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1

Samstag, 3. Juni 2017, 18:04

235-PL-001 Grundlagenvertrag zwischen der Repulik Bergen und der Demokratischen Union (03.06.2017, 18 Uhr)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Antrag der Staatsregierung über einen Grundlagenvertrag zwischen der Repulik Bergen und der Demokratischen Union.


Grundlagenvertrag zwischen der Repulik Bergen
und der
Demokratischen Union


Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
BESTREBT, ihre freundschaftlichen Beziehungen zu festigen, auszubauen und zu vertiefen,
EINIG in der Überzeugung, dass eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zum Wohle der beteiligten Völker auch eine stabilisierende Wirkung auf dem anticaäischen Kontinent entfaltet und
FEST ENTSCHLOSSEN, gemeinsam an einer friedlichen Zukunft in Wohlstand und Sicherheit zu arbeiten,
sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1
Die Republik Bergen und die Demokratische Union, im Folgenden als Unterzeichnerstaaten genannt, erkennen die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen Unterzeichnerstaates an.

Artikel 2
Die vertragschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.

Artikel 3
(1) Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren regelmäßige Regierungskonsultationen, um die bilateralen Beziehungen zu vertiefen und eine enge politische Abstimmung zu erreichen. Diese Regierungskonsultationen sollen bei stetigen Wechsel des Austragungsortes auf Initiative einer der Regierungen mindestens einmal im Halbjahr stattfinden.
(2) Zu den Regierungskonsultationen können dritte Staaten, deren Wertekanon nach übereinstimmender Feststellung der Regierungen der Unterzeichnerstaaten mit dem gemeinsamen Wertekanon er übereinstimmt, eingeladen werden.
(3) Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, und im Geiste der partnerschaftlichen Zusammenarbeit, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation, beigelegt.

Artikel 4
(1) Die Unterzeichnerstaaten einigen sich darauf, Gastschülern und Gaststudenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Instituts vorlegen können.
(2) Sie kommen überein, dass sie für die Staatsangehörige des jeweils anderen Unterzeichnerstaates, die ihren beruflichen und sozialen Lebensmittelpunkt im Inland haben, und mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft haben werden, ebenfalls erleichterte Bedingungen für die Vergabe von Visa und Aufenthaltserlaubnissen ermöglichen.

Artikel 5
Die Unterzeichnerstaaten erklären, eine Zusammenarbeit insbesondere auf dem Gebiet
01. des Grenzverkehrs,
02. von Bildung, Forschung und Technologie,
03. der Kriminalitätsbekämpfung,
04. des freien Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs,
05. des gemeinsamen Gewässerschutzes und
06. des gemeinsamen Schiffsverkehrs
anzustreben und hierzu gesonderte vertragliche Regelungen zu treffen.

Artikel 6
(1) Dieser Vertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit.
(2) Er kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.
(3) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
(4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.


Die Antragstellerin hat das Wort.

Beruf: Diplomatin

Wohnort: Buxhausen

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2

Samstag, 3. Juni 2017, 19:01

Tritt an das Rednerpult.

Herr Präsident, die Staatsregierung bringt den Entwurf eines Grundlagenvertrages mit der Demokratischen Union ein. Die DU ist ein potentiell bedeutsamer Partner, deswegen freuen wir uns über das Zustandekommen dieses Vertrages. Ich empfehle Ihnen - auch im Namen des Staatskanzlers, der mit Unionskanzlerin Bont verhandelt hat - die Ratifizierung.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

3

Freitag, 9. Juni 2017, 00:05

Franz Michel Maier, außenpolitischer Sprecher
Herr Präsident, fassen wir es ganz auf den Punkt: Unionskanzlerin Bont ist international dafür bekannt, Luftnummern zu starten - die Demokratische Union ist in der Vergangenheit kein verlässlicher Partner und wir haben kein Interesse daran, uns solche Partner ins Boot zu holen!
Konservative Partei

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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4

Montag, 26. Juni 2017, 23:21

In der SPB war der Vertrag kontrovers diskutiert worden, schließlich einigte man sich jedoch. Der stellv. Fraktionsvorsitzende Wagner begründet die Zustimmung zum Vertrag.

Das Entscheidende bei diesem Vertrag sind nicht die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit einer Madame Bont, sondern die Möglichkeiten die der Vertrag für die Bürgerinnen und Bürger beider Länder bringt. Das ist es, weshalb sich die Zustimmung lohnt.

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5

Freitag, 21. Juli 2017, 15:56

Blickt sich um.

Ich sehe keinen weiteren Diskussionsbedarf.

Wir kommen dann zur Abstimmung, ich bitte um Handzeichen.

Wohnort: Dude

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6

Freitag, 28. Juli 2017, 01:37

Das ist die Mehrheit.

Kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt...

7

Freitag, 28. Juli 2017, 12:45

Angesichts der recht müden Beteiligung des gesamten Plenums kommt kurz Gelächter auf, ehe man sich dem nächsten Punkt der Tagesordnung widmet.
Sozialliberale Partei