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31

Dienstag, 30. April 2013, 14:09

Kein Widerspruch.
Sozialliberale Partei

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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32

Samstag, 8. Juni 2013, 18:42

Man wartet.
ehemalige Partei

33

Dienstag, 11. Juni 2013, 09:46

 Spoiler


Wohnort: überall

Region: überall

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34

Dienstag, 11. Juni 2013, 17:29

Prof. Ottfried Schaumschläger
erscheint zur nächsten Ausschussitzung

35

Dienstag, 11. Juni 2013, 19:57

Gut Hr. Schaumschläger würden sie sich bitte kurtz vorstellen.

Wohnort: überall

Region: überall

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36

Dienstag, 11. Juni 2013, 20:07

Mein Name ist Ottfried Schaumschläger, ich bin 65 Jahre alt und führe den Lehrstuhl für Gesundheits- und Sozilökonomie und angewandte Sozialforschung auf dem Gebiet des Sozialrechts der Universität der FSB.

37

Donnerstag, 13. Juni 2013, 21:58

Danke Fragen an Hr Schaumschläger.

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

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38

Montag, 17. Juni 2013, 21:30

Sieht über seine Brille.


"Sie sind mit der Debatte vertraut gemacht worden?"
(National ökologische Partei Bergens)

Wohnort: überall

Region: überall

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39

Montag, 17. Juni 2013, 21:51

Das bin ich.

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

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40

Montag, 17. Juni 2013, 21:59

Sagen sie, würde aus ihrer Sicht etwas gegen einen Satz von 700 BM sprechen?
(National ökologische Partei Bergens)

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Region: überall

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41

Dienstag, 18. Juni 2013, 16:30

Ja, denn 700 BM erscheinen mir zu wenig, angesichts der durchschnittlichen landesweiten Lebenshaltungskosten von 675 BM für die erste Person im Haushalt, 300 für jede weitere und 325 für ein Kind. Ich beziehe die Aussage auf den aktuellen Statistischen Jahresbericht des Statistikamtes.

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

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42

Mittwoch, 19. Juni 2013, 02:39

Entschuldigen sie, sie sagen selbst ein zwei Personenhaushalt würde etwa 1000 BM benötigen. Somit wären 400 BM übrig, nicht zu vergessen, das Kindergeld. Bitte erklären sie uns, wieso sie den Betrag als ungenügend betrachten.
(National ökologische Partei Bergens)

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43

Mittwoch, 19. Juni 2013, 14:31

Die bisherige Fassung lautet:

Zitat

Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nach Absatz 1, Satz a-c
entfallen, wenn der Haushalt und/oder der Lebenspartner mehr als 1.00 BM
monatlich verdient und ihm die Versorgung des Betroffenen zuzumuten
ist.
Sie wollen eine Fassung wie folgt:

Zitat

Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nach Absatz 1, Satz a-c
entfallen, wenn der Haushalt und/oder der Lebenspartner mehr als 700.00 BM
monatlich verdient und ihm die Versorgung des Betroffenen zuzumuten
ist.
Es wird also eine starke Verbesserung angestrebt. Allerdings betragen die Lebenshaltungskosten für zwei Personen in einem Haushalt fast 1.000 BM. Das macht bei mir einen Fehlbetrag von 275 BM, der nicht zuzumuten ist, wenn eine Person versorgt werden soll.
Wir reden hier nicht von einer Grenze von 1.400 BM, die Sie annehmen, sondern davon, dass ein Lebenspartner ab 701 BM ohne staatliche Unterstützung etwa 1.000 BM durchschnittlich finanzieren müsste.

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

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44

Mittwoch, 19. Juni 2013, 16:16

Entschuldigen sie, wäre eine Versorgung denn einer Person, welche 701 BM verdient, zuzumuten, wenn sie dann selbst ihre Lebenshaltungskosten nicht decken kann?


Sollten sie dies jedoch wieder erwartend bejahen, können wir gerne eine Ergänzung wie zum Beispiel "können teilweise entfallen [...] auf ein Ausreichendes Auskommen ist zu achten" hinzunehmen.
(National ökologische Partei Bergens)

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45

Mittwoch, 19. Juni 2013, 17:08

Selbstredend können wir niemals alle Möglichkeiten berücksichtigen, allerdings ist es die Mindestlösung, dass eine Person wenigstens soviel für den eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung hat, wie der Durchschnitt und, so er einen Ehegatten oder Lebenspartner mit versorgen muss, doch wenigstens 975 BM.