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1

Dienstag, 17. April 2012, 19:59

[Sitzungssaal des Parteirates]


Parteirat


Der Parteirat ist die Vertretung der Mitglieder der SLP. Er ist für grundsätzliche Fragen zuständig, beruft und kontrolliert den Vorstand. Auf Verlangen von 1/3 der Delegierten hat der Parteirat für bestimmte Fragen einen Parteitag einzuberufen, dessen Beschlüsse ihn binden.
Sozialliberale Partei

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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2

Freitag, 20. April 2012, 18:41

Wir sollten mal über folgendes sprechen:
  1. Satzung
  2. Programm
  3. Corporate Design
  4. Vorstand




Satzung der Sozialliberalen Partei Bergens
in der Fassung vom 29.04.12
I. Grundsätzliches



§1 Bezeichnung, Sitz und Ziele





(1) Der offizielle Name der Partei lautet Sozialliberale Partei Bergens Bergen. Die Kurzform lautet SLP.


(2) Sitz der Partei ist die Freie Stadt Bergen.


(3) Die SLP will mit ihren Mitgliedern am politischen Leben teilhaben.


Hierbei will die SLP vor allem sozial-liberale Ansichten vertreten.


(4) Die SLP bekennt sich uneingeschränkt zur Verfassung Bergens.





§ 2 Ortsgruppen





(1) In jedem Ort kann mit Billigung des Parteivorstandes eine Ortsgruppe
der SLP gegründet werden, die alle ihr in der Satzung der Gesamtpartei


übertragenen Aufgaben wahrnimmt.


(2) Die Ortsgruppe ist der Gesamtpartei untergeordnet und gibt sich eine Satzung im Sinne der Gesamtpartei.


(3) Die Ortsgruppen dienen einerseits als örtliche Anlaufstelle für die
Bürger und Mitglieder, andererseits vertreten sie die Interessen der
Region gegenüber der Gesamtpartei und der Gesamtpartei in der Region und
treffen im Sinne der Gesamtpartei Entscheidungen zur regionalen
Politik.


(4) Gibt es in einem Ort keine Ortsgruppe, so werden ihre Aufgaben von einer benachbarten Ortsgruppe wahrgenommen.


(5) Jede Ortsgruppe richtet eine Mitgliederversammlung ein, die über die
Positionen der Ortsgruppe entscheidet. Der Partei steht ein
Ortsgruppenvorsitzender vor, der das Tagesgeschäft regelt.


(5) Die Ortsgruppen schließen sich in Noranda, Trübergen und Lorertal zu
Konferenzen zusammen. In der FSB übernimmt der Ortsverband die Aufgaben
der Konferenzen. Die Konferenzen koordinieren die Arbeit der
Ortsverbände. Die Konferenzen setzen sich aus je einem Vertreter für
50.000 Bürger zusammen, die von den Mitgliederversammlungen Ortsgruppen
gewählt werden. Ortsgruppen, welche nicht mindestens einen Vertreter
entsenden können, schließen sich mit benachbarten Ortsgruppen zu einer
Wahlgemeinschaft zusammen.


(6) Es wird ein Jugendverband eingerichtet, der die Interessen von
Jugendlichen gegenüber der Gesamtpartei vertritt und an der politischen
Willensbildung teilnimmt. Mitglied kann werden, wer die
Mitgliedschaftsvorraussetzungen der SLP erfüllt und mindestens 15 Jahre
alt ist. Wer das 18. Lebensjahr vollendet wird automatisch Mitglied der
SLP und verliert die Mitgliedschaft der SLP-Jugend.


(7) Der Parteirat kann weitere Verbände einrichten.


(6) Der Parteirat kann den Ortsgruppen und Konferenzen weitere
Kompetenzen durch Beschluss mit absoluter Mehrheit übertragen. Ebenso
kann die genauere Organisation dieser bei Bedarf durch einen Beschluss
mit absoluter Mehrheit näher geregelt werden.





II. Mitglieder





§ 3 Mitgliedschaft





(1) Mitglied in der SLP kann jeder bergische Staatsbürger werden, der mindestens 18 Jahre alt ist und


a) die Satzung und das Programm der SLP anerkennt


b) die bergische Verfassung anerkennt


c) nicht Mitglied in einer mit der SLP konkurrierenden Partei ist


(2) Die Mitgliedschaft muss bei der Partei beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Ortsgruppe.


(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, welcher der Ortsgruppe
schriftlich zu erklären ist, oder Ausschluss, welcher von der örtlichen
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen und begründet
werden muss. Mandatsträger unterliegen dem Ausschlussvorbehalt des
Parteirates und können nicht durch Ortsverbände ausgeschlossen werden.



§ 4 Aktivität der Mitglieder


(1) Die Mitglieder sind dazu aufgefordert, ihre Meinung in parteiinternen Debatten zu äußern und ihre Vorschläge einzubringen.




III. Organe der Partei



§ 5 Der Parteirat


(1) Der Parteirat ist das höchste beschlussfassende Organ der SLP.


Er wird vom Vorstand einberufen. Er muss einberufen werden, wenn die Satzung


dies vorsieht.


(2) Ihm gehören mindestens 53 Delegierte an. Hiervon werden mindestens
41 Delegierte durch die Konferenzen gewählt, wobei jede Konferenz


für 500.000 Bürger im Zuständigkeitsbereich 1 Vertreter entsenden darf,
mindestens jedoch 5 und maximal 15. Die restlichen Delegierten setzen


sich wie folgt zusammen:





a) der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Generalsekretär


b) der Staatskanzler oder sein Stellvertreter, falls dieser aus der SLP
stammt, ansonsten 2 durch die Fraktion gewählte Mitglieder


c) ein Vertreter der Fraktion


d) ein Minderheitenvertreter, der im Rotationsprinzip von den Konferenzen nach Bevölkerungsgröße (aufsteigend) bestimmt wird


e) ein Jugendvertreter, der durch den Jugendverband bestimmt wird


f) ein Seniorenvertreter, der im Rotationsprinzip von den Konferenzen nach Bevölkerungsgröße (absteigend) bestimmt wird


g) ein Gleichstellungsbeauftragter, der im Rotationsprinzip von den
Konferenzen nach Bevölkerungsgröße (aufsteigend) bestimmt wird


h) ein vom Vorstand bestimmtes, verdientes Mitglieder


i) vier von den Konferenzen bestimmte, verdiente Mitglieder


(3) Die Vertreter werden jeweils für 1 Jahr gewählt, sofern sie nicht Kraft Amtes Mitglied sind.


(4) Der Parteirat ist beschränkt beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der
Mitglieder anwesend sind und uneingeschränkt beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind.





(5) Ist der Parteirat nur beschränkt beschlussfähig, so sind folgende Beschlüsse nicht gestattet:


a) Satzungsänderungen


b) Vorstandswahlen


c) Beschluss der Parteiauflösung


(6) Die Leitung der Sitzung übernimmt ein Vorstandsmitglied.


(7) Sollten mindestens ½ der Mitglieder (ohne Vorstand) es verlangen, so ist der Vorstand nicht stimmberechtigt.


( 8 )Die Leitung von Wahlen übernimmt ein Vorstandsmitglied. Sollte
dieses nicht objektiv sein (steht selbst zur Wahl), so übernimmt diese Aufgabe ein vom Parteirat gewähltes Mitglied.





(9) Ihm obliegen folgende Aufgaben:


a) Wahl und Abwahl des Vorstandes


b) Verabschiedung des Parteiprogramms


c) Fassen von Beschlüssen


c) Entscheidung über Anträge der Mitglieder


e) Ehrung verdienter Mitglieder


f) Bestimmung der Liste für die Wahl


g) Aufstellung der Kandidaten für Wahlen


h) Genehmigung eines Koalitionsvertrages


i) Weitere in dieser Satzung festgelegte Aufgaben


(10) Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit.








§ 6 Vorstand





(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem 2. Vorsitzenden und
dem Generalsekretär. Der Parteirat kann Sonderbeauftragte einsetzen,
die dem Vorstand ebenfalls angehören.


(2) Ist ein Vorstandsmitglied länger als 5 Tage abwesend, so übernimmt ein anderes seine Stellvertretung.


(3) Er wird für 4 Monate vom Parteirat gewählt.


(4) Wahlweise kann der 2. Vorsitzende gleichzeitig auch der Generalsekretär sein.


(5) Der Vorstand vertritt die Partei nach außen.


(6) Der Generalsekretär verwaltet die Partei(-finanzen) und informiert die Mitglieder.


(7) Dem Vorstand obliegen folgende Entscheidungen:


a) Verabschiedung von Erklärungen, sofern sie nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind


b) Führen von Verhandlungen


c) Erledigung des Tagesgeschäfts


d) Management des Wahlkampfes


( 8 ) Der Vorstand trifft alle Entscheidungen mit einfacher Mehrheit
bzw. einstimmig, wenn ihm weniger als 3 Mitglieder angehören.


(9) Eine Entscheidung des Vorstandes kann beim Parteirat angefochten werden.





IV. Sonstiges





§ 7 Fehlende Bestimmungen





(1) Ist eine Bestimmung in dieser Satzung nicht vorhanden, so entscheidet der Parteirat über den Vorgang.


(2) Die Entscheidung gilt auch für alle weiteren gleichen Fälle.





§ 7 Stimmrecht





(1) Jedes ordentliche Mitglied des Parteirates nach § 5, Absatz 2 besitzt im Parteirat eine Stimme.


(2) Betrifft die Entscheidung ein Mitglied, so ist dies nicht stimmberechtigt.


(3) Absatz 2 gilt nicht für Wahlen











§ 8 Amtsenthebungen und Rücktritt





(1) Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit des Parteirates seines Amtes
enthoben werden. Geschieht das, ist der Vorstand unmittelbar neu zu
wählen. Auch einzelne Mitglieder des Vorstandes können ihres Amtes
enthoben werden.


(2) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, so ist sein Amt schnellstmöglich durch Wahl neu zu besetzen.











§ 9 Satzungsänderungen





(1) Änderungen an der Satzung werden vom Parteirat mit 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten beschlossen.








§ 10 Inkrafttreten


(1) Die Satzung tritt mit ihrer Genehmigung durch den Parteirat in





Kraft.

SimOff
§ 11 SimOff

(1) Die Ortsgruppen, Konferenzen und Verbände nach § 2 werden nicht SimOff
eingerichtet, ihre Kompetenzen verbleiben beim Vorstand.

(2) Die Mitglieder des Parteirates werden durch die Mitspieler mit Parteimitgliedschaft simuliert. Jeder Mitspieler hat dabei eine Stimme.

(3) Abstimmungen dauern mindestens 48 und höchstens 96 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn

a) ein unumstößliches Ergebnis erzielt wurde

b) alle Mitglieder abgestimmt haben.



Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (3. Mai 2012, 20:27) aus folgendem Grund: Übernahme der Formatierungskorrektur - 2: leider misslungen


Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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3

Sonntag, 22. April 2012, 10:55

Eine sehr lange Satzung. Aber scheinbar notwendig. Ich bin dafür.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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4

Sonntag, 22. April 2012, 11:30

SimOffHab da einfach die der DU übernommen.
By the way: Was ist momentan wieder mit der Formatierung los, das nervte bei der Geschäftsordnung schon?!!

Ich ebenfalls.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

5

Sonntag, 22. April 2012, 11:30

Auch die meisten der weiteren Delegierten sind ganz zufrieden mit dem Vorschlag.
Sozialliberale Partei

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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6

Samstag, 28. April 2012, 14:45

Ich erlaube mir dann, festzustellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht sind und leite die Wahl ein.

Stimmen Sie dem vorgelegten Satzungsentwurf zu?

[ ] JA
[ ] NEIN
[ ] Enthaltung
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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7

Sonntag, 29. April 2012, 10:06


Stimmen Sie dem vorgelegten Satzungsentwurf zu?

[X] JA
[ ] NEIN
[ ] Enthaltung
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

8

Sonntag, 29. April 2012, 11:21


Stimmen Sie dem vorgelegten Satzungsentwurf zu?

[X] JA
[ ] NEIN
[ ] Enthaltung
Dr. Susanne Koch-Runge
Staatsministerin für Soziales

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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9

Sonntag, 29. April 2012, 12:31


Stimmen Sie dem vorgelegten Satzungsentwurf zu?



[X] JA

[ ] NEIN

[ ] Enthaltung





Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

10

Sonntag, 29. April 2012, 12:44

GedankenSo langsam kommen wir vorran.
Dr. Susanne Koch-Runge
Staatsministerin für Soziales

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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11

Sonntag, 29. April 2012, 13:21

Ich stelle fest, dass die Satzung einstimmig angenommen wurde und schlage vor, nun zur Vorstandswahl zu kommen.

Gibt es hierfür Kandidaten?
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

12

Sonntag, 29. April 2012, 13:28

Ich würde gerne für den Vorsitz kandidieren. Oder möchtest Du Sebastian?
Dr. Susanne Koch-Runge
Staatsministerin für Soziales

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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13

Sonntag, 29. April 2012, 13:42

Ich unterstütze deine Kandidatur und stelle mich für den Stellvertreterposten zur Verfügung.

Gibt es weitere Kandidaten? - Das ist nicht der Fall, dann leite ich den Wahlgang ein.


Wählen Sie Dr. Susanne Koch-Runge zur Vorsitzenden der SLP?

[ ] JA
[ ] NEIN
[ ] Enthaltung

Wählen Sie Dr. Sebastian Königskamp zum stellvertretenden Vorsitzenden der SLP?


[ ] JA

[ ] NEIN

[ ] Enthaltung
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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14

Sonntag, 29. April 2012, 13:44


Wählen Sie Dr. Susanne Koch-Runge zur Vorsitzenden der SLP?

[X] JA
[ ] NEIN
[ ] Enthaltung

Wählen Sie Dr. Sebastian Königskamp zum stellvertretenden Vorsitzenden der SLP?


[ ] JA
[ ] NEIN
[X] Enthaltung
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

15

Sonntag, 29. April 2012, 16:36


Wählen Sie Dr. Susanne Koch-Runge zur Vorsitzenden der SLP?

[X] JA
[ ] NEIN
[ ] Enthaltung

Wählen Sie Dr. Sebastian Königskamp zum stellvertretenden Vorsitzenden der SLP?


[X] JA
[ ] NEIN
[] Enthaltung
Dr. Susanne Koch-Runge
Staatsministerin für Soziales