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1

Freitag, 24. Juli 2015, 19:55

234-PL-006 |232-IA-001 | 231-IA-001 | Waffengesetz (Staatsregierung)

Dem Innenausschuss (Vorsitz: GWfB, Stellvertretung: SLP) wird der Antrag mit der Antragsnummer 231-AN-005 übermittelt.


 Spoiler


2

Samstag, 25. Juli 2015, 08:23

Die GWfB ist anwesend.

3

Samstag, 25. Juli 2015, 21:40

Bei der SLP wartet man auf die Eröffnung durch den Vorsitz.
Sozialliberale Partei

Beruf: Minister

Wohnort: Bergen-Stadt

Region: Bergen-Hauptstadt

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4

Sonntag, 26. Juli 2015, 12:27

Erscheint ebenfalls um als Verantwortlicher Minister an der Beratung teilzunehmen.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker

5

Montag, 27. Juli 2015, 15:15

Cornelia Deggelshöfer, stellv. Vorsitzende
Nun gut, liebe Kollegen, dann eröffne ich hiermit die Sitzung des Ausschusses und rufe auf den Antrag der Staatsregierung auf Drucksache 231-AN-005. Das Wort zu Begründung hat der Herr Staatsminister.
Sozialliberale Partei

Beruf: Minister

Wohnort: Bergen-Stadt

Region: Bergen-Hauptstadt

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6

Montag, 27. Juli 2015, 15:18

Vielen Dank, Frau Deggelshöfer.

Meine Damen und Herren, der Inhalt des vorliegenden Gesetzes ist schnell referiert. Er stellt den Besitz, Umgang mit und die Produktion von Waffen unter ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt um die Abwehr von Gefahren für die öffentlicher Sicherheit zu ermöglich. Verstöße hiergegen sind straf- beziehungsweise bußgeldbewährt.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker

Beruf: Senator

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Region: Bergen-Hauptstadt

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7

Montag, 27. Juli 2015, 15:21

Herr Staatsminister,
zwei Fragen:
1. Was ist mit Waffen als Mittel der Selbstverteidigung?
2. Von Kriegswaffen erwähnt dieser Entwurf kein Wort. Dabei ist allgemein bekannt, dass hier Nachbesserungsbedarf bei der bisherigen Gesetzeslage besteht. Sieht die Staatsregierung diesen Bedarf nicht oder plant sie da eine Novelle?
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

Beruf: Minister

Wohnort: Bergen-Stadt

Region: Bergen-Hauptstadt

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8

Montag, 27. Juli 2015, 17:32

Dankeschön für diese Fragen, Herr Waldheim.

Werden Waffen zur Selbstverteidigung gebraucht so unterfällt diese strafrechtlich der Notwehr. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht gibt es jedoch nach Ansicht der Regierung kein Bedürfnis danach die Selbstverteidigung als Grund für berechtigten Waffenbesitz in das Gesetz aufzunehmen. Die Aufrechthaltung der Sicherheit fällt unter das staatliche Gewaltmonopol. Wir schätzen die Gefahr die von einem großen privaten Waffenbesitz ausgeht größer ein als seinen Nutzen.

Was Kriegswaffen betrifft, so haben sie Recht. Diese sollen Gegenstand eines restriktiveren Gesetzes sein und sind darum hier nicht geregelt.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker

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9

Montag, 27. Juli 2015, 23:34

In Anbetracht der aufgekommenen Frage nach Rüstungsgütern und deren Produktion sollte an dieser Stelle zumindest im Gesetz ein Vermerk auf ein gesondertes Gesetz verankert sein oder doch zumindest die Erwähnung, was nicht bestandteil dieses Waffengesetzes ist. Wenn man diesen Entwurf schon als Waffengesetz tituliert, ist voll umfänglich darauf einzugehen.

10

Sonntag, 2. August 2015, 18:11

Aus den Reihen der GWfB kommt folgender Vorschlag.......



Helmut Raan

§ 1 Allgemeines

(1) Das Gesetz regelt den Umgang mit Gegenständen, die Waffen sind, sowie deren Produktion und Erwerb. Hiervon ausgenommen sind militärische Waffen und sonstige Rüstungsgüter.

Ggf. könnte man entsprechende Regelungen auch im Bergenwehrgesetz niederlegen und Rüstungsgüter im Allgemeinen in einem Wirtschaftsgesetz.

Beruf: Minister

Wohnort: Bergen-Stadt

Region: Bergen-Hauptstadt

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11

Montag, 3. August 2015, 11:07

Für einen solchen Hinweis sehe ich keine Notwendigkeit, da er rechtlich völlig bedeutungslos ist. Kriegswaffen fallen nicht unter den Waffenbegriff des WaffG, das muss nicht nochmal gesonder ausgenommen werden. Der Verweis auf Sondergesetze ist ebenfalls nicht nötig: Wenn es ein Kriegswaffengesetz gibt, gilt es auch ohne Querverweis, gibt es keines hilft der Querverweis nicht weiter.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker

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12

Samstag, 8. August 2015, 12:48

Markus Steinmann
Die Definition anhand derer festgestellt werden soll, ob es sich um eine "Waffe" handelt oder nicht - ist schwammig und unvollständig. Ebenfalls ist eine pauschale Registrierung nicht zweckdienlich, da wir von unterschiedlichen Nutzungs- und Verwendungsarten ausgehen müssen. Die Einschränkung für Personen unter 16 bzw. 18 Jahren ist pauschaliert und nicht zweckdienlich.

Der Entwurf ist lobenswert, hilft uns aber nicht dabei Waffen so einzuschränken bzw diese zugänglich zu machen, wie es praktikabel und realistisch ist.

13

Samstag, 8. August 2015, 13:42

Mechthild Musse, Obfrau
Was stellen Sie sich denn da vor, Herr Kollege?
Sozialliberale Partei

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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14

Samstag, 8. August 2015, 13:48

Markus Steinmann
Hier könnte uns eine Kategorisierung nach Waffenart weiterhelfen, welche Vorraussetzungen für den "Erwerb" nötig sind und mit welchen Berechtigungen man zum Führen einer solchen Waffe berechtigt ist.

Beruf: Minister

Wohnort: Bergen-Stadt

Region: Bergen-Hauptstadt

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15

Samstag, 8. August 2015, 17:16

Können Sie näher erläutern, was Sie an der Waffendefinition schwammig finden, Herr Steinmann?
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker