Rathaus
Galliuswinkel 13
Lormünde
Dezernat für Finanzen
Die Bürgermeisterin
Lormünde, 06.11.17
Beamtenrechtliche Angelegenheit - hier: Ihr Schreiben in dieser Angelegenheit
Sehr geehrter Herr Dr. Eulenstein,
mit hier am 04.11.17 eingegangenen Schreiben baten Sie um Ihre Entlassung aus dem Dienstverhältnis zur Stadt Lormünde und forderten die Auszahlung ausstehender Bezüge.
1. Mit
Bescheid vom 23. Januar 2017, Ihnen persönlich übergeben durch Frau Bürgermeisterin a.D. Kerstner, wurden Sie aus disziplinarischen Gründen aus dem Beamtenverhältnis entfernt und dieses Dienstverhältnis damit beendet.
Das am 14. Juni 2017 durch Wahl zum Oberbürgermeister begründete Beamtenverhältnis ist gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 1. Alt. RegionalG ein Beamtenverhältnis auf Zeit im Sinne von § 4 Abs. 2 Var. b StaatsbedG, wurde mit der Entfernung aus dem Amt durch
aufsichtsbehördliche Verfügung vom 09. Oktober 2017 beendet.
Somit ist eine Entlassung aus einem Dienstverhältnis zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr möglich, die Kündigung ist damit jedenfalls gegenstandslos, wäre mit Hinblick auf § 8 StaatsbedG jedoch auch ansonsten wirkungslos.
2. Ausweislich der Personalakte ist die Stadt Lormünde Ihnen weder aus dem Dienstverhältnis, welches am 23. Januar 2017 beendet wurde, noch aus dem Wahlbeamtenverhältnis bis zum 09. Oktober 2017 eine Besoldung schuldig.
Wir betrachten Ihr Schreiben daher als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bülthuber
Bürgermeisterin für Haushalt und Finanzen