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Herr Dr. Albisch, die Stadt Lormünde
hat eine Stadtordnung, wie andere bergische Städte auch. Eine die
Verordnungen der Stadtordnung besagt das jegliche Firma welche ihren
Hauptsitz nicht in Lormünde hat sich anzumelden hat, dagegen hat die
Klägerin bereits verstoßen. Ein weiterer Artikel besagt das nur die
Stadt Lormünde bzw. die von ihr beauftragte Firma berechtigt ist
Werbung auf dem Gelände der Stadt zu verbreiten, auch hiergegen
wurde verstoßen.
Sehen Sie es ist doch so wir wollen nicht das
unsere Stadt mit irgend welchem Müll zu gekleistert wird, für
Werbung innerhalb Lormündes gibt es die Stadtwerbung, man kann hier
als innerstädtisches oder als auswärtiges Unternehmen gegen ein
geringen Obolus seine Werbeideen vorbringen, die Firma setzt sie nach
ihren Gutdünken dann um. So haben wir zum Beispiel in unserer Stadt
keine Plakate mit anstößigen Text und widerwärtige Bilder. [i]Der Vertreter der Klägerin argumentiert hier mit einem Millionenschaden,
lächerlich, die paar lumpigen Plakate ,wenn das die Klägerin in
Ruin treib ist es schlecht um sie bestellt.
[/i][i]Hier lügt der Vertreter der Klägerin, wir haben sofort nach dem uns die Sache
gemeldet , Protest eingelegt und haben dann die Plakate entfernen [/i][i]lassen.[/i] Zu 90% beleidigten diese Fetzen in Wort und Bild unser
geliebtes Stadtoberhaupt seine Exzellenz Herrn Dr.
Eulenstein.
Ungleich oder nicht jetzt herrscht in unserem Lormünde [i]Zucht und Ordnung.
Der Herr OB hat persönlich angeordnet das
Werbung nur noch von der Stadteigen Firma durchgeführt werden [/i][i]darf.[/i] Wir fordern Schadenersatz für den gebrachten Arbeitsaufwand
der Abnahme Entfernung und Vernichtung, sowie Bußgeld wegen
Verstoßes gegen die Stadtordnung.
Auf Weisung des Herrn OB ist
der Klägerin, die Arbeitserlaubnis entzogen wurden und es wird der
Aufenthalt auf dem Gebiet der Stadt Lormünde untersagt. [i]Von unserhält die Klägerin nicht einen Pfennig, im Gegenteil wir wollen
von der Klägerin Geld und dass nicht zu wenig.
[/i]
"Herr Dr. Albisch,
alles was die Gegenseite vorbringt ist Mumpitz.
In Lormünde herrscht endlich Zucht und Ordnung.
Jeder der in Lormünde lebt und arbeitet hat eine automatische Arbeitserlaubnis. Andere die dort nicht leben , aber arbeiten wollen haben diese zu beantragen.
Das war auch einmal in ganz Bergen so Usus, ich habe die Verordnung zur Aufnahme von Arbeit vom 20.September 1930. Dort steht unser Passus genauso drinnen, warum sollten wir etwas gutes umändern. Das die Vorgänger des Herr Oberbürgermeisters die Verordnung, negierten , lag wohl eher an deren politischer Einstellung. Andereseitv wissen wir das die Verordnung seit 1930 mehrfach geändert wurde, na und wir in Lormünde wollen wieder zur alten Tradition zurück, ohne den ganzen liberalen Schnickschnack von heute.
Heute wird Lormunde von einer bürgerlichen Stadtregierung beherrscht und diese ist gewillt Gesetze, die einst gut waren wieder innerhalb Lormündes aufleben zu lassen.
Kommischer Weise sind aber viele Unternehmer zu uns gekommen und überboten sich gerade zu gegenseitig um in Lormünde eine Filiale eröffnen zu dürfen , das hatt sicherlich mit der gelockerten Bestimmung zur arbeitszeit zu tun, aber das ist nebensächlich.
Ich persönlich finde die Plakate abstossend und beleidigend, sie setzt sowohl die Person , seiner Exzellenz des Herrn OB herab , als auch die gesammte Stadt und ihre Einwohner.
Wir erwarten das zu unseren Gunsten endschieden wird, dennso oder so wir sind nicht gewillt unser Geld Fremden in nden Rachen zu schmeißen. Was in Lormünde ist bleibt auch in Lormünde. der Kollege Knoppers kann es drehen und wenden wie er will, Lormünde ist im Recht."
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dr.Ferdinand Eulenstein« (18. August 2017, 09:36)
Sofern die Beklagte darauf besteht, wird das Gericht - sofern nicht die Klage noch etwas dazu vorbringt - die Rechtslage noch einmal genauer prüfen müssen, aber ich möchte vorab schon einmal folgenden Hinweis erteilen: Das Gericht geht prima facie dass die Berufung auf die von Ihnen genannte Verordnung nicht möglich ist, weil diese verfassungsrechtlich problematisch wäre und zudem die einfachgesetzliche Kompetenzzuweisung an die Kommunen weit überschreiten würde. Ferner nimmt das Gericht an, dass die genannte Verordnung so ohnehin bereits aufgehoben ist.
Sie haben nun den entstandenden Schaden dem Gericht gegenüber aufgelistet - die Beklagte stellt die Höhe in Frage. Mir erscheint die Aufstellung grundsätzlich plausibel, ich wundere mich aber über dem Umfang der Plakatierung. Können Sie etwas Licht in die Angelegenheit bringen?
"Herr Dr. Albisch,
bitte fordern Sie in ihrer Rolle als Vorsitzender richter , die Kläger auf , die Kundihn, beim Namen zu zu nennen. Zu einem wenn diese Person die Verurscherin der beleidigenden und herabwürdigenden werbeaktion ist , will die stadt Lormünde , natürlich juristisch gegen eben jene Person vorgehen.
Weiterhin hätte das klagende Unternehmen wissen müssen das man in Lormünde nich einfach wild darauf los plakatieren kann, sondern das dieses bei der zuständigen Ordnungsbürgermeisterin angemeldet werden muss, das ist einer der alten Stadtparagraphen, auch wenn die sozialistische Vorgänerregierung diese negierte so sind sie stets gültig gewesen.
Wir plädieren für einen Freispruch erster Ordnung und erwarten das statt dessen die Klägerin belangt wird."