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Montag, 4. März 2013, 19:17

225-PL-006 | Änderung der Geschäftsordnung (SLP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die SLP hat folgende Änderung der Geschäftsordnung beantragt.
Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung des Senats

§1

Dieser Beschluss ändert die Geschäftsordnung des Senats wie folgt. Er ist nicht zu verkünden, die Änderung der Geschäftsordnung kommt der Verkündigung gleich.

§ 2
(1) § 6a GOdS wird wie folgt neu gefasst:
§ 6a – Antragsverfahren
1. Ein Antrag ist schriftlich an das Präsidium zu richten.
2. Das Präsidium setzt den Antrag baldesmöglich auf die Tagesordnung.
3. Nachdem der Antrag verlesen wurde, begründet der Antragsteller seinen Antrag. Anschließend wird der Antrag an den zuständigen Ausschuss zur Beratung überwiesen.
Nicht durch Ausschüsse beraten werden Verfassungsänderungen und Änderungen der Geschäftsordnung.
4. Der Ausschuss berät über den Antrag. Abschließend legt er dem Plenum einen Endentwurf zur Beratung vor.
5. Das Plenum berät über die Ausschussfassung des Entwurfes, kann weitere Änderungen beschließen und stimmt über den Endentwurf beziehungsweise die Endentwürfe ab. Mit Beschluss des Plenums gilt ein Antrag als angenommen.

(2) § 11 erhält folgende Fassung:
§ 11 – Ausschüsse
1. Der Senat richtet Ausschüsse ein. Jeder Ausschuss besteht aus 23 Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern, die von den Fraktionen entsprechend der Stärkenverhältnisse berufen werden. Die Ausschüsse tagen nicht öffentlich.
2. Die Ausschüsse werden von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geführt, die die Tagesordnung festlegen, die Leitung der Beratungen übernehmen und den Ausschuss nach außen vertreten. Diese werden durch den Ausschuss gewählt.
3. Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Senats auf ihrem Sachgebiet vor, hören Sachverständige an, nehmen Änderungen vor und geben eine Beschlussempfehlung ab. Die Geschäftsordnung des Senats findet auf sie sinngemäß Anwendung. Wo eine Fraktion oder eine Gruppe von Senatoren einen Antrag stellen kann, treten an diese Stelle 3 Ausschussmitlieder oder die Fraktion im Ausschuss.
Der Senat kann andere Bestimmungen für einen Ausschuss festlegen.
4. Untersuchungsausschüsse werden durch den Senat auf Antrag einer Fraktion oder von 10 Mitgliedern zur Untersuchung von bestimmten Vorgängen eingesetzt. Er beendet seine Arbeit mit einem Untersuchungsbericht, der mit der Mehrheit der Stimmen verabschiedet wird. Er kann Zeugen vorladen und anhören, Akten sichten und Ermittlungen anstellen und wird dabei von den Behörden der Republik bestmöglich unterstützt. Eine Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss hat die selben Konsequenzen wie eine uneidliche Falschaussage vor Gericht. Die Preisgabe von Informationen, die der Geheimhaltung unterliegen kann verweigert werden. Auf den Untersuchungsausschuss finden die Regelungen der Absätze 2 und 3 sinngemäß Anwendung.
5. Zusätzlich zu den o.g. Ausschüssen kann der Senat Kommissionen einberufen, auf die die Regelungen der Absätze 2 und 3 sinngemäß Anwendung finden und die Lösungsansätze für bestimmte Sachgebiete und Probleme erarbeiten sollen.
Die Debatte ist eröffnet.

Beruf: -

Wohnort: Londhaven

Region: Trübergen

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2

Dienstag, 5. März 2013, 21:44

Der Entwurf ist fortschrittlich, aber es gibt auf jeden Fall Korrekturbedarf. Ich muss erwähnen: Warum soll eine Verfassungsänderung nicht durch Experten, sondern alleine durch das gesamte Plenum beraten werden? Der Innenausschuss kann und muss Verfassungsänderungen überprüfen. Diesbezüglich würde ich vorschlagen, dass man einführt, dass Verfassungsänderungen erst durch den Innenausschuss beraten und bestätigt wird und dann durch das Plenum noch mal beraten und beschlossen werden.
Außerdem lehne ich ab, dass zu viel Zeit für Gesetzesentwürfe verbraucht wird. Das liegt in Ihrem Änderungsvorschlag vor. Warum soll ein Gesetzesentwurf, der im zuständigen Ausschuss beraten worden ist, im Senat noch mal beraten werden, bevor darüber abgestimmt wird? Damit verschenken Sie nur Zeit. Und wenn dringende Gesetzesentwürfe durchkommen sollen, müssen wir auch eine große, zu große Menge an Zeit verschwenden. Deswegen soll das Plenum nur über Entwürfe abstimmen, die in den Ausschüssen beraten worden sind. Einzige Ausnahmen sollen Verfassungsänderungen sein, ansonsten soll jedes Gesetz durch den Ausschuss beraten werden und durch das Plenum beschlossen werden.
Ihren Entwurf aber können wir so nicht akzeptieren.
Vielen Dank.

3

Mittwoch, 6. März 2013, 14:37

Theo Müller
Frau Präsidentin,
hätten Sie - Kollege Blumbach - auf meine Eingangsrede gewartet, hätten sich Ihre Fragen wohl erübrigt.

Nun möchte ich kurz sagen, warum ich eine solche Änderung für notwendig halte: Wir führen hier im Plenum Debatten und das ist auch gut so. Allerdings sollte ein Entwurf besonders von den Senatorinnen und Senatoren geprüft werden, die sich mit der Materie auskennen - das verbessert das Ergebnis und Entlastet das Plenum.

Das Verfassungsänderungen ausdrücklich durch das Plenum beraten werden sollen, hat den Grund, dass sie so bedeutend sind für unser Land, wir ändern die Funktionsweise unseres Staates und das wohl möglich auch noch über den Bereich eines einzelnen Ausschusses heraus.
Die erneute Debatte im Plenum soll der Bedeutung des Parlaments Rechnung tragen: Während der Ausschuss sich tiefgreifend mit dem Entwurf beschäftigt hat, sollen auch die anderen Senatoren noch die Möglichkeit der Meinungsbildung haben und nicht einfach zu einer Bestätigungsorgaisation verkommen, zumal die Beratungen im Plenum öffentlich sind, die Ausschusssitzungen aber allein aus praktischen Platzgründen, aber auch wegen der einfacheren Zusammenarbeit, nicht-öffentlich.
Sozialliberale Partei

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

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4

Mittwoch, 6. März 2013, 15:15

Mindermeinung aus der Fraktion.


"Ich würde den Verfassungskram auch lieber im Plenum beraten."
(National ökologische Partei Bergens)

Beruf: Politiker

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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5

Mittwoch, 6. März 2013, 17:01

ca. 5 Abgeordnete der SD Fraktion applaudieren und johlen nach der Rede

Beruf: -

Wohnort: Londhaven

Region: Trübergen

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6

Mittwoch, 6. März 2013, 18:04

Verzeihung, aber es sei erwähnt, dass ich gesagt habe, dass ein Antrag auf Verfassungsänderung nach unserem Vorschlag erst durch den Innenausschuss und dann durch das Plenum beraten werden soll, bevor darüber abgestimmt wird. Die Verfassung wird immer in der Legislative einen Sonderweg haben, was auch sehr sinnvoll ist. Aber: Warum soll z.B. der Entwurf für ein Postleitzahlengesetz, was aktuell im Innenausschuss beraten wird, noch mal hier im Plenum beraten werden, wie Sie es vorschlagen?

7

Mittwoch, 6. März 2013, 18:19

Frau Präsidentin,
Herr Staatskanzler,
was wir uns vorstellen ist, dass erneut wenigstens ein Fraktionsvertreter im Plenum Redezeit bekommt und anderen Senatoren dann Kommentar- oder Fragemöglichkeit gegeben wird.
Sozialliberale Partei

8

Mittwoch, 6. März 2013, 18:34

Herr Blumbach, bitte setzen Sie sich und hören dem Antragsteller zu. Ich bitte den Antragsteller, den Antrag zu begründen.

9

Mittwoch, 6. März 2013, 18:38

Frau Präsidentin,
vielen Dank für Ihre Mühe, aber ich denke, die Intention des Antrages ist übergekommen.
Sozialliberale Partei

10

Mittwoch, 6. März 2013, 18:45

Dann erkläre ich die Diskussion für eröffnet. Außerdem bitte ich Herrn Blumbach, da er gerade eben genügend für den Anfang schon kundtun konnte, anderen Senatoren, anderen Fraktionen den Vortritt zu lassen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (6. März 2013, 18:46)


Beruf: -

Wohnort: Londhaven

Region: Trübergen

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11

Mittwoch, 6. März 2013, 18:45

nickt.

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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12

Donnerstag, 7. März 2013, 14:30

Ist doch klar was die SLP hier mit diesem antrag will. Es ist eine unötige aufblähung der Senatsordnung um die Regierungsarbeit der Sozial Ökologischen Koalition zu behindern.
SPB-Veteran

13

Donnerstag, 7. März 2013, 16:42

Herr Kollege Schmied, das ist lächerlich und das wissen Sie genau. Aber nichts anderes war ja zu erwarten: Statt Argumente gibt es Schmähungen gegen die Opposition, das ist wirklich ein schöner Politikstil.
Sozialliberale Partei

14

Dienstag, 12. März 2013, 16:56

Frau Präsidentin,
es würde mich freuen, wenn man hier einen tragfähigen Kompromiss finden könnte.
Sozialliberale Partei

15

Dienstag, 12. März 2013, 19:11

Es liegt an Ihnen, die Geschäftsordnung mit einfacher Mehrheit zu verändern oder nicht zu verändern.