Theo Müller, Fraktionsgeschäftsführer
Herr Kollege, es ist Usus, dass der Antragsteller das erste Wort erhält. Warum sollte das bei Initiativen des Staatspräsidenten, innen- oder außenpolitischer Art, die sein verfassungsmäßiges Recht sind, anders sein?
Der Staatspräsident ist ferner von verfassungswegen absolut frei, seine Meinung zu äußern, deswegen greift Ihr Argument ins Leere, denn es gibt viele Möglichkeiten, sein Veto anzukündigen, wobei ich ehrlich sagen muss, dass mir eine Begründung im Senat eher zusagt als in den Medien, denn hier kann direkt die Gegenmeinung zu Wort kommen.
Aber bitte, ein Vorschlag zur Güte:
Rederecht haben die Senatoren, der Staatspräsident, sofern er den Entwurf bzw. den Vorschlag eingebracht hat, und Mitglieder der Staatsregierung. Der Senat erteilt auf Antrag einer Fraktion oder mindestens 10 Abgeordneter auch Außenstehenden zur Sache das Rederecht, sofern diese nachweislich etwas zur Sache beitragen können. Vertretern von Staaten oder Organisationen wird nur auf Verlangen der Staatsregierung oder der Mehrheit der Senatoren Rederecht gewährt.
Damit würde dann der Antragsteller-Usus übernommen.