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Flug nach Andro
Ulrich Eulenstein fliegt mit zwei Vollgepackten Koffern nach Andro.
Wird an der Ausreise gehindert, da ein Verfahren anhängig ist.
Man ordnet nach § 4 Abs. 6 an, Herrn Ulrich Eulenstein in Untersuchungshaft zu nehmen. Da der Verdacht besteht, dass der Beschudigte einen § 4 Abs. 2 Variante c) zu realisieren versuchte. Man kontaktiert ferner die Staatsanwaltschaft.
Ein sichtlich übel gelaunter - schließlich war eigentlich schon Feierabend - und reichlich "kompakter" Mann im Anzug und von mittlerem Alter trifft eine gute halbe Stunde nach dem Anruf des Zolls ein. Er stellt sich als
Gerhard Ludwig vor und erkundigt sich beim Vollzugsbeamten des Zolls
Ich bin der Staatsanwalt in Bereitschaft für diesen Bezirk. Sie hatten mit der Kollegin Durr aus Omsk gesprochen, richtig?
"Genau, guten Abend Herr Ludwig. Wir haben diesen Eulenstein auf einer No-Fly-Liste und daher an der Ausreise gehindert, nun sitzt er unten in einer Zelle."
Und man schickt mich direkt zum Terminal?
stöhnt er.
Können Sie mich zu der Zelle bringen?
"Sie hatten noch nicht mit ihm zu tun? Ihr Glück, wir mussten ihn nach zehn Minuten in die Zelle stecken."
Führt den Staatsanwalt derweilen zur Zelle.