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Als Kompromiss könnte ich mir vorstellen, dass das Renteneintrittsalter festgesetzt wird, aber eine regelmäßige Überprüfung stattfinden muss. Alles weitere (Frührente, Aussetzung der Verrentung auf eigenen Wunsch...) wäre dann Verordnungsmaterie.
Amélie Delaunay
Die SPB-Fraktion stellt den Antrag, dass in §6e Abs. 2 Satz 1 die Worte "Sozialministerium durch Verordnung" durch "Senat per Gesetz" ersetzt wird und nach Ende des Satzes ein neuer Satz eingefügt wird: "Jährlich muss das Renteneintrittsalter durch den Senat überprüft werden."