Screenshots sind rechtlich betrachtet ein komplexes Thema, da hier nicht geklärt ist, ob darin ein eigenes schöpferisches Werk zu sehen ist oder nicht. Geklärt ist das Thema nicht, weil es dazu keine Gerichtsentscheidungen gibt, da kein Spielehersteller die eigenen Spieler verklagen wird und sich somit einen schlechten Ruf erwerben wird. Außerdem ist es in gewisser Weise kostenlose Werbung.
Aus meiner Sicht liegt das Urheberrecht an Screenshots grundsätzlich beim Spieleentwickler.
Hier aber sieht man in der EULA des Spiels, dass man beim Upload von Inhalten auf die offizielle Seite man EA das Rechts gewährt diese frei zu benutzen. Dort ist auch von "deine Inhalte oder Teile" die Rede, was die Ansicht nahe legt, dass diese hier ersteinmal im Urheberrecht des Spielers stehen.
Man muss aber, wie gesagt, auch sehen, dass hier mit großer Sicherheit keinerlei Probleme entstehen werden.
Auf Wunsch der Administration werden sie aber gerne entfernt.
Hier noch der Auszug auf den EULA des Spieles, Punkt 2. B 3
Im Gegenzug zu der Möglichkeit, Inhalte bereitzustellen, und sofern du Inhalte über die Software bereitstellst, gewährst du EA durch diesen Vertrag ein nicht exklusives, fortwährendes, vollständig übertragbares und unterlizenzierbares, weltweites, unwiderrufliches Recht, deine Inhalte oder Teile davon in Verbindung mit der Vertreibung dieser Inhalte an andere Benutzer und potentielle Benutzer der Software (beispielsweise Bereitstellung dieser Inhalte zum Herunterladen im Die Sims 3-Launcher), der Vermarktung und Bewerbung der Software, ohne vorherige Benachrichtigung oder irgendeine Bezahlung oder Entschädigung zu nutzen, zu reproduzieren, zu verändern, Werke daraus abzuleiten, zu vertreiben, zu übertragen, abzubilden, zu veröffentlichen und vorzuführen. Du gewährst EA alle Lizenzen, Bewilligungen und Genehmigungen, damit EA Inhalte für den genannten Zweck verwenden kann.