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Das kann die katholische Kirche dann ja auch machen.
Allerdings unterläge auch eine "andersartige Gemeinde" der Religionsfreiheit, daran könnte der Papst nichts ändern. Sein gutes Recht als Oberhaupt der valsantisch-katholischen Kirche wäre es aber auch, diese Gemeinde nicht als Teil der valsantischen Weltkirche anzuerkennen, was aber nichts an ihrer Freiheit in Bergen ändern würde.
Herr Jones, das ist lächerlich: Die katholische Kirche in Bergen ist Teil der valsantisch-katholischen Weltkirche. Als solche gilt für sie das Kirchenrecht. Jeder Mensch in Bergen ist frei, sich eine Kirche auszusuchen, der er angehören möchte oder eben keiner Kirche anzugehören. Das wird durch diesen Vertrag in keiner Weise auch nur minimal beschränkt.
Vergleichen Sie es doch mit einem Supermarkt, wenn Sie das auf der Ebene der Kirchen nicht verstehen können: Sie als Inhaber des Supermarktes sind frei, sich einer Genossenschaft anzuschließen oder nicht.
Wenn Sie das allerdings machen, unterliegen Sie auch den Regeln der Genossenschaft.
Ein anderes Beispiel dazu ist die Beziehung zwischen Parteien und ihren Ortsverbänden: Es steht ihnen frei, eine Partei auf kommunaler Ebene zu gründen. Wenn die Gesamtpartei Sie nicht als Ortsverband anerkennt, können Sie ja trotzdem unter anderem Namen Politik machen als Ortsverband.
Werden Sie allerdings Mitgliedsverband dieser Partei, unterliegen Sie auch deren Satzung.