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16

Dienstag, 1. März 2016, 18:06



DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN


Liebe Brüder und Schwestern,

ich wurde gebeten einen neuen Orden zu gründen der die Missionsarbeit in der Barmherzigkeit unterstützt, kann dieser Bitte aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht entsprechen.
Auch die Erzabtei von St. Moritz ist in der Barmherzigkeit aktiv und es ist nicht sinnvoll einen weiteren Orden in Bergen zu gründen.
Daher ordne ich an, dass das Haus der Barmherzigkeit von Sankt Martin in Omsk zu den Häusern und Klöstern der Abtei St. Moritz zugeordnet wird.
Wir Bitten den Erzabt, Bischof Salina, die Zuteilung der Mönche zu tätigen.

Da wir uns auf dem Diözesanterritorium des Bistum Lorertal befinden, ist die Priesterschaft gehorsam verpflichtet gegenüber dem Bischof von Lorental. Daher bitten wir Bischof Sinner, die Ernennungen zu tätigen nach besten gewissen.

Zum jetzigen Zeitpunkt Entlassen wir folgende Personen:

Wir entlassen Seine Exzellenz Bischof Schneider als Erzbischöflichen Visitator.
Wir entlassen als Propst von Sankt Michael und Leiter des Hauses Hochwürden Alexander von Löwenberg.
Wir entlassen als Vikar von Sankt Michael Hochwürden Dr. Gottfried von Löwengrund.



Wir ernennen Seine Exzellenz Bischof emeritus Dr. Paul von Dreifelder vorläufig zum Administrator des Hauses und der Pfarrei.
Diese Ernennung hat nur Gültigkeit bis zum Zeitpunkt der neu Besetzung durch den Bischof vom Lorental.

Valsanto, am 01. März im Jahre des Herren 2016.

DER METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN,
SEINE EXZELLENZ MONSIGNORE LORIS PFYFFER,
ERZBISCHOF VON BERGEN





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Beruf: Metropolit und Professor

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17

Montag, 12. September 2016, 17:26



DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN

Mit diesem Erzbischöflichen Dekret wird die Errichtung der




DIÖZESE NIEDERSELB

bekannt gegeben.
Die Diözese Niederselb hat ihren Sitz in Dude und bekommt die Aufsicht über die Region Niederselb.
Die Stadt und das Kloster von Sankt Mauritius bleiben weiterhin der Territorialerzabtei Sankt Mauritius erhalten.


Freie Stadt Bergen, am 12. September im Jahre des Herren 2016.

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ERZBISCHOF VON BERGEN










DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN

Mit diesem Erzbischöflichen Dekret wird die Union "in persona episcopi"


Der Diözese Niederselb und der Territorialerzabtei Sankt Mauritius



bekannt gegeben.
Die Diözese und die Territorialerzabtei Sankt Mauritius werden durch einen einzigen Abt-Bischof geleitet, erfahren aber keine Veränderung ihrer Diözesanstruktur.
Stirbt oder Dankt der Abtbischof ab so wird nach der Wahl der Benediktiner, der neue Erzabt auch automatisch Bischof von Niederselb.


Freie Stadt Bergen, am 12. September im Jahre des Herren 2016.

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18

Montag, 12. September 2016, 17:34



DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN

Mit grosser Freude teilen wird der Kirche von Niederselb und der Territorialerzabtei Sankt Mauritius mit, das ich, kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht, unter Beachtung der Gesetze der Kirche, dass



ABTBISCHOF HENRI SALINA,
TITULARBISCHOF VON LORCH, ERZABT VON SANKT MAURITIUS

zum ersten
BISCHOF VON NIEDERSELB UND ZUGLEICH ABTBISCHOF VON SANKT MAURITIUS

ernannt wird.


Freie Stadt Bergen, am 12. September im Jahre des Herren 2016.

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19

Mittwoch, 21. September 2016, 20:27



DER ERZBISCHOF VON BERGEN
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Traueranzeige zum heroischen Tod von Weihbischof Detlev Schneider.



Liebe Brüder im Bischofsamt,
Liebe Brüder Kleriker,
Liebe Brüder und Schwestern,

Heute in den frühen Morgenstunden, hat es in unserem Priesterseminar gebrannt.
Das Feuer wurde von defekten Stromkabeln verursacht.

Durch den heroischen Mut von Weihbischof Schneider konnten alle Bewohner sicher und Gesund geborgen werden.
Auch ist die Kapelle vom Brand durch den Einsatz von Bischof Schneider verschont geblieben.
Weihbischof Detlev Schneider, hat Heute morgen in der Kapelle sein Reise auf Erden beendet.

Am nächsten Montag um 10.30 Uhr in der Kathedrale der Freien Stadt Bergen nehmen wir Abschied von Weihbischof Schneider.



"Dein Schöpfer hat dich ins Leben hineingerufen.
Der Herr über Leben und Tod hat dich nun aus dem Leben hinausgerufen.
Er segne deinen Ausgang und Eingang von nun an in Ewigkeit.
Im Namen Christi bist du getauft.
Er ist dein Retter und Erlöser.
Er stehe dir bei und halte dich, wenn du vergehst.
Der Heilige Geist ist dir zu Hilfe gesandt.
Er ist dein Anwalt, wenn du keine Worte hast.
Er sei in dir und schenke dir Frieden.
Der dreieinige Gott sei dir gnädig im Gericht
und führe dich zum ewigen Leben.
Amen"


Freie Stadt Bergen, am 21. September im Jahre des Herren 2016.

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20

Dienstag, 27. September 2016, 15:40



DER ERZBISCHOF VON BERGEN
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Mit grosser Freude teile ich der Kirche von Noranda mit,
dass ich, kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht, unter Beachtung der Gesetze der Kirche




HW. ADOLF MOSSHUBER
zum
KLINIKSEELSORGER DER PSYCHIATRISCHES ZENTRUM SCHÖNE ROSE IN COLVILLE
UND ZUM VIKAR IN SOILES
ernannt wird.

Er wird seine Tätigkeiten im Bistum Noranda ab 1. Oktober antreten.

Freie Stadt Bergen, am 27. September im Jahre des Herren 2016.

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21

Sonntag, 9. Oktober 2016, 20:38



DER ERZBISCHOF VON BERGEN
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Nach dem Tragischen Tot von Weihbischof Schneider müssen auch die Amtsgeschäfte weitergehen.
Darum haben wir entschieden vorübergehen einen anderen Weihbischof mit dem Amt zu betrauen,
somit wird bekannt gegeben, kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht,
unter Beachtung der Gesetze der Kirche, das




WEIHBISCHOF ARON JEAN-MARIE LUSTIGER
zum
WEIHBISCHOF VON BERGEN
UND GENERALVIKAR DES ERZBISTUMS BERGEN
ernannt wird.



Freie Stadt Bergen, am 09. Oktober im Jahre des Herren 2016.

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22

Donnerstag, 20. Oktober 2016, 15:54



DER ERZBISCHOF VON BERGEN
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Mit großen betrüben müssen wir Heute den Rücktritt von



BISCHOF XAVER JANZ-HAGENDORF
als
BISCHOF VON NORANDA
bekannt geben.


Kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht, unter Beachtung der Gesetze der Kirche, das


BISCHOF XAVER JANZ-HAGENDORF
zum
BISCHOF EMERITUS VON NORANDA
ernannt wird.


Freie Stadt Bergen, am 20. Oktober im Jahre des Herren 2016.

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23

Donnerstag, 20. Oktober 2016, 16:00



DER ERZBISCHOF VON BERGEN
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Nach dem Rücktritt des Bischof von Noranda aus Gesundheitlichen Gründen ist die Kathedra von Noranda Vakant,
Aber es braucht jemand der vorläufig die Arbeit weiterführt bis der neue Bischof in Noranda eintrifft.
Somit wird bekannt gegeben, kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht,
unter Beachtung der Gesetze der Kirche, das




WEIHBISCHOF JULIEN LAUX
zum
DIÖZESANADMINISTRATOR DES BISTUM NORANDA
ernannt wird.



Freie Stadt Bergen, am 20. Oktober im Jahre des Herren 2016.

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SEINE EXZELLENZ MONSIGNORE LORIS PFYFFER,
ERZBISCHOF VON BERGEN





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24

Donnerstag, 20. Oktober 2016, 18:54



DER ERZBISCHOF VON BERGEN
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Erzbischöflichen Dekret "SPIRITUALI MILITUM CURAE"




FÜR DIE ORDNUNG DER KATHOLISCHEN MILITÄRSEELSORGE UND
DER KATHOLISCHEN MILITÄRORDINARIATE BZW. MILITÄRDIÖZESEN IN BERGEN


Für die Militärseelsorge hat die Kirche den verschiedenen Erfordernissen entsprechend stets mit besonderer Bedachtsamkeit Sorge getragen.
Die Soldaten stellen nämlich eine eigene Gesellschaftsklasse dar und bedürfen "wegen ihrer besonderen Lebensbedingungen" sei es,
daß sie sich freiwillig und auf Dauer in die Streitkräfte aufnehmen lassen, oder daß sie auf Grund des Gesetzes für eine bestimmte Zeit einberufen werden - einer konkreten und besonderen Form der Seelsorge;
diesem dringenden Erfordernis haben im Laufe der Zeiten die heilige Hierarchie, in einzelnen Fällen in sehr geeigneter Weise durch eine den Personen und Umständen möglichst entsprechende Jurisdiktion Rechnung getragen.

Dazu hält uns vor allem die Generalsynode an, das den Weg geebnet hat für geeignete Initiativen zur Durchführung spezieller pastoraler Aufgaben sowie sehr aufmerksam das Wirken der Kirche in unserer heutigen Welt ins Auge faßte,
auch was den Aufbau und die Förderung des Friedens in der ganzen Welt in der ganzen Welt betrifft; dabei sollen sich diejenigen, die Militärdienst leisten, "als Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker" betrachten,
denn "indem sie diese Aufgaben recht erfüllen, tragen sie wahrhaft zur Festigung des Friedens bei.

§ 1. Die Militärordinariate, die auch Feldordinariate heißen können und die rechtlich den Diözesen angeglichen werden, sind besondere Kirchenbezirke, die nach eigenen, vom Metropolitan Stuhl von Bergen erlassenen Statuten geleitet werden, in welchen die Bestimmungen dieses Schreibens genauer präzisiert werden.

§ 2. Dem Militärordinariat steht ein eigener, im Regelfall mit der Bischofswürde bekleideter Ordinarius vor, der sämtliche Rechte der Diözesanbischöfe genießt und an ihre Verpflichtungen gebunden ist, sofern nicht aus der Natur der Sache oder auf Grund der besonderen Statuten eine andere Regelung besteht.

§ 3. Den Militärordinarius wird vom Metropolit von Bergen ernannt aus dem Kreis der Weihbischöfe.

§ 4. Damit sich der Militärordinarius mit ganzer Kraft dieser besonderen Seelsorgearbeit widmen kann, wird er normalerweise von anderen mit der Seelsorge verbundenen Aufgaben frei bleiben, außer wenn die besonderen Umstände einer Nation etwas anderes anraten.

§ 5. Zwischen dem Militärordinariat und den anderen Teilkirchen soll ein enges Band der Gemeinsamkeit und eine Verbundenheit der Kräfte in der Seelsorgetätigkeit bestehen.

§ 6. Die Jurisdiktion des Militärordinarius ist:
1. personal, so daß sie gegenüber den zum Ordinariat gehörenden Personen auch dann ausgeübt werden kann, wenn diese sich außerhalb der nationalen Landesgrenzen aufhalten;
2. ordentlich sowohl im internen wie im externen Bereich;
3. eigenberechtigt, aber kumulativ mit der Jurisdiktion des Diözesanbischofs, da ja die zum Ordinariat gehörenden Personen weiterhin auch Gläubige jener Teilkirche sind, deren Volkes Teil sie auf Grund des Wohnortes oder Ritus bilden.

§ 7. Die den Soldaten vorbehaltenen Bereiche und Orte unterstehen zuerst und hauptsächlich der Jurisdiktion des Militärordinariates; an zweiter Stelle aber der Jurisdiktion des Metropoliten, und zwar jedesmal, wenn der Militärordinarius oder seine Kapläne abwesend sind. In diesem Fall handeln sowohl der Diözesanbischof wie der Pfarrer auf Grund ihres Rechtes.

§ 8. Das Presbyterium des Militärordinariats bilden außer jenen, von denen in den folgenden §§ 10 und 11 die Rede sein wird, jene Welt- wie Ordenspriester, die mit den entsprechenden Qualitäten für die rechte Erfüllung dieser besonderen pastoralen Aufgabe ausgestattet sind und mit Zustimmung ihres Ordinarius einen Dienst im Militärordinariat ausüben.

§ 9. Die Diözesanbischöfe sowie die zuständigen Ordensoberen sollen dem Militärordinariat in ausreichender Zahl Priester und Diakone zugestehen, die sich für diese Aufgabe eignen.

§ 10. Der Militärordinarius kann mit Billigung des Metropoliten ein Priesterseminar errichten und dessen Alumnen nach Absolvierung der geistlichen und pastoralen Sonderausbildung im Ordinariat zu den heiligen Weihen zulassen.

§ 11. Auch andere Kleriker können nach Maßgabe des Rechts in das Militärordinariat inkardiniert werden.

§ 12. Innerhalb des ihnen zugewiesenen Bereiches und gegenüber den ihnen anvertrauten Personen haben die Priester, die im Ordinariat Kapläne heißen, die Rechte und Pflichten von Pfarrern.

§ 13. Da alle Gläubigen am Aufbau des Leibes Christi mitwirken müssen, sollen der Ordinarius und sein Presbyterium dafür sorgen, daß die gläubigen Laien des Ordinariates, sowohl als einzelne wie gemeinsam, ihre Rolle wahrnehmen als apostolische, aber auch missionarische Triebkraft unter den übrigen Soldaten, mit denen sie zusammenleben.

§ 14. Außer denjenigen, die in den Statuten (§ 1.) genannt sind, gehören zum Militärordinariat und unterstehen seiner Jurisdiktion:
1. Die Gläubigen, die Soldaten sind, sowie jene, die in den Streitkräften Dienst tun, vorausgesetzt, daß sie durch die für sie erlassenen staatlichen Gesetze darin einbezogen sind;
2. ihre Familienangehörigen, also die Ehefrauen und Kinder, letztere auch nach Erlangung ihrer Volljährigkeit, solange sie im selben Haushalt wohnen, sowie die ebenfalls im selben Haushalt wohnenden Verwandten und das Dienstpersonal;
3. alle, die Militärschulen besuchen oder die sich in Militärspitälern, Altenheimen oder anderen ähnlichen Einrichtungen aufhalten oder dort Dienst tun;
4. alle Gläubigen beiderlei Geschlechts, ob sie einem Ordensinstitut angehören oder nicht, die einen festen Dienst, entweder vom Militärordinarius übertragen oder mit seiner Zustimmung, ausüben.

§ 15. Der Militärordinarius ist vom Metropolit der Kirchenprovinz Bergen abhängig und behandelt je nach Verschiedenheit der Fälle die Fragen mit dem Metropoliten Büro.

Es ist unser Wunsch, daß diese unsere Verfügungen und Vorschriften jetzt und in Zukunft gültig und wirksam sind und bleiben bei Aufhebung,
soweit notwendig, der von unseren Vorgängern herausgegebenen Dekrete Verfügungen und anderen Vorschriften,
auch wenn sie besondere Aufhebung und besondere Erwähnung verdienen.


Freie Stadt Bergen, am 20. Oktober im Jahre des Herren 2016.

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Montag, 24. Oktober 2016, 13:16



DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN

Mit diesem Erzbischöflichen Dekret wird die Errichtung des/der




DIOCESISMILITARIS SANCTI MARTINUS ET SEBASTIANUS -
MILITÄRDIÖZESE DER HEILIGEN MARTIN UND SEBASTIAN

bekannt gegeben.
Das Militärordinariat wird ihren Sitz in der Hauptstadt Bergen im Stadtteil Römhild erhalten.
Die Kirche des Heiligen Sebastian, bisher Kirche der Ausländischen Diplomaten,
wird zur Kathedrale des Militärordinariats erhoben und Sitz des Militär Ordinarius.
Dem Militär Ordinarius wird nicht nur die Seelsorge über die Streitkräfte der Republik Bergen anvertraue,
sondern auch die Seelsorge über die Diplomaten und deren Angehörigen.


Freie Stadt Bergen, am 24 Oktober im Jahre des Herren 2016.

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SEINE EXZELLENZ MONSIGNORE LORIS PFYFFER,
ERZBISCHOF VON BERGEN










DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN

Mit grosser Freude teilen wir mit, das, kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht,
unter Beachtung der Gesetze der Kirche,




BISCHOF ARON JEAN-MARIE LUSTIGER
zum ersten
MILITÄRORDINARIUS DES STAATES BERGEN

ernannt wird.


Freie Stadt Bergen, am 24. Oktober im Jahre des Herren 2016.

DER METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN,
SEINE EXZELLENZ MONSIGNORE LORIS PFYFFER,
ERZBISCHOF VON BERGEN







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Mittwoch, 26. Oktober 2016, 17:31



DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN

Nach dem einige der wichtigsten Ämter in der Kirchenprovinz Vakant geworden sind,
haben wir entschieden und geben bekannt, kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht,
unter Beachtung der Gesetze der Kirche, das




HOCHWÜRDEN LOUIS LEBULU
zum
TITULARBISCHOF VON FILIUSPOPULI
WEIHBISCHOF VON BERGEN
UND GENERALVIKAR DES ERZBISTUMS BERGEN
ernannt wird.
Hochwürden Louis Lebulu stammt aus dem Bistum Trübergen.
Er trat mit 16 Jahren dem Kapuziner Orden bei.
mit 23 folgte die Priesterweihe und mit 29 wurde er Provinzial von Bergen Stadt.


Freie Stadt Bergen, am 26. Oktober im Jahre des Herren 2016.

DER METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN,
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ERZBISCHOF VON BERGEN









DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN

Nach dem einige der wichtigsten Ämter in der Kirchenprovinz Vakant geworden sind,
haben wir entschieden und geben bekannt, kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht,
unter Beachtung der Gesetze der Kirche, das




DOMPROPST FERDINAND STREBSAM
zum
BISCHOFSVIKAR VON BERGEN
ernannt wird.
Dompropst Ferdinand Strebsam, wird sein Amt als Dompropst beibehalten.


Freie Stadt Bergen, am 26. Oktober im Jahre des Herren 2016.

DER METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN,
SEINE EXZELLENZ MONSIGNORE LORIS PFYFFER,
ERZBISCHOF VON BERGEN










DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN

Nach dem einige der wichtigsten Ämter in der Kirchenprovinz geworden sind,
haben wir entschieden und geben bekannt, kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht,
unter Beachtung der Gesetze der Kirche, das




GENERALVIKAR WILLIAM SHOMALI
zum
TITULARBISCHOF VON THEODOROPOLIS
UND WEIHBISCHOF VON NIEDERSELB
ernannt wird.



Freie Stadt Bergen, am 26. Oktober im Jahre des Herren 2016.

DER METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN,
SEINE EXZELLENZ MONSIGNORE LORIS PFYFFER,
ERZBISCHOF VON BERGEN












DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN

Mit großen betrüben müssen wir Heute den Rücktritt von



BISCHOF RIKKERT VAN DER BENT
als
BISCHOF VON TRÜBERGEN
bekannt geben.


Kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht, unter Beachtung der Gesetze der Kirche, das


BISCHOF RIKKERT VAN DER BENT
zum
BISCHOF EMERITUS VON TRÜBERGEN
ernannt wird.


Freie Stadt Bergen, am 26. Oktober im Jahre des Herren 2016.

DER METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN,
SEINE EXZELLENZ MONSIGNORE LORIS PFYFFER,
ERZBISCHOF VON BERGEN










DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN

Nach dem einige der wichtigsten Ämter in der Kirchenprovinz geworden sind,
haben wir entschieden und geben bekannt, kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht,
unter Beachtung der Gesetze der Kirche, das




DOMHERR POLYCARP MARANTA
zum
BISCHOF VON TRÜBERGEN
ernannt wird.



Freie Stadt Bergen, am 26. Oktober im Jahre des Herren 2016.

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Donnerstag, 29. Juni 2017, 17:34

[font]



DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN

Nach dem einige der wichtigsten Ämter in der Kirchenprovinz geworden sind,
haben wir entschieden und geben bekannt, kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht,
unter Beachtung der Gesetze der Kirche, das




BISCHOF POLYCARP MARANTA
zum
BISCHOF VON NORANDA
ernannt wird.

Wir Danken Seine Exzellenz Julien Laux für seine Arbeit als Administrator der Diözese.

Freie Stadt Bergen, am 29. Juni im Jahre des Herren 2017.

DER METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN,
SEINE EXZELLENZ MONSIGNORE LORIS PFYFFER,
ERZBISCHOF VON BERGEN










DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN

Nach dem einige der wichtigsten Ämter in der Kirchenprovinz geworden sind,
haben wir entschieden und geben bekannt, kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht,
unter Beachtung der Gesetze der Kirche, das




BISCHOF JULIEN LAUX
zum
WEIHBISCHOF & GENERALVIKAR VON BERGEN
ernannt wird.

Er wird sein neues Amt nach der Amtsübernahme durch den neuen Bischof antreten.

Freie Stadt Bergen, am 29. Juni im Jahre des Herren 2017.

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Mittwoch, 6. September 2017, 12:45



DER ERZBISCHOF VON BERGEN
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Mit diesem Erzbischöflichen Dekret
wird die Versetzung des Sitzes des Bischof der Diözese Trübergen nach Londhaven bekannt gegeben
und erheben die St. Calixtusbasiliek zum Dom der Diözese Trübergen.
Die Region Malmedy wird aus der Diözese Trübergen herausgenommen
und wird der neu geschaffenen Diözese St. Kathrina anvertraut.
Die Diözese Trübergen wird fortbestehen aus der Region Burdland.


Freie Stadt Bergen, am 6. September im Jahre des Herren 2017.

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Mit diesem Erzbischöflichen Dekret wird die Errichtung der



DIÖZESE SANKT CATHERINE (St. Nina)

bekannt gegeben.
Die Diözese St. Cathrine hat ihren Sitz in in der gleichnamigen Stadt und
im Dom St. Nina und bekommt die Aufsicht über die Region Malmedy.


Freie Stadt Bergen, am 6. September im Jahre des Herren 2017.

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Dienstag, 12. September 2017, 14:44



DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN

Mit diesem Erzbischöflichen Dekret wird die Vereinigung der
Diözese Trübergen mit der Diözese St. Cathrine bekannt gegeben.




Die Diözese Trübergen wird mit der Diözese St. Cathrine vereint.
Anstelle der Diözese wird die Region Burgenland in ein Generalvikariat verwandelt
und ihr wird ein Generalvikar in form eines Weihbischofs vorstehen.
Der Dom St. Calixtusbasiliek, wird zur Konkathedrale der Diözese und Sitz des Generalvikar.
Dieses Dekret löst das Dekret vom 6. September vollständig ab.


Freie Stadt Bergen, am 12. September im Jahre des Herren 2017.

DER METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN,
SEINE EXZELLENZ MONSIGNORE LORIS PFYFFER,
ERZBISCHOF VON BERGEN










DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN

Nach dem einige der wichtigsten Ämter in der Kirchenprovinz Vakant geworden sind,
haben wir entschieden und geben bekannt, kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht,
unter Beachtung der Gesetze der Kirche, das




SEINE EXZELLENZ LOUIS LEBULU
zum
TITULARBISCHOF VON MARCOPOLIS
WEIHBISCHOF VON SANKT CATHERINE
UND GENERALVIKAR FÜR BURDLAND
ernannt wird.
Hochwürden Louis Lebulu stammt aus dem Bistum Trübergen.
Er trat mit 16 Jahren dem Kapuziner Orden bei.
mit 23 folgte die Priesterweihe und mit 29 wurde er Provinzial von Bergen Stadt.


Freie Stadt Bergen, am 12 September im Jahre des Herren 2017.

DER METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN,
SEINE EXZELLENZ MONSIGNORE LORIS PFYFFER,
ERZBISCHOF VON BERGEN











DER ERZBISCHOF VON BERGEN
UND METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN

Nach dem einige der wichtigsten Ämter in der Kirchenprovinz geworden sind,
haben wir entschieden und geben bekannt, kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht,
unter Beachtung der Gesetze der Kirche, das




SEINE EXZELLENZ POLYCARP MARANTA, BISCHOF VON NORANDA
zum
BISCHOF VON EMERITUS VON NORANDA
ernannt wird.




Freie Stadt Bergen, am 12 September im Jahre des Herren 2017.

DER METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN,
SEINE EXZELLENZ MONSIGNORE LORIS PFYFFER,
ERZBISCHOF VON BERGEN







Erzbischof von Bergen
Metropolit der Kirchenprovinz Bergen

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30

Donnerstag, 28. September 2017, 20:00






Seine Exzellenz Monsignore Loris Pfyffer

ERZBISCHOF VON BERGEN
METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN
METROPOLITAN ADMINISTRATOR VON SANKT CATHERINE



Venerabilibus fratribus Cardinalibus, Archiepiscopis, Episcopis, Presbyteris, Diaconis ceterisque populi Dei membris

Metropolitan Dekret "Pro Clericus Bans" der heiligen katholischen Kirche von Bergen.
Mit großer güte und Vernunft, bestimme ich kraft der mir verliehenen Gewalt und Vollmacht, unter Beachtung der Gesetze der Kirche,


Meine Lieben Brüder, ich will mit diesem Dekret die Wichtigkeit folgenden Sätze für alle Kleriker kundtun.
Es sind gesetzte der Kirche an denen wir alle uns halten müssen.
In der Vergangenheit ist es mehrmals vorgekommen das diese von Priester und Bischöfen nicht wahrgenommen oder absichtlich ignoriert wurden.
Ab Heute werden ernsthafte Konsequenzen folgen, Versetzung, Absetzung, vorzeitige Pensionierung oder gar Antrag auf Laisierung und Entfernung aus dem Kirchlichen Dienst.
Ich hoffe das ich für die Zukunft nicht solche schritte gegen einen Kleriker einleiten muss.


Can. 1.1. Die Kleriker haben sich gemäß den Vorschriften des Partikularrechts von allem, was sich für ihren Stand nicht geziemt, völlig fernzuhalten.

§ 2. Was dem klerikalen Stand fremd ist, haben die Kleriker zu meiden, auch wenn es nicht ungeziemend ist.

§ 3. Politisch sich zu engagieren oder Öffentliche Ämter anzunehmen, die eine Teilhabe an der Ausübung weltlicher Gewalt mit sich bringen, ist den Klerikern verboten.

§ 4. Ohne Erlaubnis ihres Metropoliten dürfen die Kleriker die Verwaltung von Vermögen, das Laien gehört, oder weltliche Ämter nicht übernehmen, mit denen die Pflicht zur Rechenschaftsablage verbunden ist, die Übernahme von Bürgschaften, auch wenn sie nur das Privatvermögen belasten, ist den Klerikern ohne Befragen des eigenen Metropoliten verboten; auch dürfen sie keine Schriftstücke unterschreiben, in denen sie die Verpflichtung zu einer Geldzahlung ohne festgelegten Grund übernehmen.

§ 5. Priester dürfen nicht in Politisch orientierte Parteien Mitglied sein, Mitwirken oder auch nur Segen verteilen.

§ 6. Politisch orientierte Parteien dürfen nicht unter Kirchenschutz gestellt werden von niemanden.

Can. 2. — Gewerbe oder Handel dürfen Kleriker nicht ausüben, gleichgültig, ob in eigener Person oder durch andere, zu ihrem eigenen oder zu anderer Nutzen, außer mit Erlaubnis der rechtmäßigen kirchlichen Autorität, in Persona des Metropoliten.

Can. 3. — § 1. Die Kleriker haben die Bewahrung von Frieden und Eintracht, die auf Gerechtigkeit beruhen, unter den Menschen so weit als möglich immer zu fördern.

§ 2. In politischen Parteien und an der Leitung von Gewerkschaften dürfen sie nicht aktiv teilnehmen, außer dies ist nach dem Urteil der zuständigen kirchlichen Autorität des Metropoliten erforderlich, um die Rechte der Kirche zu schützen oder das allgemeine Wohl zu fördern.

Can. 4 — § 1. Weil der Militärdienst dem klerikalen Stand weniger angemessen ist, dürfen sich die Kleriker und ebenso die Kandidaten für die heiligen Weihen nur mit Erlaubnis ihres Metropoliten freiwillig zum Militärdienst melden.

§ 2. Die Kleriker haben die Befreiung von der Ausübung von Aufgaben und öffentlichen Ämtern, die dem klerikalen Stand fremd sind, wahrzunehmen, die ihnen weltliche Gesetze und Vereinbarungen oder Gewohnheitsrecht gewähren, es sei denn, der Metropolit hätte in einzelnen Fällen anders entschieden.


Freie Stadt Bergen, am 28 September im Jahre des Herren 2017.

DER METROPOLIT DER KIRCHENPROVINZ BERGEN,
SEINE EXZELLENZ MONSIGNORE LORIS PFYFFER,
ERZBISCHOF VON BERGEN







Erzbischof von Bergen
Metropolit der Kirchenprovinz Bergen