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Ich wiederhole meine Frage: Wäre eine Versorgung denn einer Person, welche 701 BM verdient, zuzumuten, wenn sie dann selbst ihre Lebenshaltungskosten nicht decken kann?
(National ökologische Partei Bergens)
Nein, das sagte ich ja. In meinen Augen müssen einer Person dazu mindestens 975 BM zur Verfügung stehen.
Die Neufassung sieht doch folgenden Text vor oder irre ich?
Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nach Absatz 1, Satz a-c
entfallen, wenn der Haushalt und/oder der Lebenspartner mehr als 700.00 BM
monatlich verdient und ihm die Versorgung des Betroffenen zuzumuten
ist.
(National ökologische Partei Bergens)
Sie sagen also, das eine Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger gegenseitig in einem gewissen Rahmen nicht zumutbar ist?
(National ökologische Partei Bergens)
Sie sollten mir zuhören: Die von Ihnen angesetzte Verdienstgrenze von 700 BM halte ich für zu gering, es müssten meines Erachtens mindestens 975 BM sein, damit einer Person der Unterhalt für eine andere Person zugemutet werden kann, da dies den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten entspricht. Gibt es dazu Unklarheiten?
Ja, wieso sie den Entwurf nicht gelesen haben.
Eine Kürzung ist für den von ihnen vorgebrachten Fall immerhin überhaupt nicht vorgesehen.
(National ökologische Partei Bergens)
Ist sie sehr wohl: Dort sind 700 BM als Verdienstgrenze genannt. Wenn Sie auf den zweiten Halbsatz anspielen, so ist meine Rechtsauffassung, dass durch die Festsetzung der Grenze von 700 BM als quasi-lex specialis die Unzumutbarkeit nicht aufgrund des Einkommens, so dieses über der genannten Grenze liegt, eintreten kann.
Ihre Rechtsauffassung? Sollten wir dies nicht den Herren des Lehrstuhles für Rechtswissenschaften überlassen, Herr Lehrstuhlinhaber der Gesundheits- und Sozilökonomie?
(National ökologische Partei Bergens)
Im Rahmen meiner Tätigkeit fühle ich mich sehr wohl in der Lage, zu einer Einschätzung zu kommen, gleichwohl diese sicherlich nicht so fundiert ist, wie die eines Juristen.
Doch sagen einfache Grundsätze und der gesunde Menschenverstand doch: Was als Grundsatz festgelegt ist (ab 700 BM) kann nicht allein aus diesem Grund als unzumutbar gelten.
Wir haben vorerst keine weiteren Fragen, an Herrn Prof. ...
(National ökologische Partei Bergens)
Haben die anderen Fraktionen noch fragen.
Eleonore Weber, Vorsitzende
Meine lieben Kollegen,
ich eröffne die Sitzung, rufe den Tagesordnungspunkt 226-SA-001 auf und verlese folgende Mitteilung der Staatsregierung: "Bezüglich des Geschäftszeichens 225-SA-001 teile ich mit, dass die Staatsregierung dem Ausschuss vorschlägt, den vorliegenden Entwurf zu verwerfen, da mit dem heutigen Tage eine umfassende Novelle des SGB durch die Staatsregierung vorgelegt wurde, die den bezeichneten Antrag obsolet macht. Hochachtungsvoll, gezeichnet Erna Bauer, Abteilung für Parlamentsangelegenheiten, Sozialministerium".
Konservative Partei
Amélie Denaulay
Der Antragsteller ist auch nicht mehr im Senat, also können wir das Gesetz verwerfen.