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151

Freitag, 30. Mai 2014, 16:43

Das mit dem Baukastenprinzip und dem erweitern des Vertrages durch diejenigen die das dann wünschen scheint mir auch ein sehr sinnvolles Vorgehen zu sein.
Anders ausgedrückt: ich kann Andro da inhaltlich voll zustimmen.

Das wurde mal von Irkanien im RdN vorgeschlagen. Nun raten wir mal, was daraus geworden ist . . .
Großwesir des Schahtums Futuna

Beruf: Prime Minister

Wohnort: Galloway, Eihlann, Albernia

Region: Ausland

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152

Sonntag, 1. Juni 2014, 15:04

Ich begrüße den Vorschlag aus Korland mit der Ergänzung, Unterorganisationen frei zugänglich zu machen.

Lassen Sie mich aber darauf hinweisen, dass die Bezeichnung "Völkerbund" (alb. League of Nations) bereits Verwendung findet für die (institutionalisierte) Gemeinschaft der Staaten des ehemaligen albernischen Empire. Ich wäre daher sehr erfreut, wenn eine alternative Bezeichnung gefunden werden könnte.


The Most Hon
Richard O'Leary
HM Prime Minister

Beruf: Außenminister

Wohnort: Andro

Region: Ausland

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153

Sonntag, 1. Juni 2014, 15:10

Namen sind unser geringstes Problem.

Ich bin nach wie vor für das hier eingeführte anturische Konzept und schlage vor, dass man es Schritt für Schritt, wenn gewünscht, ausbaut.
Ich erinnere mich noch an Debatten aus UVNO und RdN, bei der Nationen bei Verträgen einzelnen Punkten nicht zustimmen wollen bzw. einigen Unterorgas nicht beitreten wollten. Das muss doch möglich sein, dass das geht, das jemand das Baukastenprinzip nutzen möchte?!
Der aktuelle korische Vorschlag geht zu weit. Andro lehtn dort so viele Punkte ab, dass eine Unterstützung von uns nicht möglich ist.
Es sei denn, wir könnten die von mir genannten Punkte für uns streichen.
Jedenfalls werde ich meinem Land nicht der Willkür eines Richters aus XY-Land und dessen Gewohnheitsvölkerrecht aussetzen.

154

Freitag, 6. Juni 2014, 08:23

Ich habe jetzt trotzdem mal meinen Vorschlag erweitert:
- Es gibt jetzt die Möglichkeit Unterorganisationen zu bilden
- Es gibt die Möglichkeit eine GO zu erstellen die alle weiteren Verfahrensfragen regelt


Charta des Rates der Nationen

Im Bewusstsein das internationale Kommunikation der Schlüssel für ein friedliches und produktives Miteinander der Staaten ist gibt sich der Rat der Nationen die folgende Charta.

§1 Jeder Staat der auf der CartA eingetragen ist, kann auf Antrag Mitglied im Rat der Nationen werden und bleiben. Ein Austritt ist jederzeit möglich.

§2 Jedes Land kann einen oder mehrere Delegierte in den Rat der Nationen entsenden.

§3 Jeder Delegierte kann jederzeit einen Ausschuss ins Leben rufen wenn das Thema von internationaler Bedeutung ist und er dazu einen ersten Vorschlag, zum Beispiel in Form eines Vertragsentwurfes, vorlegt. Die Leitung des Ausschusses obliegt dem einladenden. Redeberechtigt sind alle Delegierte.

§4 Jeder Staat kann zu einer Gesprächskonferenz, alle oder auch nur einen von ihm definierten Teil der Mitglieder des RdN, einladen. In Gesprächskonferenzen werden bi- oder Multilaterale Konflikte erörtert und diplomatisch behandelt. Die Leitung liegt beim einladenden, Gesprächsberechtigt sind nur eingeladene Personen.

§5 Der Rat der Nationen kann Unterorganisationen bilden oder die Schirmherrschaft über Unterorganisationen übernehmen. Mitgliedschaft und Struktur werden von den Unterorganisationen selbst festgelegt.

§6 Beleidigungen, oder sonstiges unangemessene Verhalten, wird nach Meldung von der Administration durch eine Verwarnung oder einen temporären Bann (1 Tag bis 365 Tage je nach schwere) geahndet.

§7 Näheres regelt die Geschäftsordnung die mit der Mehrheit der abgebenen Stimmen erstellt bzw geändert werden kann.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Beruf: Außenminister

Wohnort: Andro

Region: Ausland

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155

Freitag, 6. Juni 2014, 09:17

Warum muss eigentlich alles geregelt werden? Wir verlieren uns im bürokratischen Klein-Klein.
Wir sollten eine Plattform gründen. Dort kann dann jeder guten Gewissens dran teilnehmen.
Wenn dann XY Staaten mehr wünschen, können sie ja seperate U-Orgas gründen oder Konventionen. Unter der Bedingung das sie nicht verbindlich sind für alle.
Ich warne davor, das wir jetzt hier eine gewaltige Megaorganisation schaffen, der wieder nur 10 angehoren von denen nur 3 aktiv sind.

Eine einfache und schlichte Plattform, die man später erweitern kann, aber nicht muss.

Beruf: Diplomatin

Wohnort: Buxhausen

Region: Lorertal

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156

Freitag, 6. Juni 2014, 15:24

Ich halte diesen Entwurf für wenigstens sprachlich unglücklich. Darf ich Exzellenzen noch einmal fragen - da diese Position des öfteren vertreten wurde - was meinen Entwurf in Ihren Augen so bürokratisch macht?
Ich möchte eine Version vorlegen, die andere Kritikpunkte einbezieht:
Entwurf
WIR, DIE VÖLKER DER KONFERENZ DER NATIONEN,
BEDAUERND, dass der Rat der Nationen, gegründet am 11.11.06, gescheitert ist,
ERKENNEND, dass die Alternative zu Kriegen und Konflikten der Dialog ist,
ENTSCHLOSSEN, Dialog, Kooperation und Verhandlungen eine allgemeine Plattform zu bieten,
GEWILLT, gemeinsam für das Wohl der Welt einzutreten,
ANSTREBEND eine Kodifizierung des Völkerrechts,
ÜBERZEUGT, dass diese Ziele nur gemeinsam erreicht werden können,
haben, durch unsere Vertreter diese Charta beschlossen und errichten mit ihr den Rat der Nationen als internationale Organisation.

Charta der Konferenz der Nationen



Artikel 1 – Mitglieder
(1) Mitglied der Konferenz kann jeder souveräne Staat der Welt sein. Die Mitgliedschaft erfolgt durch Berufung eines Vertreters, dessen Ernennung beim Rat zu hinterlegen ist. Mit der Ernennung eines Vertreters werden die Bestimmungen dieses Dokuments anerkannt. Die Mitgliedschaft endet mit Verlust der Souveränität oder durch Erklärung gegenüber dem Sekretariat.
(2) Internationale und zwischenstaatliche Organisationen können Beobachter entsenden.

Artikel 2 – Generalversammlung
Die Generalversammlung der Konferenz setzt sich aus allen Vertretern der Mitglieder zusammen, die jeweils eine Stimme haben. Alle Vertreter, die Beobachter sowie die Staats- und Regierungschefs der Mitglieder und deren Außenminister haben Rede- und Antragsrecht.
(2) Die Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der Stimmen gefasst, sofern nichts anderes bestimmt ist. Stimmberechtigt sind die Mitglieder, die zu Beginn der Abstimmung vertreten waren. Die Stimme kann nur durch eine Person geführt werden.
(3) Die Generalversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben, Mitglieder tadeln und sich mit jeder Angelegenheit befassen, die ein Mitglied, eine Unterorganisation, der Generalsekretär oder ein Ausschuss ihr vorlegt.
(4) Der Vorsitzende der Generalversammlung moderiert die Debatte. Er kann einem Vertreter das Rederecht entziehen. Damit einher gehen keinerlei weitere Nachteile oder Konsequenzen.

Artikel 3 – Ausschüsse
(1) Jeder Mitgliedstaat kann die Einsetzung von Ausschüssen initiieren, die sich mit einem bestimmten Thema, Problem oder einer Fragestellung befassen. Die Generalversammlung und der Generalsekretär können Ausschüsse einsetzen, an denen jedes Mitglied und jeder Beobachter teilnehmen kann. Ferner können Gäste durch ein Mitglied geladen werden. Der Teilnehmerkreis kann durch den Initiator beschränkt werden.
(2) Der Initiator oder eine gewählte Person leitet Sitzungen und Abstimmungen der Ausschüsse.

Artikel 4 – Sekretariat und Vertretungen
(1) Die Generalversammlung bestellt einen Generalsekretär und beruft ihn ab, der auch als ihr Vorsitzender amtiert. Seine Vertretung obliegt dem dienstältesten Vertreter der Mitgliedsstaaten, der zur Verfügung steht, sofern nicht ein ständiger Stellvertreter benannt ist. Der Generalsekretär hat Rede- und Antragsrecht in den Ausschüssen und der Generalversammlung.
(2) Der Generalsekretär leitet die Verwaltung der Konferenz und repräsentiert seine Beschlüsse nach außen. Er kann Sonderbeauftragte ernennen und Vertretungen der Konferenz errichten, sofern die Generalversammlung nicht widerspricht.
(3) Das Sekretariat kann zum Depositär von Verträgen und Übereinkommen bestimmt werden. Es verwaltet ein Archiv internationaler und bilateraler Übereinkommen.


Artikel 5 – Unterorganisationen, Verträge und Übereinkommen
(1) Jede internationale Organisation kann auf Antrag von der Generalversammlung als Unterorganisation anerkannt werden. Ebenso kann die Generalversammlung die Errichtung von Unterorganisationen beschließen. Vertreter der Unterorganisationen sind Beobachter der Generalversammlung.
(2) Die Teilnahme an im Rahmen der Konferenz entstandenen Verträgen, Beschlüssen, Erklärungen und Übereinkommen steht jedem Mitglied und von der Generalversammlung eingeladenen Staaten frei. Keinesfalls begründet die Mitgliedschaft eine Verpflichtung zur Teilnahme. Die Nichtteilnahme begründet keine Pflichten oder Nachteile.

Artikel 6 – Anerkennung und Verpflichtung
Die Mitglieder verpflichten sich, die Konferenz als internationale Organisation anzuerkennen und gewähren ihr alle Vorrechte und Befreiungen einer solchen. Sie gewähren dem Generalsekretär, seinen Beauftragten und Mitarbeitern in dienstlicher Funktion diplomatische Immunität.

Artikel 7 – Abschließendes
(1) Die Generalversammlung bestimmt den Sitz der Organisation, zu dem jederzeit freier Zugang bestehen und der exterritorial sein soll, wie es ein Vertrag bestimmt, der mit dem betreffenden Staat geschlossen wird. Sie kann ihn verlegen.
(2) Die Organisation ist unauflöslich.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (6. Juni 2014, 21:08) aus folgendem Grund: Redaktionelles


Beruf: Außenminister

Wohnort: Andro

Region: Ausland

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157

Freitag, 6. Juni 2014, 19:12

Vergleichen sie einmal den anturischen Entwurf und dann den ihren. Der anturische Entwurf ist sehr einfach gehalten, was ich für den Anfang wichtig finde.

Beruf: Diplomatin

Wohnort: Buxhausen

Region: Lorertal

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158

Freitag, 6. Juni 2014, 19:19

Zu einfach, fürchte ich. Wesentliche Fragen bleiben leider unbeantwortet, anderes ist sprachlich unschön gelöst.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

Beruf: Außenminister

Wohnort: Andro

Region: Ausland

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159

Freitag, 6. Juni 2014, 19:24

Kann man ja gerne redaktionell ändern. Fragen bleiben unbeantwortet? Soll man dann klären, wenn sie aufkommen. Für mich sind keine Fragen im Raum. Es soll eine Gesprächsplattform sein. Kein Sanktionsbündnis.

Beruf: Diplomatin

Wohnort: Buxhausen

Region: Lorertal

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160

Freitag, 6. Juni 2014, 21:07

Da sind wir beieinander.
Allerdings sollte auch eine Gesprächsplattform doch gewisse Regeln haben. So bietet mein Vorschlag zunächst den Vorteil, dass wir eine permanente Gesprächsplattform mit der Generalversammlung haben, die einen Moderator hat. Sanktionen für Fehlverhalten innerhalb der Organisation sind klar geregelt.
Bei der Einsetzung der Ausschüsse unterscheiden sich die Entwürfe quasi nicht, mit der Ausnahme, dass letzterer die Übertragung der Ausschussleitung auf eine gewählte Person ermöglicht, wenn es selbst dazu unpässlich ist. Die Regelung über die Unterorganisationen ist insoweit ebenfalls nahezu identisch, dafür sieht der bergische Entwurf noch die Struktur eines Sekretariats vor, statt diese Frage vollständig unbeantwortet zu lassen, womit die Organisation nach außen selbst handlungsfähig wird.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

161

Freitag, 6. Juni 2014, 22:29

Ich bin der Auffassung das die Organsination selbst nach außen überhaupt nicht handlungsfähig zu sein hat.
Wozu soll das jetzt wieder führen?
Ansonsten kann ich aber mit dem bergischen Entwurf auch gut leben.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Beruf: Diplomatin

Wohnort: Buxhausen

Region: Lorertal

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162

Freitag, 6. Juni 2014, 23:56

Wir haben ein bestimmtes Bild von etwas - das Gesicht in der Werbung im Prinzip. Der Generalsekretär wäre sozusagen oberster Botschafter der Organisation, könnte aber auch als Vermittler o-ä. eingesetzt werden.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

163

Samstag, 7. Juni 2014, 16:17

Damit wir hier mal vorankommen würde ich vorschlagen wir stimmen über die drei Entwürfe vorläufig ab.
Vorläufig im Sinne von "Inhaltlich wird dann an dem Vorschlag ggf. noch gearbeitet".
Ohne das verbindlich zu machen würde ich darüberhinaus vorschlagen nicht einfach eine Stimme abzugeben sondern für jeden Vorschlag ein Votum seperat.
Es geht ja darum zu ermitteln mit welchem Vorschlag die meisten Staaten erreicht werden können.
Also mein Vorschlag, man sagt zu jedem Vorschlag:
0 = Das Land ist sicher nicht dabei
+1 = Das Land wäre unentschlossen
+2 = Das Land wäre sicher dabei
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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164

Samstag, 7. Juni 2014, 16:34

Es wäre sicherlich sinnvoll, diese Entwürfe dann noch einmal herumzureichen, ;)
Staatspräsident a.D.

165

Sonntag, 8. Juni 2014, 07:56

Der Entwurf von Bergen und Anturien sind ja sozusagen etwas weiter oben noch in Sichtweite ;)
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien