Gesellschaftervertrag

Zwischen Wehner Versicherungen
vertreten durch den Inhaber und Geschäftsführer Sven Wehner

und

Herrn Manfred Hilgenbecker, nachfolgenden Teilhaber genannt

(1) Herr Manfred Hilgenbecker wird als Teilhaber in das Unternehmen Wehner Versicherungen einsteigen. Er erhält einen Unternehmensanteil in Höhe von 50%. Die anderen 50% hält Herr Sven Wehner.

(2) Der Teilhaber, Manfred Hilgenbecker, verpflichtet sich eine Summe in Höhe von 2.000.000,00 FM auf das Konto (30283) der Unternehmung zu leisten. Dies kann in Raten geschehen. Spätmöglichster Termin, an welchem die Gesamtsumme fällig wird, ist der 31. Oktober 2012.

(3) Sollte einer der beiden die Unternehmung verlassen und seine Geschäftsanteile aufgeben, so ist der jeweils andere mit einem Vorkaufsrecht der Geschäftsanteile zu bedenken.

(4) Die Geschäftsführung obliegt beiden Vertragsparteien in einer Einzelvertretung.

(5) Die Gesellschafter erhalten eine halbjährliche Zahlung in Höhe von 10.000,00 FM. Diese ist jeweils im Dezember und Juni eines jeden Jahres bis zum 15. eines Monats zu zahlen.

(6) Dieser Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.

Klapsmühltal den, 07.09.2012