Der Senat hat Ausschüsse eingerichtet für:
- Auswärtiges (zusätzlich: humanitäre Hilfe)
- Digitales (beinhaltet: Medien, Netzpolitik, Telekommunikation, Technologie)
- Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Finanzen und Haushalt
- Inneres (zusätzlich: Tourismus)
- Justiz (zusätzlich: Menschenrechte)
- Kultus (beinhaltet: Bildung, Forschung, Kultur)
- Petitionen
- Regionales und Kommunales
- Soziales (zusätzlich: Arbeit, Familie, Gesundheit, Gleichberechtigung)
- Umwelt und Naturschutz
- Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Verteidigung
- Wirtschaft (zusätzlich: Entwicklung)
Den Ausschüssen gehören je 17 Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter an, Doppelmitgliedschaften sind möglich.
Die Sitzverteilung ist für alle Ausschüsse gleich und wird berechnet anhand der Abgeordnetenzahl einer Fraktion, wobei jede Fraktion mindestens 1 Mitglied entsendet.
Der Ausschussvorsitz wird durch Los vergeben, wobei jede Fraktion ihrem Stärkenverhältnis entsprechend repräsentiert ist. Die anderen Fraktionen stellen je einen Stellvertreter in jedem Ausschuss, sofern sie mindestens einen Vorsitzenden eines Ausschusses stellen. Diese - und alle anderen Regeln zur Ausschussvorsitzbesetzung sind nicht offiziell, aber jahrzehntelanger Konsens. Nach der Geschäftsordnung wird der Ausschussvorsitzende vom Ausschuss gewählt, was jedoch unter Beachtung dieser "Zauberformel" meist einstimmig geschieht.
Die Ausschüsse leisten Vorarbeit für den Senat, indem sie über den Entwurf beraten und eine Beschlussempfehlung abgeben. Sie haben
auch einige andere Rechte, die aber selten genutzt werden oder zur Wahrnehmung der o.g. Rechte nützlich sind, z.B. die Anhörung von
Sachverständigen und Interessengruppen.
Die Untersuchungsausschüsse sind ähnlich aufgebaut, wenn sie vom Senat eingesetzt werden, haben aber andere Rechte und Aufgaben. Ihr Vorsitzender wird analog zu den regulären Ausschüssen bestimmt, jedoch darf keine Fraktion mehr U-Ausschussvorsitzende stellen als reguläre Ausschussvorsitzende.