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1

Dienstag, 26. Juni 2012, 16:24

223-PL-020a | 201206/13-AU Vertrag mit der Republik Eldeya


Grundlagenvertrag zwischen der Republik Bergen und der Republik Eldeyja

Artikel 1 - Grundlagen
(1) Die Republik Eldeyja und die Republik Bergen (im Folgenden „die Vertragspartner“) erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragspartner erkennen einander als diplomatische Partner an und streben ein jederzeit freundschaftliches Verhältnis an. Sie pflegen einen Austausch zu politischen Fragen und werden keine feindseligen Aktivitäten gegen den jeweils anderen Vertragspartner unternehmen oder unterstützen.
(3) Die Vertragspartner erkennen an, dass Frieden die wichtigste Bedingung für eine gerechte Welt ist, und vereinbaren ihre gemeinsamen Möglichkeiten nutzen, um diesen zu erhalten. Für den Fall von Konflikten zwischen den Vertragspartnern wird vereinbart, Gespräche zur Schlichtung zu führen.

Artikel 2 - Hoheitsgebiete
(1) Die Vertragspartner erkennen die territorialien Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.
(2) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen, soweit sie näher an der Küste eines Vertragspartners liegen als an einer sonstigen Küste.
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen vor der Küstenlinie des Vertragspartners zu respektieren. Gewässer, die sich innerhalb von 200 Seemeilen vor der Küstenlinie mehrerer Staaten befinden, gehören abweichend davon nur soweit zur ausschließlichen Wirtschaftszone wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten.
(4) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.

Artikel 3 - Diplomatische Vertretung
(1) Es steht jedem Vertragspartner frei, eine diplomatische Vertretung in das jeweils andere Land zu entsenden und dort eine Botschaft zu eröffnen.
(2) Die Vertragspartner gewähren den akkreditierten diplomatischen Vertretern des jeweils anderen Vertragspartners diplomatische Immunität.

Artikel 4 Aufenthalt von Staatsbürgern im Partnerland
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, den Staatsbürgern des anderen Vertragspartners eine möglichst einfache Einreise in ihr Staatsgebiet zu ermöglichen.
(2) Es wird vereinbart, dass die Vertragspartner Staatsbürger des anderen Vertragspartners ausliefern, wenn nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss der Antrag gestellt wird und sofern sie dazu in der Lage sind und eine entsprechende Auslieferung mit den nationalen Gesetzen vereinbar ist.

Artikel 5 - Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag tritt nach der Ratifizierung durch die zuständigen Organe in Kraft. Der Vertragspartner wird über die erfolgte Ratifikation zeitnah in Kenntnis gesetzt.
(2) Die Fassungen des Verrtrags in bergischer und eldländischer Sprache sind gleichermaßen rechtsverbindlich.
(3) Der Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von vierzehn Tagen durch die schriftliche Erklärung eines Vertragspartner gekündigt werden.
(4) Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.



Werte Senatoren,
ich bin mit dem Außenminister Eldeyas in dieser Form zu einen Abkommen übereingekommen.
Ich verzichte auf eine weitergehende Begründung, bitte um Zustimmung und stehe für Fragen selbstredend zur Verfügung.

Die Debatte ist eröffnet.
Staatspräsident a.D.

2

Dienstag, 26. Juni 2012, 16:34

Dr. Hermann Schwertfeger - außenpolitischer Beauftragter


Herr Staatspräsident,

könnten Sie, sofern dies möglich ist, zur Motivlage Stellung beziehen, die Sie zur Übereinkunft mit Eldeya bewogen hat?


Vielen Dank!



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3

Dienstag, 26. Juni 2012, 17:03

Natürlich kann ich dies, Herr Senator.
Wie Sie vielleicht bemerkt haben, bin ich momentan damit beschäftigt, Grundlagenverträge mit den Staaten der Welt zu schließen, um die außenpolitische Lage der Republik zu verbessern. Als Verhandlungspartner hatte Eldeya sich recht früh angeboten, weshalb ich nun diesen Entwurf vorlegen darf.

Wäre damit Ihre Frage beantwortet?
Staatspräsident a.D.

4

Dienstag, 26. Juni 2012, 19:58

Dr. Hermann Schwertfeger - außenpolitischer Beauftragter

Herr Staatspräsident,

meine Frage ist noch nicht in Gänze beantwortet.

Sie sagen, Eldeya habe sich sehr früh für einen Vertragsabschluss angeboten. Im Zuge Ihrer politischen Agenda in der Außenpolitik ist ein solcher Schritt verständlich. Die Frage ist aber nicht im Sinne einer genaueren Erklärung beantwortet. Aus welchen Erwägungen heraus suchen Sie mit der Republik Eldeya politischen Kontakt? Welche Perspektiven ergeben sich für die Repuiblik Bergen mit Blick auf diesen Kontrakt?
Konservative Partei

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5

Dienstag, 26. Juni 2012, 20:10

Herr Senator,

die grundsätzliche außenpolitische Erwägung ist die Absicherung der Republik Bergen: Wir sollten mit allen Staaten diplomatische Beziehungen haben, da die globalisierte Welt globale Verknüpfungen im Handels- und Personenverkehr mit sich bringt. Will sagen: Wir treiben mit nahezu jedem Staat auf der Erde Handel und unsere Bürger machen überall Urlaub. Es ist also nur von Vorteil, wenn nicht gar von unschätzbarem Wert, wenn wir Kontakte mit Staaten haben, in die bergische Firmen ihre Produkte liefern und bergische Bürger reisen.
Wie Sie sicher bemerkt haben, ist der Vertrag recht allgemein gehalten, denn die erste Etage eines Hauses kann man nur auf ein festes Fundament bauen.
In Zukunft werden wir mit Eldeya einen neuen Partner für Handel und internationale Politik gewonnen haben, das sind meine Erwartungen.
Unsere Verfassung fordert uns auf, uns für Völkerverständigung und Frieden einzusetzen, wir erfüllen also nebenbei auch noch ein Ideal der Gründerväter dieser Republik und schaffen uns wie gesagt auch Verbündete.

Das ist allgemein, ich weiß, aber von einem Grundlagenvertrag kann man nur allgemeines erwarten, denke ich. Sein Ziel ist es, Kontakte und Freundschaften zu ermöglichen und Rechtssicherheit zu schaffen, nicht mehr.
Staatspräsident a.D.

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6

Sonntag, 1. Juli 2012, 18:00

werte Senatoren, besteht weiter Aussprachebedarf?
Staatspräsident a.D.

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7

Mittwoch, 4. Juli 2012, 14:13

Dies ist nicht der Fall, die Abstimmung wird eingeleitet. Die Sitzung ist geschlossen.
Staatspräsident a.D.