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In der Grundordnung der CartA steht, dass man erst die Eintragung beantragen muss und dann binnen 14 Tagen die VETO-Berechtigten informieren muss. So werde ich dies handhaben.
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.
Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.
Vizestaatskanzler a.D.
Antrag auf EINTRAGUNG ist gestellt.
Antrag
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Wenn man nur einmal richtig die Regeln lesen würde, wäre ich wirklich erfreut.
1. 14 Tage Reservierung muss vorliegen
2. Alle Vetostaaten sind vor dem Antrag zu informieren.
Lichtbringerin Ghanima al-serim
Wenn man nur einmal richtig die Regeln lesen würde, wäre ich wirklich erfreut.
1. 14 Tage Reservierung muss vorliegen
2. Alle Vetostaaten sind vor dem Antrag zu informieren.
Stimmt. Sorry. Ich habe tatsächlich etwals falsches gelesen.
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Ich habe heute den Antrag auf Eintragung bei der CartA gestellt.
zum Antrag
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Die Eintragung wird nun bearbeitet. Aber es naht trotzdem was....
Bitte
lesen...
@Hummelchen
Kannst Du das ausschließen?
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