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Donnerstag, 6. Juni 2013, 19:05

Programm der UBK


Union der Bergener Konservativen
GRUNDSATZPROGRAMM
Inneres und Sicherheit
  • Stärkung des Staatspräsidenten und damit einhergehend Abschaffung der Notstandsvorschrift der Verfassung
  • Besserer Schutz vor Terrorakten durch Reform und Stärkung der Geheimdienste
  • Kritische Hinterfragung der Einsatzfähigkeit, Ausrüstung und Struktur der Polizei
  • Erhöhung der öffentlichen Sicherheit durch Ausdehnung von Video-Überwachung
  • Einführung einer Speicherung von Kommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung)
  • Begrenzung der Einwanderung und Eindämmung sowie konsequente Abschiebung illegaler Einwanderer mit Ausnahme von berechtigt Asylsuchenden
  • Einführung verbindlicher Einbürgerungstests für Ausländer, die sich um die Staatsbürgerschaft der Republik Bergen bewerben.
  • Verschärfung von Ordnungsgeldern und Strafen zur Abschreckung potentieller Täter, Einführung eines Warnschussarrests
  • Eindämmung staatsfeindlichen Gedankenguts
  • Schutz der bergischen Kultur und Sprache und Integrationserwartung an Einwanderer ohne Unterstützung und respektvollen Umgang von und mit Einwanderern insgesamt abzubauen
  • Bürokratieabbau
Äußeres und Verteidigung
  • aktive Außenpolitik ohne die Interessen Bergens zu ignorieren
  • Erweiterung der Zusammenarbeit mit jetzigen Partnern, Vertragstreue und militärische Unterstützung im Bedarfsfall
  • Mitwirkung in multi- und internationalen Organisationen, die den Interessen Bergens dienlich sind
  • Keine Zusammenarbeit mit kommunistischen und diktatorischen Staaten
  • Unterstützung bei Stabilisierung und Demokratisierung
  • Unterstützung regionaler Freihandelsabkommen, wenn Grundbedingungen erfüllt sind
Soziales, Arbeit und Familie
  • höhere Erwartungen an Leistungsbezieher, Sozialleistungen sind keine Geschenke sondern Bedarfshilfen, Kürzen und Streichen der Leistungen bei Nicht-Kooperation, Intensivierung der Förderung von Arbeitslosen vor allem durch praktische Förderung
  • kein gesetzlicher Mindestlohn
  • keine gesetzliche Frauenquote in nächster Zukunft, Selbstverpflichtung der Wirtschaft, Förderung von Frauen
  • stärkere Förderung von Benachteiligten
  • Förderung von Jugend und Senioren, Ausbau entsprechender Angebote
  • Förderung der traditionellen Familie
  • Familiengeld bei Nichtbesuch einer staatlichen Kita-Einrichtung durch das Kind
  • Respekt vor gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
  • Kritische Überprüfung der Sozialsysteme, Eigenverantwortung wieder mehr in den Vordergrund
  • Abtreibung nur bei Lebensgefahr für die Schwangere erlauben, kein Verbot der postkoitalen Empfängnisverhütung
Bildung und Forschung
  • Bildung als wichtige Aufgabe
  • mehrgliederiges Schulsystem, ergänzend dazu Sonderschulen
  • verbindliche Sprach- und Reifetests vor Einschulung intensivieren
  • Verbesserung der Praxisanbindung des Bildungssystems
  • Eltern müssen über Grundlagen der Erziehung selbst entscheiden, Schule und Kita sind aber ebenfalls wichtige Bestandteile
  • Einführung von Studiengebühren prüfen
  • Verbot der embryonalen Stammzellenforschung, der Gentechnik und des Klonens von menschlichen Zellen. Nach eingehender Prüfung gegebenenfalls
    Zulassung von genetisch veränderten Pflanzen unter Gewährleistung von Gesundheit und Verbraucherschutz
Umwelt, Energie und Transport
  • Umwelt als Lebensgrundlage, Schutz im Rahmen der Möglichkeiten und ohne Öko-Terrorismus
  • kostengünstige Energieträger weiter nutzen
  • Förderung des ÖPNV, aber keine Diskriminierung von Autofahrern, Motorradfahrern u.ä.
  • kein generelles Tempolimit auf Autobahnen
  • Einführung einer generellen Mautgebühr zur Finanzierung des Straßenbaus
  • Reduzierung unnötiger Verkehrsschilder
Wirtschaft und Finanzen
  • starke Reduzierung der Steuerlast
  • Eigenverantwortung von Gewerkschaften und Unternehmen
  • Stärkung des Mittelstandes
Konservative Partei

Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (22. Juni 2013, 18:14)


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Dienstag, 13. August 2013, 17:24

Statut der UBK

Statut
Statut der Union der Bergener Konservativen (UBK)

§ 1 [Name, Sitz und Zweck]
(1) Die Partei führt den Namen „Union der Bergener Konservativen“ und die Kurzbezeichnung UBK.
(2) Sitz der Hauptgeschäftsstelle ist die Freie Stadt Bergen.
(3) Die UBK beteiligt sich am politischen Leben der Republik Bergen, sie versteht sich als Vertreterin des Konservativismus, Wirtschaftsliberalismus und der christlich orientierten Politik.

§ 2 [Mitglieder]
(1) Die Mitgliedschaft wird durch Eintritt erworben. Grundvoraussetzung ist die bergische Staatsangehörigkeit und die Vollendung des 16. Lebensjahres, die Nichtmitgliedschaft in einer konkurrierenden Partei und die Eigenschaft als natürliche Person. Die Aufnahme erfolgt durch die untere Gliederung der Partei.
(2) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus der Partei.

§ 3 [Gliederung der Partei]
(1) Die Partei gliedert sich in die Staatspartei, die Regionalverbände und die Ortsverbände.
(2) In jeder Region wird ein Verband errichtet, in jedem Ort kann mit Genehmigung der Partei ein Ortsverband gegründet werden. Es besteht ein Jugendverband. Sie geben sich eine Satzung.
(3) Durch Beschluss können Sonderverbände und sonstige Untergliederungen errichtet werden.
(4) Beschlussfassendes Organ ist in den Ortsverbänden die Mitgliederversammlung bestehend aus allen Mitgliedern, in den Regionalverbänden die Vertreterversammlung bestehend aus Vertretern der zugehörigen Ortsverbände. In den Sonderverbänden und anderen Untergliederungen trifft die Satzung entsprechende Regelungen.
(5) Die Regionalverbände unterstehen der Aufsicht der Partei und sind an Beschlüsse ihre gebunden, sie nehmen diese Rechte gegenüber der Ortsverbände wahr. Die Sonderverbände unterstehen unmittelbar der Partei.
(3) Es wird ein Verband errichtet, dem abweichend von § 2 Vertreter juristischer Personen angehören, die als Fördermitglied die Mitgliedschaft der UBK erworben haben. Ein Fördermitglied kann eine Stimme ausüben.

§ 4 [Unionsparteitag]
(1) Der Parteitag ist das höchste Beschlussorgan der Partei. Er besteht aus 200 Delegierten, die im Verhältnis zur Mitgliederzahl der Regionalverbände von den Vertreterversammlungen berufen werden. Er tagt mindestens einmal im Jahr und kann ordentlich alle 6 Monate und außerordentlich auf Antrag 1/3 der Mitglieder oder als Sonderparteitag auf Vorschlag des Präsidiums einberufen werden.
(2) Der Parteitag
a) wählt und entlastet Vorstand und Präsidium bei jedem ordentlichen Zusammentritt,
b) bestimmt seine Tagesordnung und seinen Präsidenten sowie eine Justiziarin und fünf Beisitzer vor, aus deren Mitte vom Versammlungspräsidium ein Vizepräsident, ein Wahlleiter, ein stellvertretender Wahlleiter und ein Vorsitzender der Antragskommission berufen wird. Das Versammlungspräsidium organisiert sich selbst.
c) beschließt über Statut, Programm und Ordnungen der Partei
d) ernennt Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende,
e) beschließt über die Größe der Parteiorgane,
f) beschließt über alle Angelegenheiten, die er an sich zieht.

§ 5 [Vorstand]
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und einem Generalsekretär.
(2) Er vertritt die Partei im Rahmen der festgesetzen Bestimmungen nach außen und verwaltet sie. Ihm obliegt die organisatorische Führung.

§ 6 [Präsidium]
(1) Das Präsidium besteht aus einer angemessenen Anzahl von Mitgliedern, die vom Parteitag gewählt werden und kraft Amtes aus dem Vorstand, drei Vertretern der Fraktion und, sofern der UBK zugehörig, den Mitgliedern der Staatsregierung, maximal jedoch zwei Ministern und dem Staatskanzler. Zudem gehören ihm an Vertreter des Jugend- und des Förderverbandes sowie der Sonderverbände in angemessener Anzahl.
(2) Tagt der Parteitag nicht, so liegt es dem Präsidium ob
a) Stellungnahmen und Papiere zu Standpunkten der Partei im aktuellen politischen Geschehen im Rahmen des Programms abzugeben,
b) Koalitionen einzugehen und zu beenden,
c) bei dringender Notwendigkeit Vorstandsämter kommissarisch neu zu besetzen,
d) den Haushalt der Partei zu genehmigen,
e) andere Befugnisse wahrzunehmen, die ihm übertragen werden und den Vorstand zu beraten,
f) so eine Einberufung eines Parteitages zeitlich nicht möglich ist, an dessen Stelle ausnahmsweise zu entscheiden.

§ 7 [Parteigericht]
(1) Auf Ebene der Regionalverbände ist ein Parteigericht zu bilden, dass sich mit Beschwerden von Mitgliedern und dem Ausschluss von Mitgliedern befasst. Anwendbar sind Statut und Beschlüsse der Partei.
(2) Als Berufungsgericht und Ausschlussgericht fungiert ein Parteigericht auf Staatsebene, das alleinig zuständig ist für den Ausschluss von Mandatsträgern und Vorstandsmitgliedern auf Staatsebene.
(3) Die Richter werden vom höchsten Beschlussorgan der Ebene gewählt und setzen eine Verfahrensordnung in Kraft.

§ 8 [Versammlungen]
(1) Zu Versammlungen von Organen der Partei ist rechtzeitig in angemessener Form zu laden.
(2) Stimmrecht hat jedes Mitglied des Gremiums.
(3) So nicht anders bestimmt gilt die einfache Mehrheit als Beschlussgrundlage. Ausbleiben von Widerspruch auf Nachfrage gilt als Zustimmung, Personenwahlen sind geheim durchzuführen.

§ 9 [Änderungen, fehlende Bestimmungen, Inkrafttreten]
(1) Änderungen dieses Statuts, das über allen andren Beschlüssen der Partei steht, bedürfen der absoluten Mehrheit des Parteitages oder der Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Präsidiums.
(2) Fehlende Bestimmungen können mit einem Auslegungsbeschluss des Präsidiums geregelt werden.
(3) Das Statut tritt mit seiner Verabschiedung durch den Parteitag in Kraft.

SimOff
Umsetzung
  1. Mitglieder des Präsidiums sind neben durch die Sim-ID dargestellten Mitgliedern auch die IDs der Spieler, die Parteimitglieder darstellen. Das Abstimmungsverhalten der Mitglieder-IDs darf durch Sim-ID-Stimmen nicht im Sinn geändert werden. Gleiches gilt für Parteitage.
  2. Organe der Partei können durch die Sim-ID dargestellt werden.



Konservative Partei