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Montag, 23. Juni 2014, 21:20

BüLib - Bürgerlich-Liberale Partei


Die Bügerlich-Liberalen
Liberale Partei

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Manfred Ruß« (26. Juni 2014, 17:03)


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Montag, 23. Juni 2014, 21:20

BüLib - Bürgerlich-Liberale Partei

 Satzung

Liberale Partei

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Manfred Ruß« (26. Juni 2014, 17:03)


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Montag, 13. Juni 2016, 21:59

Parteitag 06/16



I. P A R T E I T A G 2016


Hiermit lädt die BüLib alle Mitglieder und Interessenten recht herzlich zum I. Parteitag 2016 ein. Im Zentrum dieses Zusammentreffens sollen vor allem die Reorganisation der Partei und die Verabschiedung eines Parteiprogramms stehen. Außerdem soll ein Konzept erarbeitet werden, das unsere Partei dazu befähigen soll, zu den nächsten Wahlen des Senats anzutreten. Im Folgenden finden Sie die Tagesordnung.

TAGESORDNUNG

TOP 1: Organisationsdebatte

TOP 2: Satzungsfragen

TOP 3: Präsidiumswahlen

TOP 4: Programmdiskussion

TOP 5: Abschlußrede
Liberale Partei

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Montag, 13. Juni 2016, 22:13

Als Mitglied ist Thurn anwesend und hat sich mit einigen Akten auf diesen Parteitag vorbereitet. Dazu zählt auch ein intensives inhaltliches Studium der Parteiprogramme anderer Parteien. Mit Stift und Papier in der Hand nimmt er seinen Delegiertenplatz ein.

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Dienstag, 14. Juni 2016, 17:16

Nachdem sich der Saal nach und nach gefüllt hat, wird der erste Tagesordnungspunkt durch die Übergangsleitung des Parteitags aufgerufen. Maximilian Thurn macht sich auf den Weg an das Rednerpult, um den ersten Beitrag zur Organisationsdebatte zu leisten. Den Zuhörern und Delegierten liegt dazu auf den Plätzen ein Thesenpapier vor. Am Pult sind ein Skript und eine ausreichend große Flasche Wasse hinterlegt.
Liberale Partei

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Dienstag, 14. Juni 2016, 17:33

Thurn räuspert sich und ordnet ein letztes Mal sein Skript. Er setzt anschließend zu seinem Vortrag an.




Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Mitglieder und Interessierte,

nach längerer Zeit versammelt sich die BüLib an dieser Stelle wieder zu einem Parteitag. Wer den festen Glauben besaß, unsere Partei hätte unserem Land den Rücken gekehrt und sei in der Versenkung verschwunden, sieht sich nun einer deutlichen Fehleinschätzung gegenüber.

Applaus unter den Mitgliedern


Nicht umsonst haben wir die Freie Stadt Bergen als Ort dieses Parteitags ausgewählt. Hier haben wir uns vor einiger Zeit konstituiert, in dieser Stadt pulsiert das politische Leben unserer Republik und schließlich: An diesem Ort wollen wir die Zukunft unseres Landes gestalten.

Erneuter Applaus aus den Reihen der Mitglieder.


Bevor wir uns den wichtigen Fragen der Programmtik zuwenden, sind jedoch einige Fragen zur Organisation zu erläutern und zu diskutieren. In diesem Sinne ist der Übergangsvorstand die Satzung durchgegangen und hat eine Novelle erarbeitet. Sie finden diese in Ihren Unterlagen.

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7

Dienstag, 14. Juni 2016, 18:15

Ein lautes Rascheln füllt den Saal aus.

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Dienstag, 14. Juni 2016, 20:25

Ich bitte Sie nun darum einen Blick auf den ersten Paragraphen des neuen Satzungsentwurfs zu werfen.

Auf dem Beamer wird der erste Abschnitts des neuen Entwurfs farblich und graphisch markiert.


SATZUNG DER BÜRGERLICH-LIBERALEN PARTEI


ENTWURF

- in der Fassung vom XX.XX.XXXX -

§1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Der Name der Partei lautet "Bürgerlich-Liberale Partei". Als Zusatz zu dieser Bezeichnung kann der Landesname verwendet werden. Der Name der Partei lautet dann "Bürgerlich-Liberale Partei Bergen". Die regionalen Gliederungen der Partei haben das Recht ihre jeweilige Ortsbezeichnung dem Parteinamen nachzustellen. In diesen Fällen lautet der Name der Partei "Bürgerlich-Liberale Partei [Name des Ortes]". Die autorisierte Abkürzung lautet BüLib.
(2) Der Sitz der Partei befindet sich in der Freien Stadt Bergen. Das Parteigebäude wird durch den Vorstand der Partei verwaltet. Die regionalen Gliederungen der Partei sind dazu befugt eigene Immobilien zur Parteiarbeit anzumieten oder zu erwerben.
(3) Die BüLib bekennt sich vollumfänglich und unabdingbar zur Verfassung der Republik Bergen. Im Falle einer rechtswidrigen und oder Änderung der bergischen Verfassung, die ihrem Geist oder den Gedanken ihrer Mütter und Väter widerspricht, sieht sich die BüLib als Verteidigerin der liberalen Grundordnung Bergens.

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Dienstag, 14. Juni 2016, 22:09

Thurn räuspert sich und erläutert §1 des Entwurfs.


Der Vorschlag zu §1 fällt im Vergleich zur alten gültigen Fassung ausführlicher aus. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass die regionalen Gliederungen in der alten Fassung keine Rolle gespielt haben, in der Namensverwendung aber Erwähnung finden müssen. Der neue §1 bietet in grundlegenden Fragen Rechtssicherheit. Auf das weitere Verhältnis der regionalen Gliederungen zum Parteivorstand wird im weiteren Verlauf des Satzungsentwurfs eingegangen.

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10

Dienstag, 14. Juni 2016, 22:22

Ein Mann tritt ans Mikrophone, "Goedendag, ik ben Lucas van Nederlaag. Ik wilde vragen welk land namen voor de raad van bestuur."

Am dem Beamer wird einen Moment später die Übersetzung ins Bergische angezeigt: "Guten Tag, ich bin Lukas aus Nederwal. Ich wollte fragen was für den Vorstand Ländernamen sind."

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Dienstag, 14. Juni 2016, 22:27

Mit Landesname ist zunächst der Name unserer Republik gemeint, der, das sollte im Entwurf noch ergänzt werden, in allein Sprachen verwendet werden kann, die in unserem Land gesprochen werden. Ich hoffe, damit ist Ihre Frage beantwortet.

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12

Donnerstag, 16. Juni 2016, 01:17

Ein förmlich gekleideter junger Lorertaler von eher kleiner Struktur erhebt sich.

Christoph aus Schwarztal, ich studiere BWL und frage mich, warum in Absatz 2 so umfassend Immobilien und ihre Verwaltung beschrieben werden. Das gehört für mich zur normalen Vermögensverwaltung der Partei.Außerdem finde ich Absatz 1 etwas kompliziert. Wie der Name der Partei nach Ergänzungen lautet, das ist einfach logisch, da muss man nicht benennen, was das Ergebnis der geregelten Ergänzung ist.
Vielleicht sollten wir lieber auch die anderen drei Minderheitensprachen berücksichtigen. Meine Freundin kommt aus Äschlin in Schonen und ist immer enttäuscht, dass sich niemand für unsere Mitbürger "im hohen Norden" interessiert. Das wäre doch mal ein Signal.

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Donnerstag, 16. Juni 2016, 19:27

Christoph, lassen Sie mich gerne auf Ihre Bedenken eingehen:

Die Minderheitensprachen werden, wie ich bereits in meinem letzten Beitrag einschob, alle mit in die Satzung aufgenommen. Ihre Freundin hat sicher Recht mit ihrem Gefühl, manchmal übergangen zu werden. Gerade diesen Zustand soll es weder in unserer Republik, noch in dieser Partei geben. Die BüLib versteht sich als liberale Vertretung aller Bürger, gleich welcher Sprachgemeinschaft sie sich zugehörig fühlen. Die Sprachgemeinschaften sind ein historischer Bestandteil unserer Nation und als solcher besonders schützenswert, wie sie es auch aus Gründen der allgemeinen Vernunft sind.

Ich hatte in meiner ersten Begründung darauf hingewiesen, dass diese Satzung vor allem Rechtssicherheit bieten soll. Dazu gehört eine detaillierte, in den Augen mancher vielleicht komplizierte und redundante Form der sprachlichen Anwendung. Es geht in diesem Zusammenhang auch darum, missbräuchlichen Verwendungen vorzubeugen. Ihr persönlicher Eindruck sei Ihnen jedoch unbenommen.

Auch Ihren anderen Einwand kann ich gewissermaßen nachvollziehen. Nur handelt es sich bei einer Partei nicht um ein Unternehmen, das seine Immobilienverwaltung dem Unternehmensrecht entnehmen würde. Bedingt durch die Tatsache, dass eine Partei aus gewählten Gremien nach außen vertreten wird, macht aus meiner Sicht eine gesonderte Erwähnung in ihrer Satzung erforderlich. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Immobilienverwaltung im bergischen Recht noch keine regulative Umsetzung gefunden hat.

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Sonntag, 19. Juni 2016, 17:46

Lassen Sie sich für Ihre Antwort ruhig etwas Zeit, ich werde mir notieren, dass Sie auf meine Erwiderung möglicherweise noch antworten möchten.

Thurn ruft den nächsten Abschnitt über den Beamer auf.


§2 Ziele

(1) Die Partei hat die Absicht, in Treue zur Verfassungsordnung der Republik Bergen stehend, sich am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen und im Rahmen dessen Mehrheiten für ihre politischen Vorstellungen zu gewinnen.
(2) Die BüLib steht ein für eine liberale, laizistische und in Teilen libertäre Gesellschaftsordnung ein, die die Rechte des Einzelnen Stärkt und das Staatswesen zum Hüter der Freiheit bestimmt. Grundlegendes Ziel soll es dabei sein, die größtmögliche Freiheit für den Einzelnen zu erstreiten.
(3) Zur Veröffentlichung der Zielvorstellungen ist die Verabschiedung eines Parteiprogramms notwendig, das durch den Parteitag der BüLib genehmigt werden muss.

Beruf: Unternehmerin

Wohnort: Herbourg

Region: Noranda

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Sonntag, 19. Juni 2016, 19:04

Erhebt sich von ihrem Platz

Mariette Harquin, Herbourg.
Was stellen Sie sich unter den "libertären Einflüssen" vor? - Ich finde, diese Bezeichnung hat durch einige konservative Politiker in Astor sehr gelitten.