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224-PL-015 | Amnestie
Liebe Kollegen,
ich möchte das folgende Gesetz vorschlagen und bitte aufgrund der Zeitgründe um ihre Zustimmung, es nicht an einen Ausschuss zu verweisen.
Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit im Dezember 2012 - Amnestiegesetz Dezember 2012
Präambel
Aus Anlass des Anstehenden Weihnachtsfestes als Fest der Freude, der Besinnung und der Vergebung beschließt der Senat des folgende:
§ 1 - Amnestie
Wer derzeit eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren verbüßt und sich durch gute Führung ausgezeichnet hat, wird mit Wirkung zum 22.12.12, aber frühestens mit Inkrafttreten dieses Gesetzes aus der Haft entlassen.
§ 2 - Ausschluss
(1) Nicht aus der Haft zu entlassen ist, wer nicht mindestens ein Drittel seiner Haftstrafe abgesessen hat, sofern dieser Zeitraum um mehr als drei Wochen unterschritten wird, oder gegen wen Ermittlungen wegen einer Straftat anhängig sind, oder wer für die Allgemeinheit gefährlich ist.
(2) Die Leiter der Justizvollzugsanstalten werden ermächtigt, Strafgefangenen nach Absatz 1 Hafturlaub bei guter Führung zu gewähren, sofern dies im Sinne des Schutzes der Allgemeinheit oder der Person oder aus sonstigen zwingenden Gründen unvertretbar ist. Der Hafturlaub soll dauern vom 22.12.12 bis zum 02.01.12 und auf die Freiheitsstrafe voll angerechnet werden.
(3) Wer das 60. Lebensjahr vollendet hat oder Vater oder Mutter eines Kindes ist, soll abweichend von Absatz 1 trotzdem aus der Haft entlassen werden, sofern dies im Sinne des Schutzes der Allgemeinheit oder der Person oder aus sonstigen zwingenden Gründen unvertretbar ist
§ 3 - Einschränkung
Der Straferlass nach bezieht sich nur auf die Freiheitsstrafe, nicht auf Auflagen, Nebenstrafen oder sonstige Nebenfolgen der Tat.
§ 4 - Anstehende Freiheitsstrafen
Dieses Gesetz wird auch auf Freiheitsstrafen angewendet, die noch nicht in Vollzug getreten sind.
§ 5 - Geldstrafen
Ebenso erlassen werden Geldstrafen und Ordnungsgelder von nicht mehr als 50 BM.
§ 6 - Mitteilung
Von dem Straferlass ist das zuständige Gericht in Kenntnis zu setzen.
§ 7 - Verfahrensbeendigung
Bereits laufende Prozesse oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, deren zu erwartende Gesamtfreiheitsstrafe sechs Monate nicht übersteigt, werden eingestellt. Eine Wiederaufnahme ist möglich, wenn sich neue wesentliche Sachverhalte ergeben.
§ 8 - Schlussbestimmung
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft
Ich denke, die Intention des Gesetzes ist klar und ich bitte um Ihre Zustimmung.
Danke.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)
Sabine Assbacher, rechtspol. Sprecherin
Herr Präsident,
die SLP stimmt sowohl der Behandlung durch das Plenum als auch dem Gesetz zu.
Ich möchte diese Idee noch einmal ausdrücklich loben.
Sozialliberale Partei
Die Intension dahinter ist löblich.
Dr. Susanne Koch-Runge
Staatsministerin für Soziales
Dann eröffne ich die Abstimmung.
Wer stimmt für den Entwurf?
Wer dagegen?
Wer enthält sich?
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.
Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.
Vizestaatskanzler a.D.
Dr. Susanne Koch-Runge
Staatsministerin für Soziales
Die Fraktion enthällt sich geschlossen.
ehemalige libertäre Partei
Ich beende die Abstimmung. Es wurde eine einfache Mehrheit erreicht.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)