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[Weltkonferenz] Polproblematik

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Beruf: Außenminister

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91

Sonntag, 11. Mai 2014, 20:35

Wäre noch schlanker und ok.

92

Sonntag, 11. Mai 2014, 22:13

Das Medianische Imperium ist bereit sowie in der Lage die Unversehrtheit und eine etwaige Neutralität fallbezogen mit allen Mitteln zu verteidigen. Diese Frage kam ja auf.

Ich halte einen offenen Polvertrag für sinnvoll und werde das Ganze sicher nicht an Kleinigkeiten und größtmöglichster Schlankheit oder sonstigen Vertragstextelementen scheitern lassen.

Ich danke übrigens der anturischen Delegierten für ihr Engagement auch, wenn ich nicht in allem einer Meinung bin. Bilaterale Schwierigkeiten sollte man ausblenden. Das gilt für die SDR und Dreibürgen, genauso wie Andro und das Medianische Imperium sich auch zusammenreißen konnten.

93

Sonntag, 11. Mai 2014, 22:55

Die Stelleungnahme aus dem MI freut mich besonders.
Das man nicht in allem einer Meinung ist halte ich für normal, ich finde auch nicht alles gut was aus dem MI kommt, weiß aber die offene Haltung desselben sehr zu schätzen.
Ich möchte betonen das ich absolut bereit bin Änderunegn an dem Entwurf vorzunehmen. Wenn dort also inhaltliche Ideen exitsieren wäre ich sehr daran interessiert die zu hören. Ich persönlich bin auch nicht 100% Zufrieden damit, manchmal fällt einem einfach nichts besseres ein.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

94

Sonntag, 11. Mai 2014, 22:57

Was halten Sie davon wenn wir das ganze noch weiter einkürzen zu:
"(3) Die Vertragspartner sind dazu berechtigt Verletzungen des Vertragstextes zu ahnden." ?


Ich sehe das skeptisch. Das bisherige Verfahren der Hohen Polkommission wurde zwar als zu langsam kritisiert, es hat aber den Vorteil, dass durch das Verfahren mit der Verifizierung ein Irrtum und eine voreilige Eskalation ausgeschlossen ist.
Johannes Kleven (Demokratische Union)
Sonderbeauftragter der Unionsregierung

95

Sonntag, 11. Mai 2014, 23:23

Das von Ihnen angesprochene Verfahren hat allerdings einen rein Militärischen Hintergund, will sagen erlaubt ausschließlich Militärische Maßnahmen.
Auch jetzt schon kann, und die Du hat es ja auch getan, jederzeit einer oder mehrere Staaten, tatsächliche oder eingebildete Verletzungen ja bereits zB durch Sanktionen ahnden. Zugegebenermaßen kann sich dabei niemand direkt auf die Polkonvention berufen, weil diese so etwas gar nicht vorsieht, aber im faktischen ergibt sich hier eine Änderung die sehr viel geringen ausfällt als manch einer meint.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Beruf: Außenminister

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96

Montag, 12. Mai 2014, 00:05

Ich stimme den Worten aus dem Imperium ebenso zu. Wir sollten nun wie gesagt den einfachen Polvertrag konkret berarbeiten. Am Besten immer als ganzes und Ergänzungen grün und Streichungen rot markieren.

Beruf: Außenminister

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97

Montag, 12. Mai 2014, 00:10


Vertrag über die Polgebiete


1. Grundlagen
(1) Das Gebiet der Arktis im Sinne dieses Vertrages erstreckt sich auf die Landmassen und Gewässer nördlich folgender Linie bis zum Nordpol:
1. Vom 180. Grad westlicher Länge in östlicher Richtung dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 15. Grad westlicher Länge. Dem 15. Grad westlicher Länge nach Norden folgend bis 82. Grad nördlicher Breite.
2. Dem 82. Grad nördlicher Breite folgend bis 10. Grad westlicher Länge, dann dem 10. Grad westlicher Länge Richtung Süden folgend bis zum Schnittpunkt mit dem 80. Grad nördlicher Breite.
3. Von dort dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt mit dem Nullmeridian.
4. von dort dem Nullmeridian in nördlicher Richung folgend bis zum Schnittpunkt des Nullmeridians mit dem 87. Grad nördlicher Breite;
5. von dort dem 87. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 87. Grades nördlicher Breite mit 10. Grad östlicher Länge;
6. von dort dem 10. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 10. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
7. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 70. Grad östlicher Länge;
8. von dort dem 70. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 70. Grades östlicher Länge mit dem 85. Grad nördlicher Breite;
9. von dort dem 85. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 85. Grades nördlicher Breite mit dem 80. Grad östlicher Länge, wobei im Bereich der Insel Gelidona die Linie der Küstenlinie der Insel Gelidona in einem Abstand von 20 Seemeilen folgt, so dass sich die Insel Gelidona nicht in das Gebiet der Arktis erstreckt;
10. von dort dem 80. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
11. von dort dem 80. Grad nördlicher breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grad nördlicher Länge mit dem 105. Grad östlicher Länge;
12. von dort dem 105. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 105. Grades östlicher Länge mit dem 79. Grad nördlicher Breite;
13. von dort dem 79. Grad nördlicher Breite in östlicher Richung folgend bis zum Schnittpunkt des 79. Grades nördlicher Breite mit dem 110. Grad östlicher Länge;
14. Von dort dem 110. Grad östlicher Länge in nördlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 110. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
15. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richung bis zum 180. Grad östlicher Breite folgend.
Das Gebiet der Antarktis im Sinne dieser Übereinkunft erstreckt sich auf die Landmassen und Gewässer südlich des südlichen Polarkreises (66 Grad 34 Minuten südlicher Breite) bis zum Südpol.
(2) Die Vertragspartner erkennen keine Hoheitsansprüche von irgendjemanden an Polgebiete an noch werden Sie selbst welche erheben.
(3) Die Vertragspartner stimmen überein, dass eine Verletzung der im Vertrag zugesicherten Rechte, sowohl durch andere Vertragspartner als auch durch Dritte, als feindseliger Akt anzusehen ist.
(3)Die Vertragspartner sind dazu berechtigt Verletzungen des Vertragstextes zu ahnden

2. Schutz der Polgebiete
(1) Die Arktis und die Antarktis werden nur für friedliche Zwecke genutzt. Maßnahmen militärischer Art wie die Einrichtung und der Unterhalt militärischer Stützpunkte und Befestigungen, die Durchführung militärischer Manöver sowie die Erprobung von Waffen jeglicher Art sind verboten.
(2) Die Forschung in der Arktis und der Antarktis ist frei und nur durch die sonstigen Regelungen dieser Übereinkunft beschränkt.
(3) Forschungsstationen und -Einrichtungen unterstehen der Verwaltung des Staates der sie betreibt.
(4) Die Staaten dieser Übereinkunft sichern einander zu, dass
a) sie Informationen über Pläne für wissenschaftliche Programme in der Arktis oder der Antarktis zur Verfügung stellen und austauschen;
b) wissenschaftliche Beobachtungen und Ergebnisse aus der Arktis oder der Antarktis austauschen und zur Verfügung stellen.
(4) Der Schutz der ökologischen Vielfalt bewegt die Staaten dieser Übereinkunft zu einem Verzicht auf jegliche Form der Zerstörung der natürlichen Artenvielfalt in der Arktis und der Antarktis.
Sie verpflichten sich insbesondere dafür Sorge zu tragen:
1. dass sämtliche Gegenstände, die in die Arktis oder Antarktis gebracht werden, nach Beendigung der damit betriebenen Arbeiten, von dort wieder entfert werden;
2. dass entstandene Schäden an der Umwelt behoben und Verschmutzungen beseitigt werden;
3. Flora und Fauna zu schützen.
(5) Der Abbau von natürlichen Ressourcen in der Arktis und der Antarktis ist verboten.
(6) Ausgenommen davon ist der Fischfang in den Gewässern, welche sich im gem. Art. 2 definierten Bereichen der Arktis und der Antarktis erstrecken.
(7) Die Gewässer, welche sich in den definierten Bereichen der Arktis und der Antarktis erstrecken, sind internationalisiert und hoheitsfrei.
(8) Die zivile Schifffahrt in diesen Gewässern ist frei und unbeschränkt, die militärische Schifffahrt ist insofern eingeschränkt als das die unterzeichnenden Staaten einander über diese unterrichten. Unter "militärische Schifffahrt" fällt ein jedes Wasserfahrzeug, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Wasserfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Wasserfahrzeuge dient.
(9) Die zivile Luffahrt im definierten Luftraum ist frei und unbeschränkt, die militärische Luffahrt ist insofern eingeschränkt als das die unterzeichnenden Staaten einander über diese unterrichten. Unter "militärische Luffahrt" fällt ein jedes Luftfahrzeug, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Luftfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Luftfahrzeuge dient.
(10) Die unterzeichneten Staaten kommand darin überein gemeinsam die Polizeihoheit über das genannten Gebiet auszuüben und in Abstimmung eine Multinationale Polizeitruppe einzusetzen welche Straftaten in dem Gebiet unterbindet. Es findet dabei das Strafrecht des Staates Anwendung welcher die nächstgelegene Forschungsstation betreibt.

3. Beitritt und Austritt
(1) Der Beitritt zu diesem Vertrag steht jedem Staat offen.
(2) Ein Staat gilt als Vertragspartner, sobald er den Vertrag ratifiziert hat.
(3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag einseitig zu kündigen.
(4) Sofern ein Staat seine Eintragung bzw. seine Reservierung - ohne dass diese in eine Eintragung umgewandelt wurde - auf der Karte der CartA verliert, gilt er nicht länger als Vertragspartner und verliert mit sofortiger Wirkung seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

4. Änderung
Der Vertrag kann im Einvernehmen aller Vertragspartner geändert werden. Die Änderung tritt in Kraft, wenn alle Vertragspartner sie ratifiziert haben.

98

Montag, 12. Mai 2014, 08:53

In welcher Weise soll eine Ahndung erfolgen? Es wäre angemessen, eine Ahndung zu definieren, sonst dürfte sich die Zahl der Vertragspartner in Grenzen halten.
Großwesir des Schahtums Futuna

99

Montag, 12. Mai 2014, 09:09

Das ist einfach: Das hängt ganz davon ab.
Ein Staat vergißt mal ein Militärschiff "anzumelden" sollte üblicherweise eine andere Reaktion nach sich ziehen als ein Staat baut mitten in die Arktis eine Militärbasis mit dem Ziel Andro mit Mittelstreckenraketen zu erreichen.
Da von vornherein für jede irgendwie denkbare Verletzung eine Reaktion zu definieren halte ich für völlig abwegig.
Das jetzt umfaßt alles, von einer Protestnote bis zu einer Bombardierung, eine flexible REaktiona uf jeden Einzelfall.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

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100

Montag, 12. Mai 2014, 10:20

Das haben sie nun mündlich gesagt, in real sieht das wieder anders aus. Zwar gehen wir mal von einer Protestnote aus, aber de jure dürfte man sofort schießen.

(3)Die Vertragspartner sind dazu berechtigt Verletzungen des Vertragstextes mit politischen und polizeilichen Mitteln zu ahnden.


Gegen Staaten per Diplomatie und wer renitent ist, mit staatlichen Mitteln. Robbenfänger werden direkt erschossen verhaftet.

101

Montag, 12. Mai 2014, 10:42

Sie wollen damit sagen das Andro tatsächlich nur mit "politischen / polizeilichen" Mitteln gegen den Aufbau einer Militärbasis vorgehen will?
Das sind ja gute Nachrichten für alle diejenigen die Andro vom Pol aus beschiessen wollen.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

102

Montag, 12. Mai 2014, 14:39

"Ich habe da eine Frage: Ist hiermit nicht

Zitat

(6) Ausgenommen davon ist der Fischfang in den Gewässern, welche sich im gem. Art. 2 definierten Bereichen der Arktis und der Antarktis erstrecken.
einer Überfischung Tür und Tor geöffnet? Unerschöpflich sind auch die Meere um den Südpol nicht. Beispielsweise. Ohne den Vertrag unnötig aufblähen zu wollen stellt sich die Frage, ob wir nicht Fangquoten ins Auge fassen sollten."

Beruf: Außenminister

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103

Montag, 12. Mai 2014, 19:51

Fischfangquoten wären wiederum etwas ganz anderes, was man seperat behandeln sollte. Futuna hat das ja vorgeschlagen. Warum nicht. Ich glaube aber der Fischfang ist derzeit kein Problem und auch Andro hat da als größer Polanreiner strike Tierschutzgesetze.

@ Thrace: natürlich wird erst protestiert. Wenn aber jemand nicht nachgibt hat Andro die handhabe einen "Polizeieinsatz" zu starten. Damit können wir auch die Armee beauftragen. Muss ja nicht zu einem kriegerischen Konflikt ausarten.

104

Montag, 12. Mai 2014, 22:14

Wenn jemand extra zum Pol reisen muss, um Andro zu beschießen, ist er wahrscheinlich eh so dumm, dass er im ewigen Eis erfrieren wird, bevor er auch nur eine Rakete abschießen kann.
Großwesir des Schahtums Futuna

105

Dienstag, 13. Mai 2014, 07:32

Verstehe nicht was jetzt die nicht vorhandene Unterscheidung zwischen alles ist möglich und wir behaupten es seinen "nur" politische /polizeiliche Aktionen möglich und spielen hinterher spielchen in dem wir doch machen was wir wollen genau bewirken soll?
Außer das man die eigne Glaubwürdigkeit untergräbt und Gegnern Raum für berechtigte Gegen-Propaganda gibt.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien