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Die Justiz und dieser Ausschuss haben unterschiedliche Ziele, daher sehe ich darin kein Problem. Wir wollen nicht den Schuldigen verurteilen, sondern Fehler im System analysieren, damit sich sowas nicht wiederholt.
Es ist aber ein Unterschied, ob wir einen Angeklagten, einen Mörder oder einen ehemaligen Staatskanzler befragen. Und als Ermittlungsbehörde wird die Staatsanwaltschaft ihren Aufgaben nachgehen.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne die Sitzung des Ersten Untersuchungsausschusses des 229. Senats.
In der letzten Sitzung wurde über das weitere Vorgehen diskutiert, gibt es diesbezüglich Vorschläge?