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Dann werden wir einmal den Anfang machen. Wir beantragen das in Artikel 39 Absatz 3 der Verfassung der Republik Bergen wird das Wort „sechzehnte“ ersetzt durch das
Wort „Einundzwanzigste“.
"Werte Kollegen ,wir sind der Ansicht,das es Unsinn ist 16-Jährige wählen zu lassen. Wir sind deshalb übereingekommen den Antrag,auf Rückänderung einzubringen. Da der Antrag bereits einmal von 21 auf 18 herabgesetzt wurde,beantragen wir die Rückkehr zum Ursprungsalter."
Sabine Assbacher führt aus, dass ihre Fraktion sowohl inhaltliche, als auch formelle Änderungsanträge vorschlagen werde. Für die SLP erscheine es daher sinnvoll, sich zunächst mit rein technischen Fragen wie terminologischen Korrekturen und Beseitigung von redaktionellen Fehlern, im Anschluss mit themenbezogenen Änderungen zu befassen.
Hält diesen Vorschlag für sinnvoll, um nicht völlig den Überblick zu verlieren und streitige Themen unabhängig von redaktionellen Fragen zu behandeln - so würde man sicher mehr durchbekommen als bei einem Einheitsbrei, der im ganzen von der gleichen Mehrheit getragen sein müsste.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)
Assbacher beginnt oben auf ihrer Liste mit dem ersten redaktionellen Vorschlag der SLP und merkt an, dieser sei selbsterklärend.
Artikel __ – Einheitliche Bezeichnung des Bergischen Senats und seiner Mitglieder
(1) In Artikel 9 Absatz 2 VdRB wird „Abgeordneten des Parlaments“ durch „Senatoren“ ersetzt.
(2) In Artikel 12 Absatz 8 VdRB wird „Abgeordneten des Parlaments“ durch „Senatoren“ ersetzt.
(3) In Artikel 14 Absatz 1 und 2 VdRB wird „das Parlament“ durch „der Senat“ ersetzt.
(4) In Artikel 21 Absatz 4 VdRB wird „Parlamentspräsident“ durch „Senatspräsident“ ersetzt.
(5) In Artikel 14 Absatz 1 und 2 VdRB wird „Parlament“ durch „Senat“ ersetzt.
(6) In Artikel 25 Absatz 1 VdRB wird „Abgeordnete“ durch „Senatoren“ ersetzt.
(7) In Artikel 26 Absatz 1 VdRB wird „Abgeordnete“ durch „Senatoren“ ersetzt.
(8) In Artikel 27 Absatz 1 und 3 VdRB wird „Abgeordnete“ durch „Senatoren“ ersetzt.
(9) In Artikel 29 Absatz 3 VdRB wird „Parlament“ durch „Senat“ ersetzt.
(10) In Artikel 37 Absatz 1 VdRB wird „Abgeordneten des Parlaments“ durch „Senatoren“ ersetzt.
(11) In Artikel 40 Absatz 1 und 2 VdRB wird „Parlamentsbeschluss“ durch „Senatsbeschluss“ ersetzt.
(12) In Artikel 41 Absatz 3 VdRB wird „Parlamentsabgeordneten“ durch „Senatoren“ ersetzt.