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Dienstag, 17. April 2012, 19:59

[Parteizentrale]

  • Parteizentrale

    [Bild]

    Sozialliberale Partei Bergens
    - Parteizentrale -
    Nordstraße 5
    Bergen-Stadt
  • Die Partei

    • Geschäftsführender Vorstand
      Funktion
      #
      Name
      Vorsitzender

      Senator Sebastian Königskamp

      1. Stellvertretende Vorsitzende

      Senatorin Inge Heller

      Generalsekretär

      Senator Peter LeCoré

      Geschäftsführer

      Karl-Jacob Freiherr von Varell

      Finanzvorstand

      Mathieu Berengar
    • Untergliederungen
      Untergliederung
      Funktion
      #
      Name
      Regionskonferenz LorertalVorsitzender-Bruno Gänzle
      Regionskonferenz BergenVorsitzende-Matilde Jähnke
      Regionskonferenz TrübergenVorsitzende-Christa van Theven
      Regionskonferenz NorandaVorsitzender-Louis Gemaré
    • Parteiorganisationen
      Typ
      Organisation
      Funktion
      #
      Name
      JugendverbandKonferenz Sozialliberale ZukunftVorsitzenderRupert Ackermann (Sozial-Liberale Hochschule)
      StudentenverbandSozial-Liberale HochschuleVorsitzenderRupert Ackermann (SU Bergen)
      FrauenverbandKonferenz Sozialliberale GleichberechtigungVorsitzendeBelma Kern (RK Trübergen)
  • Programm

    • Äußeres
      Gute und freundschaftliche Beziehungen zu unseren Nachbarländern sind wichtig. Die SLP befürwortet den Ausbau der Kontakte und die Ausweitung der Kooperationen. Weiterhin können wir uns die Vereinfachung des Grenzverkehrs mit unseren
      Nachbarn vorstellen.
    • Inneres
      Wir bekennen uns zum dezentralen Einheitsstaat. Die Verwaltungsstruktur soll möglichst effizient und kostengünstig, qualitativ aber für den Bürger gut und schnell erreichbar sein. Die Rechte der Behörden sind so zuzuschneiden, dass für den Bürger möglichst wenige Eingriffe in sein Privatleben stattfinden. Wir treten für die Nutzung moderner Kommunikationsmittel ein.
    • Verteidigung
      Bergen ist eine friedliche Nation. Wir sind der Meinung, dass eine Berufsarmee hier die sinnvollste Lösung ist. Die primären Aufgabe der Bergenwehr ist die Unterstützung in Krisen- und Katastrophenfällen im Inland und die Unterstützung von Partnern in ebendiesen Situationen.

      Trotzdem muss die Bergenwehr so vorbereitet sein, dass wir unser Land verteidigen können, wenn dies erforderlich ist. Bei der Ausstattung, dem Betrieb und dem Einsatz der Bergenwehr sollte der Soldat die oberste Leitfigur sein, denn der Staat hat eine Verantwortung für seine Sicherheit, seine Gesundheit und sein Leben. Jeder Soldat ist aber gleichzeitig auch ein Mensch und als solcher auch innerhalb der notwendigen militärischen Führung zu behandeln.
    • Verbraucherschutz
      Die Verbraucher haben Anspruch auf Informationen, sind vom Staat besser zu schützen und mit mehr Rechten auszustatten. Verbraucherinteressen wiegen für uns im Zweifel schwerer als Wirtschaftsinteressen.
    • Bildung
      Bildung ist unsere Zukunft. Wir müssen mehr investieren und den Schülern individuelle Förderung anbieten, damit jedes Kind die selben Chancen auf gute (Aus-)Bildung hat. Weiterhin sind wir für ein dreigliederiges Schulsystem und ein gebührenfreies Studium.Zwar ist der Staat hier in der Pflicht, jedoch sollten Unternehmen mit eingebunden werden, da sie den Schülern Einblicke in den Betriebsablauf und mögliche berufliche Werdegänge geben können.
    • Umwelt- und Tierschutz
      Im Interesse zukünftiger Generationen und unserer eigenen Zukunft müssen wir die Umwelt besser schützen.Hierzu sind neben dem Ausbau der regenerativen Energien auch die Verbesserung der Technik nötig.
      In diesem Bereich sollten wir die Forschungen vorantreiben und Anreize für den Kauf von umweltfreundlichen Geräten schaffen. Die vorhandenen Fossielenergiekraftwerke sollten wir – solange es sinnvoll und vertretbar ist - am Netz lassen, uns so schnell wie möglich aber auf einen sozial vertretbaren Ausstieg vorbereiten. Den Einstieg in die atomare Energieversorgung lehnen wir aufgrund der Sicherheit und der Endlagerproblematik ab. Tiere sind Lebewesen, die ebenfalls ein Recht auf ethische Behandlung haben. Deshalb sind wir gegen grausame Schlachtmethoden (wie z.B. Schächten) und nichtartgerechte Haltung.
    • Soziales und Gesundheit
      Wir müssen die Benachteiligten fördern, um die Gleichberechtigung zu gewährleisten. Für Arbeitslose muss der Staat eine angemessene Unterstützung bereitstellen, aber auch Anreize für den Wiedereinstieg bieten und einen angemessenen Abstand zwischen den Löhnen und der staatlichen Unterstützung schaffen. Wir setzen in diesem Punkt auch auf die Unterstützung der Wirtschaft, die den Arbeitslosen zum Beispiel mit Probetagen u.ä. eine neue Berufsperspektive zeigen kann.

      Die traditionelle Lebensgemeinschaft in einer Familie hat einen hohen Stellenwert, prinzipiell sind für uns aber auch alle anderen Partnerschaften unterstützens- und schützenswert. Bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung setzen wir zwar auf die freiwilligen Maßnahmen der Wirtschaft, notfalls ist aber per Gesetz Abhilfe zu schaffen.

      Wir sind gegen einen gesetzlichen Mindestlohn, da dieser die Tarifautonomie gefährden würde, aber wir müssen darauf achten, dass jeder Arbeitnehmer eine Entlohnung erhält, die ihm einen angemessenen, menschenwürdigen Lebensstandard erlaubt. Deshalb treten wir für die Festlegung der Löhne durch einen Sachverständigenrat für jede Branche einzeln ein, wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber nicht zu einer Übereinkunft kommen.

      Das Gesundheitssystem muss auch weiterhin, da es aus Steuermitteln finanziert ist, effizient arbeiten und möglichst gute Leistung für möglichst wenig Geld bieten. Besondere Zusatzleistungen (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung u.ä.) sollen auf Wunsch privat versichert, keinesfalls jedoch durch die Bürgerversicherung übernommen werden. Auch das Rentensystem soll steuerfinanziert bleiben und jedem Menschen einen guten Lebensabend ermöglichen.
    • Wirtschaft
      Wir halten die Soziale Marktwirtschaft für die beste Wirtschaftsform. Wir sprechen uns dafür aus, dass die Betriebe privat geführt werden, aber einer Kontrolle eines -mit weitreichenden Befugnissen und Möglichkeiten- ausgestattetem Kartellamt unterliegen. Wir sind gegen die Verstaatlichung von Unternehmen, auch wenn diese im Einzelfall nötig sein kann. Staatliche Unternehmen sollen, sofern sie eingerichtet werden, den gleichen Bedingungen unterliegen wie private, es sei denn, anderes ist unbedingt zur Erfüllung staatlicher Aufgaben notwendig.
      Ebenso sind wir gegen staatliche Bürgschaften für in Not geratene Betriebe und befürworten wir einen privaten, wirtschaftsinternen Rettungsfond. Sollte es keine andere Möglichkeit geben, so sollte das Kartellamt befugt sein, ein Unternehmen zu zerschlagen.
    • Finanzen
      Der bergische Staatshaushalt soll möglichst ausgeglichen geführt werden und die Staatsverschuldung möglichst verringert werden. Wir fordern ein gerechtes und progressives Steuersystem.
    • Justiz
      Wir müssen dafür sorgen, dass die Justiz in Bergen schnell auf die Bürger reagiert und effizient ihre Aufgaben wahrnimmt.
    • Verkehr und Öffentlichkeit
      Die Infrastruktur in Bergen muss verbessert und der ÖPNV ausgebaut werden, um weiterhin für Bürger und Wirtschaft interessant zu bleiben. Wir fordern ein am Schadstoffausstoß orientiertes Mautsystem für PKW und LKW.
  • Satzung (11.03.13)

    § 1 - Name, Sitz und Ziele
    (1) Der offizielle Name der Partei lautet Sozialliberale Partei Bergens. Die Kurzform lautet SLP.
    (2) Sitz der Partei ist die Freie Stadt Bergen.
    (3) Die SLP will mit ihren Mitgliedern am politischen Leben teilhaben. Hierbei will die SLP vor allem sozial-liberale Ansichten vertreten und versteht sich als Partei der gesellschaftlichen Mitte. Sie bekennt sich uneingeschränkt zur Verfassung Bergens.

    § 2 - Parteigliederungen
    (1) Ortsverbände sind lokale Gliederungen der SLP, die Ziele der Gesamtpartei vor Ort verfolgen und die Mitglieder organisieren. Regionskonferenzen sind regionale Gliederungen der Partei in den Regionen und bilden einen Zusammenschluss der Ortsverbände der Region. Sie verfolgen die Ziele der Gesamtpartei in der Region. Konferenzen mit thematischer Ausrichtung sind ebenfalls Gliederungen der Partei. Sie verfolgen die Interessen der Gesamtpartei mit besonderem thematischen Schwerpunkt.
    (2) Die Parteigliederungen sind der Gesamtpartei untergeordnet und organisieren sich nach Statuten, die der Parteirat genehmigt, der auch das Verhältnis der Konferenzen zur Gesamtpartei regelt. Im Rahmen der grundsätzlichen Ausrichtung der Partei sind sie selbstständig tätig und bestimmen über die konkrete Programmatik. Der Vorstand hat zur Durchsetzung der Satzung und der Statuten ein Durchgriffsrecht nur im Ausnahmefall.

    § 3 - Mitgliedschaft
    (1) Mitglied in der SLP kann jeder bergische Staatsbürger werden, der mindestens 16 Jahre alt ist, sich zur Verfassung der Republik bekennt und die Satzung und das Programm der SLP anerkennt. Der Parteirat beschließt über unvereinbare Mitgliedschaften in anderen Organisationen. Die Mitglieder sind dazu aufgefordert, am Parteileben aktiv teilzunehmen.
    (2) Die Mitgliedschaft muss bei der Partei beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Ortsgruppe, wenn der Parteivorstand sich die Entscheidung nicht ausnahmsweise vorbehält. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, welcher der Ortsgruppe schriftlich zu erklären ist, oder Ausschluss, welcher von der örtlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen und begründet werden muss. Mandatsträger und Funktionäre unterliegen dem Ausschlussvorbehalt des Parteirates und können nicht durch Ortsverbände ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss ist Beschwerde zur Regionskonferenz, von dort zum Parteirat zulässig.
    (3) Die Mitgliedschaft in Ortsverbänden und Regionskonferenzen bestimmt sich nach dem Wohnsitz, die Mitgliedschaft in sonstigen Parteigliederungen wird durch diese selbstständig geregelt. Der Parteivorstand entscheidet über Sonderfälle.

    § 4 - Parteirat
    (1) Der Parteirat ist das höchste beschlussfassende Organ der SLP. Er wird vom Vorstand einberufen. Er muss einberufen werden, wenn die Satzung dies vorsieht, mindestens jedoch einmal im Monat. Er tagt geheim, kann seine Sitzungen aber öffentlich machen.
    (2) Ihm gehören mindestens 55 Delegierte an, die jeweils für ein Jahr gewählt werden, sofern sie nicht Kraft Amtes Mitglied sind. Hiervon wählen die Regionsonferenzen 3.000 Mitglieder im Zuständigkeitsbereich einen Vertreter, mindestens jedoch 5. Die restlichen Delegierten setzen
    sich wie folgt zusammen:
    a) der Vorstand,
    b) der Staatskanzler und sein Stellvertreter, alternativ ein Staatsminister, falls diese aus der SLP stammen, wenn dadurch nicht zwei Mitglieder zusammenkommen, von der Fraktion gewählte Ersatzmitglieder,
    c) drei Vertreter der Senatsfraktion, darunter deren Vorsitzender,
    d) die Vorsitzenden der Konferenzen mit thematischer Ausrichtung oder ein von deren Vorstand jeweils zu bestimmender Vertreter,
    e) weitere Personen kraft Amtes aufgrund Beschlusses des Parteirates,
    f) die zu vom Parteirat zu Ehrenmitgliedern ernannten.
    Beratende Mitglieder sind alle Sprecher der Fraktion in ihrem Themengebiet sowie vom Parteirat geladene Experten.
    (3) Die Leitung der Sitzung übernimmt ein Vorstandsmitglied. Die Leitung von Wahlen obliegt dem Generalsekretär, ersatzweise dem stellvertretenden Vorsitzenden. Tritt dieser selbst zur Wahl an, so übernimmt diese Aufgabe das am längsten dem Parteirat angehörende Mitglied, das nicht Kandidat ist.
    (4) Dem Parteirat obliegen insbesondere die Aufgaben:
    1. Wahl und Kontrolle des Vorstandes,
    2. Beschlussfassung über wesentliche Fragen der Partei und ihrer Politik, einschließlich des Parteiprogramms,
    3. Befassung mit allen Fragen der Partei auf Vorlage des Vorstandes, einer Gliederung oder von 5 Mitgliedern des Parteirates,
    4. Aufstellung oder Unterstützung von Kandidaten bei Wahlen und Genehmigung von Koalitionsvereinbarungen auf Initiative des Vorstandes,
    5. Anerkennung von parteinahen Organisationen.
    (5) Der Parteirat ist beschränkt beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend sind und uneingeschränkt beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Ist der Parteirat nur beschränkt beschlussfähig, so kann über die Abwahl des Vorstandes, eine Änderung der Satzung, eine Fusion oder Auflösung der Partei nicht beschlossen werden.
    (6) Der Parteirat trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung. Auf Beschluss der Mehrheit der übrigen Mitglieder ist der Vorstand nicht stimmberechtigt. Betrifft eine Entscheidung, die nicht in Form einer Wahl zu treffen ist, ein Mitglied, so ist es nicht stimmberechtigt.

    § 5 - Parteitag
    Der Parteirat kann Entscheidungen, die seiner Zuständigkeit unterliegen, durch einen Parteitag entscheiden lassen. Er hat einen Parteitag einzuberufen, wenn 1/3 seiner Delegierten es verlangen.

    § 6 - Vorstand
    (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und dem Generalsekretär. Der Parteirat kann Sonderbeauftragte einsetzen, die dem Vorstand ebenfalls angehören. Der Vorstand bestimmt seine Geschäftsverteilung und interne Vertretung. Der Vorstand wird vom Parteirat gewählt. Der stellvertretende Vorsitzende kann gleichzeitig auch zum Generalsekretär bestellt werden. Der Vorstand oder eines seiner Mitglieder können mit 3/5-Mehrheit des Parteirates seines Amtes enthoben werden. Geschieht das, ist der Vorstand unmittelbar neu zu wählen.
    (2) Der Vorstand führt die Geschäfte der Partei und nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht dem Parteirat vorbehalten sind.
    (3) Der Vorstand entscheidet einstimmig, wenn ihm mehr als drei Mitglieder angehören mit einfacher Mehrheit. Eine Entscheidung des Vorstandes kann beim Parteirat angefochten werden.
    (4) In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit kann der Vorstand anstelle des Parteirates beschließen, ist aber an den Vorbehalt des § 4 Abs. 5 Satz 2 gebunden. Die Entscheidungen bedürfen der unverzüglichen Genehmigung des Parteirates.

    § 7 - Wirtschaftsvorstand
    Der Vorstand bestellt einen Wirtschaftsvorstand, bestehend aus dem einem Geschäftsführer und einem Finanzvorstand unter Leitung des Generalsekretärs, der die wirtschaftlichen Belange der Partei nach Maßgabe des Vorstandes regelt. Der Parteirat hat ein Veto-Recht gegen die Besetzung.

    § 8 - Schlussbestimmungen
    (1) Die Satzung tritt mit ihrer Genehmigung durch den Parteirat in Kraft.
    (2) Änderungen an der Satzung werden vom Parteirat mit 2/3-Mehrheit beschlossen.
    (3) Ist eine Frage in dieser Satzung nicht geregelt, so entscheidet der Parteirat abschließend über den Vorgang, soweit sie nicht durch das betroffene Organ hinreichend geregelt wurde. Eine solche Entscheidung gilt auch für alle weiteren vergleichbaren Fälle.
Sozialliberale Partei

2

Donnerstag, 6. September 2012, 20:36

Eine Einladung der UBK zu Koalitionsverhandlungen geht ein. Man hofft auf ein Kommen der SLP, um so möglicherweise die Zukunft Bergens vorzubereiten.
Konservative Partei

3

Freitag, 7. September 2012, 12:34

Eine anregung zur Einladung für Koalitionsverhandlungen geht ein.

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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4

Dienstag, 30. Oktober 2012, 16:02



An
SLP
z. Hd. Frau Dr. Susanne Koch-Runge


Überprüfung der Parteifinanzen nach §3 Abs. 5 Gesetz über den Staatsrechnungshof


Sehr geehrte Frau Dr. Koch-Runge,

nach den Richtlinien des Gesetz über den Staatsrechnungshofes, erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Parteifinanzen.

Diese können sich nach dem Parteiengesetz (§6 - Finanzen) aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Mandatsträgerabgaben und Vermögenseinnahmen zusammensetzen. Hierfür ist auch ein regelmäßiger Rechenschaftsbericht anzufertigen.

Bitte übersenden Sie uns bis spätestens zum 06. November 2012 folgende Unterlagen:

  • letzer Rechenschaftsbericht
  • Aktuelle Bilanz
  • Aktuelle Kontoauszüge (im Original)


Alle Unterlagen werden nach der Überprüfung an sie zurückversandt.

Hochachtungsvoll

Präsident des Staatsrechnungshofes
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

5

Mittwoch, 23. Januar 2013, 20:22

Man fragt an, ob die Partei einen Vertreter zum TV-Duell entsenden wird und wenn ja, wen.

6

Mittwoch, 23. Januar 2013, 21:08

Man ergänzt, dass bis zu 2 Vertreter teilnehmen dürfen.

Beruf: -

Wohnort: Londhaven

Region: Trübergen

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7

Samstag, 26. Januar 2013, 19:07

Guten Tag,

hätten Sie Interesse, dass Ihre Partei, die SLP, und unsere Partei, die spe, eine gemeinsame Kampagne für das Zur-Wahl-Gehen machen? Es ist unser aller Verantwortung, die Demokratie zu stärken, und eine gemeinsame Kampagne kann sich gut für uns beide auswirken. Wenn Parteien zusammen für mehr Wahlbeteiligung kämpfen, dann ist es im Allgemeinen erfolgreicher als wenn nur eine Partei dafür wirbt. Ich hoffe, Sie haben Interesse daran.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Blumbach
Spitzenkandidat der Liste spe/SPB

8

Mittwoch, 6. Februar 2013, 14:56

[Foyer] Wahlparty

Man bereitet alles für den Abend vor. Die Stimmung ist gut.
Sozialliberale Partei

9

Mittwoch, 6. Februar 2013, 21:09

Die gute Stimmung kippt, als das Ergebnis über die Leinwand läuft.
Sozialliberale Partei

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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10

Mittwoch, 6. Februar 2013, 21:09

schlagartig verändert sich seine Mine, das Lächeln gefriert...
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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11

Mittwoch, 6. Februar 2013, 21:10

ist auch anwesend und geschockt, lässt sich das aber erst einmal nicht anmerken.
Staatspräsident a.D.

12

Mittwoch, 6. Februar 2013, 21:49

Peter LeCoré, Generalsekretär

tritt ans Mikro

Liebe Freundinnen und Freunde,
zunächst ein ganz herzliches Dankeschön an unsere Wähler. Wir wissen, dass wir hätten mehr erreichen können und müssen. Dieses Ergebnis macht uns für eine Regierung verantwortlich, die durch die UBK geführt wurde, was wir nicht zu verantworten haben. Wir müssen dieses Ergebnis annehmen, wir dürfen uns damit aber nicht zufrieden geben. Wir müssen an uns arbeiten, aktiv. Wir müssen zeigen, warum es sich lohnt, orange zu wählen.
Noch schlimmer als die heutige heftige Niederlage ist für mich, dass eine unsägliche, und in meinen Augen undemokratische Vereinigung, die im letzten senat gezeigt hat, dass sie keine einzige Stimme verdient, noch vor uns steht. Hier müssen wir schonungslos Ursachenforschung betreiben.

Nichtsdestoweniger nehmen wir den Auftrag von mehr als 3 Mio. Wählern ernst und werden Gespräche mit der spe/SPB führen, denn in Bergen gibt es viel zu tun. Sollte eine andere Koalition zu Stande kommen, werden wir aktive und konstruktive Oppositionspolitik betreiben.

Ich danke euch allen für Euer Engagement in den letzten Tagen und Wochen.

verlässt das Pult


Die Anwesenden spenden höflich Applaus.
Sozialliberale Partei

13

Mittwoch, 6. März 2013, 18:41


Vera Wenger


An
SLP-Fraktion im Senat
Maria Pabst


Sehr geehrte Frau Pabst,


ich bitte Sie, so schnell wie möglich bei mir im Büro zu erscheinen. Der Grund liegt in einem Problem, welches ich Ihnen wie auch den anderen Kolleginnen und Kollegen im Senatspräsidium in meinem Büro erläutern möchte.

Mit freundlichen Grüßen


Vera Wenger

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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Mittwoch, 13. März 2013, 18:18

Senator
Dr. Lukas Landerberg

Staatspräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Freie Stadt Bergen, den 13.03.13
An
Hauptgeschäftsstelle der Sozial-liberalen Partei BergensFreie Stadt Bergen


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

ich habe das Senatspräsidium soeben schriftlich informiert, dass ich mit Wirkung zum 14.03.13, 0.00 Uhr, mein Mandat im Senat der Republik Bergen niederlegen werde.
Ich beabsichtige, bei der anstehenden Wahl zum Staatspräsidenten erneut zu kandidieren. Dieses hohe Amt erfordert eine gewisse Unabhängigkeit des Amtsinhabers, womit sich meiner Meinung nach weder das Amt eines Senators noch die Mitgliedschaft in einer Partei vereinbaren lassen.
Aus diesem Grunde erkläre ich mit gleicher Frist, dass ich meine Mitgliedschaft in der SLP bis auf weiteres ruhen lassen werde.


Mit freundschaftlichen Grüßen

Lukas Landerberg
Staatspräsident a.D.

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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Sonntag, 28. April 2013, 19:42

Um 18:02 Uhr trifft folgendes ein:
FaxAn Herrn Dr. Sebastian Königskamp

Einladung zu Sondierungsgesprächen

Sehr geehrter Herr Königskamp,


hiermit laden wir, die Liberaldemokratisch-Sozialdemokratische Allianz und die National-Ökologische Partei Bergens, Sie und Ihre Partei zu Sondierungsgesprächen ein.
Wir schlagen vor, einen Termin heute um 19:30 Uhr in der LSA-Parteizentrale (Platz der Republik 39) anzusetzen. Falls der Termin Ihnen nicht passt, bitten wir Sie, uns dies telefonisch mitzuteilen (0112 / 2554-269).


Mit freundlichen Grüßen


gez. Andreas Blumbach
ehemalige Partei