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Beruf: Senator

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Region: Bergen-Hauptstadt

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1

Dienstag, 27. November 2012, 17:27

224-PL-013 | Verfassungsänderung / Wahlrecht

Die Staatsregierung beantragt die Aussprache über folgenden Entwurf zur Änderung der Verfassung, der nicht an einen Ausschuss verwiesen werden kann:


Beschluss zur Reform der Wahl eines Staatspräsidenten

§ 1
Artikel 22 VdRB erhält folgende Fassung:

Artikel 22 – Wahl und Ausscheiden

1. Der Staatspräsident wird alle sechs Monate von den Wahlberechtigten Bürgern der Republik in freier, geheimer, unmittelbarer und allgemeiner Personenwahl bestimmt. Kandidieren kann jeder Bürger, der das passive Wahlrecht besitzt.
2. Gewählt ist der Kandidat, der die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Erreicht keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit, so wählt der Senat ohne Aussprache mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen den Staatspräsidenten aus den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben. Gab es nur einen Kandidaten oder kann der Senat nicht innerhalb von zwei Wahlgängen einen Staatspräsidenten wählen, so wird die Amtszeit des amtierenden Staatspräsidenten bis zu den nächsten Senatswahlen verlängert und dann parallel eine Wahl durchgeführt.
3. Der Staatspräsident bleibt bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. Scheidet er vorzeitig aus dem Amt, so sind unverzüglich Neuwahlen einzuleiten.
4. Die Wahl zum Amt des Staatspräsidenten ist so zu terminieren, dass sie mit der Wahl des Senats zusammenfällt. Besteht keine andere Möglichkeit, so wird die Amtszeit des Staatspräsidenten um den Zeitraum verlängert, der nötig ist, damit keine Vakanz entsteht. Dies gilt bei einer Wahl nach Absatz 3, Satz 2 nur, wenn die nächste Senatswahl weniger als drei Wochen nach der Erledigung des Amtes beginnt.
4. Das Nähere bestimmt das Wahlgesetz.
5. Auf Verlangen von mindestens zwanzig Prozent der bei der letzten Wahl Wahlberechtigten, der Staatsregierung oder 135 Senatoren es, so wird Amtsanklage gegen den Staatspräsidenten erhoben. Der Senat wählt einen Ankläger. Die Entscheidung über die Absetzung trifft der BGH mit den Stimmen der Mehrheit seiner Richter.


Das Wort zur Begründung hat der Antragsteller.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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2

Mittwoch, 28. November 2012, 17:54

Herr Präsident,
verehrte Senatorinnen und Senatoren,
als Stellvertreter der Staatskanzlerin habe ich heute die Ehre, diesen Entwurf begründen zu dürfen. Die letzte Wahl des Staatspräsidenten war ein bürokratisches Monstrum, da sämtliche Vorbereitungen noch einmal getroffen werden mussten und jeder Bürger binnen zwei Wochen noch einmal abstimmen musste. Das ist nicht Sinn und Zweck einer Demokratie, so fördert man keine Wahlbeteiligung, sondern senkt sie und vergrault die Wähler auf Dauer.
Daher hat die Staatsregierung diesen Entwurf entwickelt, der gleichzeitig verhindern soll, dass die Wahl des Staatspräsidenten und die Wahl des Senats kurz hintereinander, aber mit getrenntem Prozedere stattfinden.
Wir möchten daher um Ihre Zustimmung werben.

Danke.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

3

Mittwoch, 28. November 2012, 19:47

:klatsch:
Dr. Susanne Koch-Runge
Staatsministerin für Soziales

4

Freitag, 30. November 2012, 15:37

:klatsch:
Konservative Partei

5

Freitag, 30. November 2012, 15:57

MEine Damen und Herren LABOUR lehnt das ansinnen als Undemokratisch ab.

Die Verfassung sieht die Wahl des Präsiddenten durch das Volk und nicht den Senat vor.
Was sie und ihre Fraktionen planen ist wieder eine entmündigung des Volkes. :wut:

Es tut mir leid ich kann und will nicht immer den Mist grade rücken den sie hier Verzapfen. :wut: Menschen wenden sich nicht von der Wahl ab weil sie zu faul sind 2 Mal zu wählen sondern weil sie das Gefühl haben nichts mehr mit zu entscheiden. Aber gerade die vergangene Wahl hat bgezeigt, das dem nicht so ist. Die Bürger haben in mehreren Wahlen sich für einen neuen Präsidenten entschieden und Hr. Graubünden klar des amtes verwiesen. Das nene ich einen erfolg der Wähler. Das das der SLP nicht Past das die bürger sich über ihren Küngel hinweg setzen und nun auch dies in den Senat verlegen wo die Einheits Fraktionen wieder machen was sie wollen. :wut:

Fr. Kanzlerin sie solten sich schämen, das sie und ihre Partei sich so vom Koalitionspartner einlullen lassen.
Überfliegt nocheinmal das Gesetz.

Gedankenso wird die Amtszeit des amtierenden Staatspräsidenten bis zu den
nächsten Senatswahlen verlängert und dann parallel eine Wahl
durchgeführt.


Oh man mit jedem mal findet man neuen Blödsin hier"so wird die Amtszeit des amtierenden Staatspräsidenten bis zu den
nächsten Senatswahlen verlängert und dann parallel eine Wahl
durchgeführt." :wut: :wut:
Warum lassen sie nicht Graubünden gleich zum Diktator auf Lebenszeit ausrufen.

6

Freitag, 30. November 2012, 15:59



Warum lassen sie nicht Graubünden gleich zum Diktator auf Lebenszeit ausrufen.

Zwischenruf.


Halt den Mund Hermann die machen das wirklich.

7

Freitag, 30. November 2012, 17:35

Zwischenruf
Herr Präsident, können Sie diese Nervensäge nicht abstellen?
Sozialliberale Partei

8

Freitag, 30. November 2012, 17:50

Sabine Assbacher, rechtspol. Sprecherin
Herr Präsident,
meine Damen und Herren Kollegen,
lieber Herr Kollege Jones,

ich darf Sie doch bitten, bei einem sachlichen Vorschlag auch sachlich zu bleiben. Nur weil man eine laute Stimme hat, muss man nicht immer Recht haben.

Fraktion :klatsch: :klatsch:
Doch nun zum Inhalt, Herr Kollege.

Zitat

Die Verfassung sieht die Wahl des Präsiddenten durch das Volk und nicht den Senat vor.

Was sie und ihre Fraktionen planen ist wieder eine entmündigung des Volkes. :wut:

Es geht hier um nichts mehr und nichts weniger als die Modernisierung und Verschlankung unseres Wahlprozesses. Es ist Wahnsinn, das gleiche bürokratische Monstrum zweimal hintereinander los zulassen, das kostet Geld und das kostet Zeit, von der niemand etwas hat.

Zitat



Es tut mir leid ich kann und will nicht immer den Mist grade rücken den sie hier Verzapfen. :wut:
Menschen wenden sich nicht von der Wahl ab weil sie zu faul sind 2 Mal
zu wählen sondern weil sie das Gefühl haben nichts mehr mit zu
entscheiden. Aber gerade die vergangene Wahl hat bgezeigt, das dem nicht
so ist. Die Bürger haben in mehreren Wahlen sich für einen neuen
Präsidenten entschieden und Hr. Graubünden klar des amtes verwiesen. Das
nene ich einen erfolg der Wähler. Das das der SLP nicht Past das die
bürger sich über ihren Küngel hinweg setzen und nun auch dies in den
Senat verlegen wo die Einheits Fraktionen wieder machen was sie wollen. :wut:
Herr von Graubünden ist nicht angetreten als amtierender Präsident, sondern als einfacher Senator.

Zitat



Warum lassen sie nicht Graubünden gleich zum Diktator auf Lebenszeit ausrufen.
Es geht hier weder um die Person des Herrn von Graubünden, noch um eine Diktatur. Wir reden davon, dass die Amtszeit des amtierenden Präsidenten dann um einige Wochen verlängert wird, nicht mehr.

Das die LABOUR nicht an sachlichen Diskussionen interessiert ist, haben bereits viele Debatten gezeigt.

Vielen Dank.

Fraktion :klatsch: :klatsch: :klatsch: :klatsch:
Sozialliberale Partei

9

Sonntag, 9. Dezember 2012, 02:33

Werte Kollegen, die Verfassung welche wir seit 50 Jahren haben gibt der Bevölkerung und nicht dem Parlament das aushließliche Recht den Präsidenten zu wählen. Abgesehen davon war es ja gerade die Idee der Verfassung die Wahl des Präsidenten von der Wahl des Senates Unabhängig zu gestalten. Sie geben dem Verfahrensrecht vor dem Verfassungsrecht den Vorang. Das ist Gift für die Demokratie.



Aber aus solchen Sachen macht sich ja die Nomanklatura aus den beiden großen Parteien schon lange nichtsmehr.

 Spoiler


10

Sonntag, 16. Dezember 2012, 20:23

Sabine Assbacher, rechtspol. Sprecherin

Herr Präsident,
lieber Herr Kollege Schmied,
sie haben insoweit schon Unrecht, als das wir hier nicht über Verfahrens- sondern über Verfassungsrecht sprechen.
Sozialliberale Partei

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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11

Sonntag, 16. Dezember 2012, 20:27

Herr Präsident,
liebe Kollegen,
ich möchte Senator Schmied Recht geben, wir reden hier nicht über eine Kleinigkeit, sondern über die Änderung des Wahlmodus für den höchsten Repräsentanten unseres Staates. Das ist fakt.
Fakt ist aber auch, dass wir uns unnötigen bürokratischen Aufwand sparen sollten, weshalb ich vorschlage, wenigstens die wahl des Staatspräsidenten mit einer Senatswahl oder Volksabstimmung zu verbinden und wenn nötig eben um einen gewissen, möglichst kurzen Zeitraum die Amtsperiode zu verlängern, um dies zu ermöglichen.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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12

Sonntag, 16. Dezember 2012, 20:54

legt einen geänderten Entwurf vor



Beschluss zur Reform der Wahl des Staatspräsidenten und zur Modernisierung des Wahlrechts

Artikel 1 - Verfassungsänderung
Artikel 22 VdRB erhält folgende Fassung:

Artikel 22 – Wahl und Ausscheiden

1. Der Staatspräsident wird alle sechs Monate von den Wahlberechtigten Bürgern der Republik in freier, geheimer, unmittelbarer und allgemeiner Personenwahl bestimmt. Kandidieren kann jeder Bürger, der das passive Wahlrecht besitzt.
2. Gewählt ist der Kandidat, der die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Erreicht keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit, so sind zunächst alle ungültigen Stimmen und Enthaltungen auszuschließen. Erreicht dann keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen antreten können. Gewählt ist der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
3. Gibt es nur einen Kandidaten, so kann der Wahlleiter den Kandidaten für gewählt erklären, wenn nicht mindestens 20 Prozent der bei der letzten Wahl Wahlberechtigten dagegen innerhalb von 5 Tagen Einspruch einlegen.
4. Der Staatspräsident bleibt bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. Scheidet er vorzeitig aus dem Amt, so sind unverzüglich Neuwahlen einzuleiten.
5. Die Wahl zum Amt des Staatspräsidenten ist so zu terminieren, dass sie mit der Wahl des Senats zusammenfällt. Besteht keine andere Möglichkeit, so wird die Amtszeit des Staatspräsidenten um den Zeitraum verlängert, der nötig ist, damit keine Vakanz entsteht. Die maximale Amtszeitverlängerung oder Vakanz soll drei Wochen betragen.
6. Das Nähere bestimmt das Wahlgesetz.
7. Auf Verlangen von mindestens zwanzig Prozent der bei der letzten Wahl Wahlberechtigten, der Staatsregierung oder 135 Senatoren es, so wird Amtsanklage gegen den Staatspräsidenten erhoben. Der Senat wählt einen Ankläger. Die Entscheidung über die Absetzung trifft der BGH mit den Stimmen der Mehrheit seiner Richter.

Artikel 2 – Änderung des Wahlgesetzes im Bezug auf die Bestimmungen des § 9

(1) In § 9 WahlG wird ein Absatz 4 eingefügt: „Wird ein zweiter Wahlgang erforderlich, so betragen die Fristen verkürzt und zwar:
a) die Frist zur Eintragung in die Wahlliste auf 5 Tage, sie soll 2 Tage vor Beginn der Wahl enden und
b) die Frist zur Meldung des Kandidaturverzichts auf 5 Tage, sie soll 2 Tage vor Beginn der Wahl enden.
(2) Absatz 4 alte Fassung wird zu Absatz 5.

Artikel 3 – Änderung des Wahlgesetzes im Bezug auf die Bestimmungen des § 8

(1) Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„14 Tage vor der Wahl wird in allen Bürgerämtern die Möglichkeit zur Eintragung in die Wahlliste gegeben, die jeder Bürger an seinem Wohnort oder auf andere durch den Wahlleiter zugelassene und geeignete Weise vornimmt. Die Frist zur Eintragung endet 4 Tage vor Beginn der Wahl.“
(2) Absatz 4 wird mit folgender Fassung eingefügt:
„14 Tage vor der Wahl können Listen bzw. Kandidaturen dem Wahlleiter mitgeteilt werden. Die Meldefrist endet 4 Tage vor Beginn der Wahl.“
(3) Die Nummerierung der Absätze 4 alte Fassung ff. ist entsprechend anzupassen.

Artikel 4 - Schlussbestimmungen
Der Beschluss ist durch Änderung der durch ihn geänderten Rechtsvorschriften wie ein Gesetz zu vollziehen. Er tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Beruf: Senator

Wohnort: FSB

Region: Bergen-Hauptstadt

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13

Freitag, 21. Dezember 2012, 14:41

Meinungen?
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

14

Dienstag, 25. Dezember 2012, 22:38

Sie könnten noch hineinschreiben, das für den 2 Wahlgang die Listen des Ersten genutzt werden dürfen.

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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15

Montag, 31. Dezember 2012, 15:32

Herr Präsident,
das wäre m.E. nicht zielführend.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP