, stell. Fraktionsgeschäftsfühererin:
Es steht dem Senat frei, jederzeit Ausschüsse einzusetzen, das können Sie ja gesondert beantragen, aber die Außenpolitik ist Kraft der Verfassung Sache des Staatspräsidenten, der Senat ist nicht als Verhandlungspartner vorgesehen. ;)
Sozialliberale Partei

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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5

Dienstag, 19. Juni 2012, 22:18

Das werte Kollegin ist so auch nicht
ganz korrekt.

Zunächst ist es in der tat so, das der
Bundespräsident eine Art oberster Diplomat und die operativen
Vorgänge der Außenpolitik liegen damit klar bei der Exekutive
.

Aber die Kontrolle der Exekutive und die Letztendliche
Legitimation der Erarbeiteten Papiere des außenpolitischen Dienstes,

das bedarf des Parlamentes.
Insofern ist das Ansinnen meines
Kollegen keineswegs als eine Kompetenzanmaßung des Senates sondern
das Bedürfnis die Arbeit des diplomatischen Korps besser beurteilen
zu können.
SPB-Veteran

6

Mittwoch, 20. Juni 2012, 18:07

Christiane Hartmann, stell. Fraktionsgeschäftsfühererin

Die Kontrollfunktion des Senates ist unbestritten, Herr Kollege, aber ausdrücklich nicht der Senat, sondern der STAATSpräsident ( ;) ) ist der Verhandlungsführer, der Senat hat über den Entwurf nichtsdestoweniger auch zu beraten und zu beschließen. :)
Sozialliberale Partei

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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7

Donnerstag, 21. Juni 2012, 00:24

Dan sind wir uns ja mal einig.

Dennoch wünsche ich mir als Parlamentarier mehr Transparenz von Seiten des Präsidenten.
SPB-Veteran

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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8

Donnerstag, 21. Juni 2012, 16:46

Dann stellen Sie doch bitte direkt Ihre Fragen an den Staatspräsidenten Herr Schmied.

Die Regierung wird dem Vertrag zustimmen. =)
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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9

Donnerstag, 21. Juni 2012, 17:19

Herr Schmied, ich bin hier, um Fragen des Hohen Hauses zu beantworten, von meiner Funktion als amtierender Präsident mal abgesehen. ;)
Staatspräsident a.D.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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10

Sonntag, 24. Juni 2012, 16:47

Besteht noch Aussprachebedarf?
Staatspräsident a.D.

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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11

Dienstag, 26. Juni 2012, 13:03

Herr Präsident, welche Wirtschaftlichen verträge sind nach diesem Vertrag geplahnt?
SPB-Veteran

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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12

Dienstag, 26. Juni 2012, 15:14

Die Fraktion der LABOUR meldet Augenscheinlich noch Aussprachebedarf, damit wird die Beendigung der Sitzung verschoben.

Das kann ich Ihnen noch nicht beantworten, Senator Schmied, das werden Gespräche zeigen. :)
Staatspräsident a.D.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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13

Donnerstag, 28. Juni 2012, 14:37

Herr Senator Schmied senior, ich frage Sie: Ist der Aussprachebedarf noch gegeben?
Andernfalls würde das Präsidium gerne zur Abstimmung kommen.
Staatspräsident a.D.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

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Region: Bergen-Hauptstadt

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14

Sonntag, 1. Juli 2012, 18:03

Ich stelle fest, dass es keinen Widerspruch gibt, dann verfahren wir so. Ich leite die Abstimmung ein.
Die Sitzung ist geschlossen.
Staatspräsident a.D.