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Mittwoch, 5. August 2015, 14:46

232-AA-001 | 231-AA-002 | Nordseerat (Vorsitz: SPB/SLP)

Dem Vorsitz von der GWfB (Stellvertretung: SPB) wird der Antrag auf Drucksache 231-AA-010 übersandt.



Charta des Nordseerates

Die hier versammelten Nationen der Nordsee,
ENTSCHLOSSEN, einen gemeinsamen Rat für Frieden, Fortschritt, Wohlstand und Kooperation zu schaffen,
BESTREBT, damit für eine gute nachbarschaftliche Basis im Nordseeraum zu werben und zu wirken
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:


Artikel 1 - Allgemeines
(1) Die Nordseestaaten beschließen auf der Gründungskonferenz in Fuchsen die Schaffung eines regionalen Organs zur Förderung der zivilen Zusammenarbeit, der Friedensförderung, der Wirtschaftskooperation und der regionalen Entwicklung.
(2) Die Mitgliedschaft wird durch das Hinterlegen der Konvention im Sekretariat gültig, sofern nicht der Rat mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen Einspruch erhebt.

Artikel 2 - Sitz und Immunität
(1) Als Sitz der Organisation wird die Stadt Klapsmühltal im Freistaat Fuchsen bestimmt. Der Rat kann durch Beschluss den Sitz vorübergehend verlegen, um die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Der Generalsekretär kann den Rat zur Beschlussfassung hierüber an einem anderen Ort einberufen.
(2) Der Freistaat Fuchsen gewährt und garantiert der Organisation auf ihrem Gelände Immunität und Wirkungsfreiheit. Gleiches gilt für die Delegierten und Gesandten und die Korrespondenz des Rates..
Jedes Mitglied garantiert gleiche Rechte für alle Bediensteten und Delegierten des Rates, wenn diese sich auf seine Einladung hin im Hoheitsgebiet dieses Staates bewegen.
(3) Der Nordseerat wird mit seiner Konstituierung einen Vertrag mit dem Freistaat Fuchsen schließen, der die Punkte aus (1) Satz 1 und 2 beinhaltet.

Artikel 3 - Organisation und Funktion
(1) Der Nordseerat verfügt über die Hauptorgane des Ständigen Rates und des Sekretariats.
(2) Die Aufgabe des Rates ist, die friedliche und zivile Zusammenarbeit zwischen den Nordseestaaten zu fördern. Hierbei arbeiten die Vertragsnationen im Rahmen dieser Konvention gemeinsam und mit diplomatischen Mitteln an der Lösung von Problemen und Konflikten. Auch ist es die Aufgabe des Rates neue Wege und Konzepte zu schaffen, die das Zusammenleben der Völker und Nationen in der Region verbessern und nachhaltig fördern soll.
(3) Der Nordseerat kann mit anderen regionalen oder internationalen Organen kooperieren.
(4) Eine beobachtende Mitgliedschaft ist möglich. Hierbei hat ein Beobachter das Recht, den Tagungen des Rates beizuwohnen, auch wenn sich der Staat nicht im Einzugsgebiet der Nordsee befindet. Die beobachtende Mitgliedschaft bedarf der Zustimmung des Ständigen Rates mit einfacher Mehrheit.
(5) Eine assoziierte Mitgliedschaft von Staaten außerhalb des Nordseeraums ist zulässig. Hierbei kommt dem asszierten Mitglied volles Rede- und Stimmrecht sowie das Recht zu, sich an Vereinbarungen innerhalb des Rates zu beteiligen. Die assozierte Mitgliedschaft bedarf der einstimmigen Einladung durch den Ständigen Rat.
(6) Der Ständige Rat kann, mit der Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen, einem Mitglied wegen des Verstoßes gegen die Grundsätze des Nordseerates für einen festgelegten Zeitraum das Stimmrecht entziehen oder es jederzeit wiederherstellen. Er kann auch beschließen, einen Teilnehmer aus einzelnen oder allen Abkommen dauerhaft oder vorübergehend auszuschließen. Bei der Abstimmung über die Entziehung des Stimmrechts oder des Ausschlusses hat das betroffene Mitglied kein Beteiligungsrecht. Unter gleichen Voraussetzungen kann die assoziierte Mitgliedschaft widerrufen werden, was mit einem Ausscheiden aus allen ratifizierten Abkommen einhergeht. Mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen kann der Beobachterstatus für beendet erklärt oder einen eingeladenen Staat aus einzelnen Abkommen ausschließen.

Artikel 4 - Sekretariat
(1) Es wird ein zentrales Sekretariat geschaffen, welches für Verwaltungsaufgaben zuständig ist.
(2) Dem Sekretariat steht ein ständiger Generalsekretär vor, der alle 6 Monate in alphabteischer Reihenfolge der Mitglieder durch den Rat gewählt wird und dessen Sitzungen moderiert. Der Rat kann den Generalsekretär jederzeit entlassen. Zu seiner Vertretung kann ein Stellvertreter bestellt werden. Ist kein Stellvertreter vorhanden, soll dem ersten verfügbaren Delegierten der Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge, die Vertretung zukommen.
(3) Das Sekretariat hat seine Arbeit neutral und objektiv zu verrichten.
(4) Das Sekretariat dient als Despositar für Beschlüsse und Verträge.
(5) Die Bediensteten und der Haushalt des Rates obliegen der Verwaltung des Generalsekretärs. Er kann Sondergesandte oder Beauftragte ernennen. Der Rat kann Richtlinien für seine Amtsführung bestimmen oder die Entscheidung an sich ziehen.

Artikel 5 - Rat
(1) Das zentrale Organ des Nordseerates bildet der Rat.
(2) Er besteht aus jeweils einem Delegierten aus den Mitgliedernationen, die von der Regierung entsandt werden.
(3) Der Rat tagt ständig.
(4) Dem Rat sitzt der Sekretär vor.
(5) Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung mit der Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen und beschließt über die Änderung ebenso.
(6) Der Ständige Rat kann Vorschläge zu Beschlüssen, Resolutionen und Verträgen erarbeiten, die anschließend von den Mitgliedsnationen, assoziierten Nationen oder anderen durch den Ständigen Rat eingeladenen Nationen in nationales Recht umgewandelt und wieder gekündigt werden können.
(7) Der Ständige Rat kann, mit der Zustimmung aller Mitglieder, Appelle, Aufrufe und Vorschläge veröffentlichen.


Artikel 6 - Gipfel
(1) Die Mitgliedsstaaten können vereinbaren, einen Gipfel der Staats- und Regierungschefs oder der Außenminister an einem Ort und zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl abzuhalten.
(2) Der Gipfel hat die gleichen Rechte wie der Ständige Rat. Er kann dem Generalsekretär oder dem Rat Aufträge erteilen.


Artikel 7 - Schlussbestimmungen
(1) Diese Charta tritt zu Beginn des Monats in Kraft, der auf den Zeitpunkt folgt, an dem mindestens 3 Staaten ihre Ratifikationsurkunde dem Außenministerium des Freistaates Fuchsen übermittelt haben. Nach Inkrafttreten dieser Charta übergibt der Freistaat Fuchsen die Ratifikationsurkunden an das Sekretariat, das auch als Depositär für weitere Ratifikationsurkunden dieser Charta dienen soll.
(2) Die Kündigung dieser Charta bedarf der schriftlichen Erklärung gegenüber dem Sekretariat, die vierzehn Tage nach ihrem Zugang wirksam werden soll.
(3) Zur Änderung der Konvention ist die Mehrheit von 3/4 der Mitglieder notwendig.

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Samstag, 15. August 2015, 12:59

Nach Feststellung der Anwesenheit aller Fraktionen wird die Sitzung eröffnet.



Helmut Raan

Ich eröffne hiermit die Sitzung des Ausschusses und stelle auf Antrag der Staatsregierung die Drucksache 231-AA-002 "Ratifizierung der Charta des Nordseerates" zur Diskussion.

Das Wort hat der Vertreter des Antragstellers.

Beruf: Diplomatin

Wohnort: Buxhausen

Region: Lorertal

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Samstag, 15. August 2015, 13:28

Herr Vorsitzender, verehrte Senatorinnen und Senatoren,
der Nordseerat soll eine Gesprächsplattform für die Nationen der Nordsee bieten und die Tür für Zusammenarbeit weiter öffnen. Ich will nicht verhehlen, dass wir die Dauerhaftigkeit dieser Einrichtung skeptisch betrachten, aber eine Chance hält die Staatsregierung für gegeben. Wir gehen keine größeren Verpflichtungen ein.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

4

Samstag, 15. August 2015, 13:46

Nach Studium des Vertragswerkes hat die GWfB-Fraktion keine Bedenken vorzutragen. Vielleicht funktioniert ja im Kleinen, was im Großen als Rat der Nationen nicht funktioniert hat.

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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5

Sonntag, 16. August 2015, 16:38

Maximilian Bamberger
Die SBP-Fraktion hat hinsichtlich des Vertragswerkes auch keinerlei Bedenken, teilen wir doch die Skepsis der Regierung bezüglich der Dauerhaftigkeit dieser Einrichtung. Jedoch wollen wir auch nicht unnötig Steine in den Weg legen und so zu einem vorzeitigen Scheitern beitragen.

6

Sonntag, 16. August 2015, 17:11

Michael Dormatt, Obmann
Den Worten des Kollegen schließe ich mich an, Herr Vorsitzender.
Sozialliberale Partei

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Sonntag, 30. August 2015, 16:46

Marc Rohleder
Diskussionen können nicht wehtun, denke ich, daher auch Zustimmung von meiner Seite.
Konservative Partei

Beruf: Diplomatin

Wohnort: Buxhausen

Region: Lorertal

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8

Mittwoch, 16. September 2015, 19:32

Ist gespannt, ob von Seiten der Senatoren noch Fragen zu klären sind. Unauffällig - hofft sie - wirft sie einen Blick auf das Dienst-Smartphone. Einige Mails erwarten ihre Antwort. Ob dafür jetzt noch Zeit ist?
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

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Sonntag, 20. September 2015, 15:15

Michael Dormatt, Obmann
wartet - was konnte schon so schwer daran sein, festzustellen, ob man abstimmen kann?
Sozialliberale Partei

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Sonntag, 29. November 2015, 18:06

30.11.15, 9 Uhr

Obmann Michael Dormatt, sein Stellvertreter Bruno Wachmann und die anderen Ausschussmitglieder der SLP finden sich ein.
Sozialliberale Partei

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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Sonntag, 29. November 2015, 19:28

Man eröffnet die Sitzung nach dem alle Mitglieder anwesend sind.


Guten Morgen,

Ich rufe auf den 232-AA-001, gibt es weiteren Redebedarf? Sollte dies nicht der Fall sein, würden wird zur Abstimmung bezüglich dieses Vertragswerkes kommen.

Beruf: Diplomatin

Wohnort: Buxhausen

Region: Lorertal

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Sonntag, 29. November 2015, 20:04

Ist natürlich ebenfalls anwesend und ergreift das Wort

Wenn Sie erlauben, Herr Vorsitzender, möchte ich die werten Senatoren dahingehend auf den neusten Stand bringen, dass Dreibürgen den Vertrag angenommen hat, die Androische Föderation allerdings nicht. Ratifikationen sind dem Außenministerium derzeit nicht bekannt.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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Sonntag, 29. November 2015, 20:08

Vielen Dank Frau Krause. Hat jemand diesbezüglich fragen oder eröffnet dies für eine Partei neuen Gesprächsbedarf?

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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Montag, 7. Dezember 2015, 12:19

Gut, dann kommen wir nun zur Abstimmung.

Ich bitte um das Handzeichen.

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Samstag, 19. Dezember 2015, 19:02


3 Mitglieder stimmen zu.
2 Mitglieder stimmen mit Nein.
Eines enthält sich.
Sozialliberale Partei