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Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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1

Samstag, 7. April 2012, 13:51

Posteingang

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Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hohentalstr. 24
1204 Freie Stadt Bergen
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

2

Samstag, 23. Juni 2012, 15:20

Karl-Louis-Bendovsky Universität
Der Rektor
Prof. Dr. Jean Grenouille

An
Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
z. Hd. Herrn Dr. Matthias Hansen
Hohentalstr. 24
1204 Freie Stadt Bergen


Muster für einen Lehrvertrag an der KLBU


Sehr geehrter Herr Dr. Hansen,

in unserem Gespräch über Ihre Lehrtätigkeit an unserer Universität sprachen wir über einen Mustervertrag zwischen der Universität und den Professoren. Sie sicherten mir dabei zu, in den kommenden Tagen ein Muster zukommen zu lassen. Leider ist dieses bisher noch nicht geschehen.

Daher wollte ich Sie freundlich daran erinnern und erhoffe mir eine Rückmeldung diesbezüglich.

Ansonten wünsche ich Ihnen viel Spaß bei Ihrer Lehrtätigkeit, welche ja nun beginnt.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jean Grenouille
Rektor der KLBU
Prof. Dr. Jean Grenouille
Rektor der KLBU

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Bad Elisenburg, Ostfuchsen

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3

Dienstag, 21. August 2012, 12:08


An
Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
z. Hd. Herrn Dr. Matthias Hansen
Hohentalstr. 24
1204 Freie Stadt Bergen


Auftrag für ein Rechtsgutachten im Freistaat Fuchsen für die Provinz Ostfuchsen


Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Hansen,

in der fuchsischen Provinz Ostfuchsen läuft im Moment eine große Debatte um die Erschaffung von gesetzlichen Grundlagen. Denn man ist nicht sicher, ob diese rechtskonform mit der fuchsischen Verfassung sind. Daher möchten wir ein Rechtsgutachten in Auftrag geben.
Das Provinzcollegium, welches für die Gesetzesschaffung in den Provinzen zuständig ist hat mich daher beauftragt Sie zu kontaktieren.

Ich würde Sie daher bitten, sich bei mir zu melden. Denn zuvor möchte Herr Franz Sartorius Baron zu Aichberg, welcher amtierender Fuchsmeier ist kennenlernen.

Für ihre Bemühungen bedanke ich mich im vorraus.

Mit kollegialen Grüßen


Provinzjustitzrath Ostfuchsen
Sven Wehner
Hofkanzler des Freistaats Fuchsen
Rechtsanwalt

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Bad Elisenburg, Ostfuchsen

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4

Freitag, 24. August 2012, 17:54


An
Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
z. Hd. Herrn Dr. Matthias Hansen
Hohentalstr. 24
1204 Freie Stadt Bergen


Auftrag für ein Rechtsgutachten im Freistaat Fuchsen für die Provinz Ostfuchsen


Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Hansen,

wie versprochen übersende ich Ihnen hiermit den Sachverhalt. Alle notwendigen Dokumente habe ich ihnen beigefügt.

Es geht um eine Verordnung mit dem Arbeitstitel - Wahlverordnung für Fuchsen (Originaltext)

Die Frage ist nun, ob diese konform mit der Verfassung des Freistaates Fuchsen, sowie mit dem Wahlgesetz ist.

Eventuell könnte auch das Gesetz über den Rechtsstatus der Provinzen weiterhelfen.

Dies dürften alle notwendigen Unterlagen sein. Zuletzt nur noch eine Abschrift des Protokolls der Sitzung auf welcher die Verordnung debattiert wurde.

Mit kollegialen Grüßen


Provinzjustitzrath Ostfuchsen
Sven Wehner
Hofkanzler des Freistaats Fuchsen
Rechtsanwalt

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Bad Elisenburg, Ostfuchsen

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5

Mittwoch, 3. Oktober 2012, 13:53


An
Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
z. Hd. Herrn Dr. Matthias Hansen
Hohentalstr. 24
1204 Freie Stadt Bergen


Auftrag für ein Rechtsgutachten im Freistaat Fuchsen für die Provinz Ostfuchsen


Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Hansen,

ich wollte mich nach dem Stand des Gutachten erkundigen. Wann kann ich mit der Fertigstellung rechnen?

Mit kollegialen Grüßen


Provinzjustitzrath Ostfuchsen
Sven Wehner
Hofkanzler des Freistaats Fuchsen
Rechtsanwalt

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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6

Donnerstag, 4. Oktober 2012, 01:03

SimOffEs ist nicht vergessen. Ich kann mich eventuell am Freitag, spaetestens am uebernaechsten Wochenende dran setzen.
Tut mir Leid, hatte in meinen ersten Wochen in den USA anderen Dingen Prioritaet eingeraeumt.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

7

Freitag, 19. Oktober 2012, 14:25



Abteilung II - Referat 2
HAUSHALT UND BUDGET
Freie Stadt Bergen, den 19.10.12
An

Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

z. Hd. Herrn Prof. Dr. Matthias Hansen

Hohentalstr. 24

1204 Freie Stadt Bergen


Sehr geehrter Herr Professor Hansen,
sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf ihre Schreiben vom heutigen Tage,
a) ihre Zahlungserinnerung zur Kostennote vom 02.07.12
sowie
b) ihre Kostennote vom 19.10.12
teile ich mit:

zu a): Nach der Aktenlage des Staatspräsidialamtes wurde Ihre Kostennote am 03.07.12 vom zuständigen Mitarbeiter bearbeitet und sodann eine Zahlung angewiesen. Da Sie diese offenbar nicht erhalten haben, wurde eine interne Prüfung dieser Angelegenheit umgehend durch mich eingeleitet, diese wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

 Spoiler



zu b): Ihre Kostennote vom heutigen Tage wird durch das Staatspräsidialamt zurückgewiesen. Wir bitten Sie, diese Kostennote zu richten an die zuständige Abteilung IV der Senatsverwaltung.

Ich verbleibe
Mit freundlichen Grüßen

Regierungsdirektorin Jung
Fachbereichsleiterin im Referat 2


Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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8

Freitag, 19. Oktober 2012, 22:49

GedankenBehörden...
Und mein Mandant ist ganz bestimmt nicht der Senat, so leicht kommen Sie mir nicht davon.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

9

Samstag, 20. Oktober 2012, 12:48



Abteilung II - Referat 2
HAUSHALT UND BUDGET
Freie Stadt Bergen, den 20.10.12
An
Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
z. Hd. Herrn Prof. Dr. Matthias Hansen
Hohentalstr. 24
1204 Freie Stadt Bergen


Sehr geehrter Herr Professor Hansen,

bezüglich Ihrer Rückäußerung vom gestrigen Tage teile ich Ihnen mit:
Die Aussage vor dem Senat bzw. dem Ausschuss für Äußeres wird durch das Staatspräsidialamt nicht als Rechtsberatungsleistung angesehen. Vielmehr wird Ihnen durch die Senatsverwaltung eine Entschädigung für die verstrichene Arbeitszeit gewährt. Bitte wenden Sie sich dazu an die von mir im vorausgegangenen Schreiben bezeichnete stelle. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Regierungsdirektorin Jung
Fachbereichsleiterin im Referat 2

Die Behörden in ganz Bergen - vom Staatsamt für Bergbau bis zur Gemeindeverwaltung in Zupfingen.

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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10

Samstag, 20. Oktober 2012, 21:43

GedankenX( Mit der komme ich nicht weiter, da muss ich eine Etage höher gehen...
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Beruf: Richter

Region: Bergen-Hauptstadt

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11

Sonntag, 21. Oktober 2012, 13:16


Verwaltungsgericht

An
Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hohentalstr. 24
1204 Freie Stadt Bergen


Klage ORKA AG ./. Staatsministerium für Wirtschaft und Finanzen


Sehr geehrter Herr Dr. Hansen,

am gestrigen Tage ging ihre Klage gegen die "Verordnung zur vorläufigen Untersagung von bestimmten Aktivitäten im Bereich der Forschung und Nutzung radioaktiven Materials" bei Gericht ein. Die Klageschrift wird zur mündlichen Verhandlung angenommen.

Daher lade ich Sie hiermit als Kläger (Prozessbevollmächtigter) zu folgendem Termin

Montag, 22. Oktober 2012
um 14 Uhr


vor.

Hochachtungsvoll


Anlage:

Klageschrift (Abschrift)
Dr. Hans Tessin
Verfassungsrichter am Bergischen Gerichtshof

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Bad Elisenburg, Ostfuchsen

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12

Samstag, 3. November 2012, 12:24


An
Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
z. Hd. Herrn Dr. Matthias Hansen
Hohentalstr. 24
1204 Freie Stadt Bergen


Auftrag für ein Rechtsgutachten im Freistaat Fuchsen für die Provinz Ostfuchsen


Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Hansen,

ich wollte mich nach dem Stand des Gutachten erkundigen. Wann kann ich mit der Fertigstellung rechnen?

Mit kollegialen Grüßen


Provinzjustitzrath Ostfuchsen
Sven Wehner
Hofkanzler des Freistaats Fuchsen
Rechtsanwalt

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13

Montag, 5. November 2012, 18:46

SimOffSorry, ich habe es nicht vergessen, aber war etwas busy. Diese Woche wird es definitv nix, da ich am Wochenende verreist war und einiges in der Uni aufholen muss.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wohnort: überall

Region: überall

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14

Samstag, 26. Januar 2013, 19:19

Amtsgericht Schwarztal


Herrn RA
Dr. Sven Schröter jr.
Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hohentalstr. 24
1204 Freie Stadt Bergen


L a d u n g


Sehr geehrter Herr Dr. Schröter,

ich lade Sie hiermit in Passivertretung Ihrer Mandantin Frau Jasmin Wolf zur Urteilsverkündung in der Rechtssache Wolf ./. Wolf mit dem Aktenzeichen 5 A 126/12 vor dem Amtsgericht Schwarztal, Raum 305, am Montag, den 28. Januar 2013 um 11 Uhr.



Freitag, den 25. Januar 2013

S. Lauenroth
Ri'inAG Sandra Lauenroth

15

Samstag, 18. Juli 2015, 17:56

Sendet den unterschriebenen Mandatsvertrag zurück.



Mandatsvereinbarung



§ 1 Auftrag

(1) Die Sharkclub Entertainment GmbH, geschäftsansässig in der Valve Allee 1337, 1220 Bergen (Stadt) ("Mandantin"), beauftragt Herrn RA Prof. Dr. Matthias Hansen, geschäftsansässig in der Hohentalstr. 24, 1204 Freie Stadt Bergen ("Rechtsanwalt"; Mandantin und Rechtsanwalt zusammen sind die "Parteien") mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen und Beratung in Rechtsfragen. Der Rechtsanwalt verpflichtet sich zur Übernahme dieses Auftrages.

(2) Der Rechtsanwalt wird für die Laufzeit des Mandatsverhältnisses keine Unternehmen beraten, die im selben Wirtschaftszweig wie die Mandantin tätig sind.


§ 2 Vergütung

Der Mandant hat dem Rechtsanwalt eine Entlohnung von BM 600 (in Worten: sechshundert) netto für die geleistet Arbeitsstunde zu zahlen.


§ 3 Haftung

Der Rechtsanwalt hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.


§ 4 Beendigung

(1) Verletzt eine der Parteien ihre grob fahrlässig ihre Pflichten, so kann der Vertrag von der anderen Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(2) Verletzt eine der Parteien ihre Pflichten derart, dass das Festhalten an dem Vertrag der anderen Partei nicht länger zumutbar ist,
so kann die andere Partei den Vertrag fristlos kündigen.

(3) Im Übrigen endet der Vertrag durch beidseitige Aufhebungsvereinbarung.



Freie Stadt Bergen, 18. Juli 2015


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(Jin Roh, handelnd als Geschäftsführer im Namen der Mandantin)







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(Rechtsanwalt)