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Können wir Sechzger auch. Gestern haben ein paar Deppen bei uns im Stadion Böller geworfen, was völlig indiskutabel ist. Beim KSC ist das aber nicht nur ne Sache von einigen Hools, sondern eine Gesamtaggresivität, weswegen wir als Gäste uns nur im Polizeikessel bewegen durften.
Zitat von »Christiane Bergmann-Roh« Damit würde aber die Exklusivität verloren gehen. Wir können vertraglich vereinbare, dass ich kein Konkurrenzunternehmen berate, wäre das in Ordnung?
Das Binnenrecht aller Personen- und Kapitalgesellschaften.
Deswegen glaube ich ja das es für beide Seiten sinnvoller wäre nur die tatsächlich angefallene Arbeit zu vergüten. Wir können auch da einen Cap, also eine Obergrenze an Stunden vereinbaren.
Dresden spielt zum Glück in Liga 3, da wird ja aus gutem Grund empfohlen keine Fanartikel der Gastmannschaft zu tragen.
In Ordnung. Dann müssten 10 Stunden aber auch die Oberbegrenzung sein, bzw. Mehrarbeit gesondert vereinbart und abgegolten werden.
Ich finde das Gesellschaftsrecht als Materie schon spannend, das Familienrecht weniger.
Zu denen gehöre ich seit gestern definitiv nicht. Bin schon öfters auswärts gefahren, aber so einen Haufen Vollidioten wie da habe ich noch nie erlebt. Hinzu kam ein ständige Gängelung der Gästefans durch Polizei und Stadionpersonal. So einen Verein braucht die erste Liga nicht.
Was für Mandate nimmst du denn aktuell so war?
Erscheint zum Gespräch. Hallo Sven!
Wollen wir dann vereinbaren, dass ich 10 Stunden pro Monat für Sie arbeite?
Bin gestern spät aus Karlsruhe zurück gekehrt. Was für unsympathische Fans, da muss man ja dem HSV die Daumen drücken.
Das Klientel sind ja überwiegend keine Privatpersonen, sondern große Unternehmen.
Du wirst lachen. Zwischen 500 und 600€ kostet eine Partnerstunde da schon.
Wenn wir zu Grunde legen, dass ich im Schnitt 10 Stunden für Sie arbeite, würde das aufgehen.
Ja, Sie haben mich richtig verstanden.
Die Anwaltskanzleien, in denen ich bisher gearbeitet habe, haben alle nicht nach dem RVG abgerechnet.
Ich arbeite in der Regel nach einem Stundensatz von 600 BM. Welche Vergütung schlange Sie ausgehend davon vor?
Es gibt eine Reihe von Unternehmen, die uns für laufende Beratung in Anspruch nehmen. So eine Vereinbarung haben wir aber noch nie geschlossen. Nicht weil es nicht im Interesse der Kanzlei wäre, sondern weil es in der Regel für den Mandanten nicht interessant ist sich auf unbestimmte Zeit an einen Anwalt zu binden und zu bezahlen, selbst wenn er keine Rechtsberatung erhält. Gerne können wir aber so eine Vereinbarung schließen, wenn sie mögen.