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Freitag, 24. Juli 2015, 19:57

232-IA-002 | 231-IA-002 | Versammlungsgesetz (Vorsitz: SLP/SPB)

Dem Innenausschuss (Vorsitz: GWfB, Stellvertretung: SLP) wird der Antrag mit der Antragsnummer 231-AN-006 übermittelt.


 Spoiler


2

Samstag, 25. Juli 2015, 08:24

Die GWfB-Fraktion ist zum größten Teil anwesend.

3

Samstag, 25. Juli 2015, 21:40

Bei der SLP wartet man auf die Eröffnung durch den Vorsitz.
Sozialliberale Partei

Beruf: Minister

Wohnort: Bergen-Stadt

Region: Bergen-Hauptstadt

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4

Sonntag, 26. Juli 2015, 12:28

Trifft ein.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker

5

Montag, 27. Juli 2015, 15:16

Cornelia Deggelshöfer, stellv. Vorsitzende
Liebe Kollegen, dann gehen wir zum nächsten Punkt auf der Tagesordnung über: Ich rufe auf den Antrag der Staatsregierung auf Drucksache 231-AN-006. Das Wort zu Begründung hat der Herr Staatsminister.
Sozialliberale Partei

Beruf: Minister

Wohnort: Bergen-Stadt

Region: Bergen-Hauptstadt

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6

Montag, 27. Juli 2015, 17:37

Vielen Dank, Frau Deggelshöfer.

Mein Damen und Herren, die Staatsregierung hat einen Entwurf für ein Versammlungsgesetz eingebracht.

Die Versammlungsfreiheit ist für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechterdings konstitutiv und darum durch die Verfassung besonders geschützt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betreiben wir eine grundrechtsschonende Gefahrenvorsorge. Dazu gehört insbesondere die Pflicht des Veranstalters Versammlung zuvor den Behörden anzuzeigen. Ferner ermächtigen wir die Polizei zu Ordnungsmaßnahmen, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker

Beruf: Senator

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Region: Bergen-Hauptstadt

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7

Montag, 27. Juli 2015, 18:27

Frau Vorsitzende, ich hätte den Herrn Staatsminister gerne gefragt, was nach § 4, Absatz 6 unter "Ausschlüsse[n], die dem Gleichheitsgrundsatz zuwiderlaufen" zu verstehen ist. Nehmen wir an, Christen möchten gegen ein Vorhaben demonstrieren, das ihren Glaubensgrundsätzen zuwiderläuft. Müssen Sie dann - und der Versammlungsleiter, der die Verantwortung trägt - dulden, das Personen mitdemonstrieren, deren Ziele offensichtlich genau entgegen gesetzt sind oder die gar der Gewaltbereitschaft nicht abgeneigt sind?
Ich bin ja bei Ihnen, dass man nicht Menschen ausschließen sollte wegen Hautfarbe, Geschlecht, Nationalität oder anderen Eigenschaften, aber muss eine Meinungskundgebung andere Meinungen in ihrer Mitte dulden?
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

Beruf: Minister

Wohnort: Bergen-Stadt

Region: Bergen-Hauptstadt

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8

Montag, 27. Juli 2015, 19:01

Herr Waldheim, ich denke, dass ich ihnen ihre Sorge nehmen kann.

Der Gleichheitsgrundsatz ist in Art. 2 Abs. 3 VdRB verankert und gebietet wesentliches Gleiches auch gleich zu behandeln. Haben Menschen gegenteilige politische Ansichten, so sind sie in dieser Hinsicht nicht wesentlich gleich, womit eine unterschiedliche Behandlung nicht dem Gleichheitsgrundsatz zu widerläuft.
In der Tat ist der Anwendungsbereich dieser Vorschrift dementsprechend die verbotene Diskrimminierung wegen Hautfarbe, Geschlecht oder ähnlichem.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker

Beruf: Senator

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9

Montag, 27. Juli 2015, 19:07

Ich bin erleichtert, dass die Staatsregierung diese Position vertritt.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

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10

Samstag, 8. August 2015, 12:58

Sarah Wengert
Versteh ich diesen Entwurf richtig, dass drei Menschen in einem Straßencafe, die über eine neue Bahntrasse diskutieren bereits damit eine Versammlung abhalten?

Beruf: Minister

Wohnort: Bergen-Stadt

Region: Bergen-Hauptstadt

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11

Samstag, 8. August 2015, 15:09

Nein. Es braucht ein gemeinsames Anliegen, das bei einer kontroversen Diskussion nicht gegeben ist.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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12

Samstag, 8. August 2015, 15:59

Sarah Wengert
Sie würden diesen drei Menschen also absprechen, sich in deinem Straßenkaffee getroffen zu haben um gemeinsam für die Verhinderung einer Schienentrasse durch ein Waldgebiet vorzugehen und dort eine Lagebesprechung abzuhalten. Unter dieser Annahme spirch natürlich rein gar nichts für die 3-Personen-Regel.

Ich finde es schon erschreckend wie ihr damit umgegangen wird ein normales Zusammentreffen, dass täglich stattfindet in den Mantel eines Versammlungsgesetzes pressen zu wollen.

Beruf: Minister

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Region: Bergen-Hauptstadt

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13

Samstag, 8. August 2015, 17:27

Ich habe Sie vielleicht missverstanden: Wenn sich die Personen treffen, um ein gemeinsames öffentliches Anliegen - also nicht die bloße Organisation, sondern das Thema an sich - zu diskutierten - handelt es sich um eine Versammlung. Fehlt es diesem Treffen an der Außenwirkung, so liegt eine Versammlung in geschlossenen Räumen statt, bei Konfliktpotential ist es eine Versammlung unter freiem Himmel.

Wo liegen nun ihre Bedenken? Versammlungen unterliegen ja gerade einem besonderen Schutz, weswegen die Voraussetzungen für ordnungspolizeiliche Maßnahmen gegenüber der allgemeinen Gefahrenabwehr angehoben sind. Niemand wird also in einen "Mantel gepresst", vielmehr erweitert sich hierdurch der Handlungsfreiraum.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker

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Region: überall

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14

Samstag, 8. August 2015, 18:43

Sarah Wengert
Dahingehend, dass solche Versammlungen angemeldet werden müsste

Beruf: Minister

Wohnort: Bergen-Stadt

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15

Sonntag, 9. August 2015, 10:28

Nein, das müssen sie nicht. Das Gesetz statuiert keine Anmeldepflicht, dergleichen wäre verfassungswidrig.

Es existiert lediglich eine Anzeigepflicht für Versammlungen unter freiem Himmel. Diese ist nötig, um gegebenfalls Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen zu können.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker