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Ruth-Maria Sellinger-Thalenbach Frau Präsidentin,
immer wieder erleben wir, dass die vorgesehenen Abschlusstatements nicht oder nicht sinnvoll genutzt werden, wir möchten daher diese nicht als obligatorisch beibehalten, auch, um den Senat zu entlasten.
Wir möchten vorschlagen, dass der Antrag folgendermaßen umformuliert wird, um den Beratungsprozess effektiver zu gestalten: "Bei der Abschlussberatung im Plenum kann sich jede Fraktion und die Staatsregierung zum Antrag äußern; dies muss aber von der jeweiligen Fraktion oder der Staatsregierung entweder beim Senatspräsidenten oder noch im Ausschuss angekündigt werden. Danach stimmt das Plenum über den Entwurf beziehungsweise die Entwürfe des Ausschusses ab."