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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (6. Juni 2013, 21:03)
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Beruf: Ordinarius an der SU Bergen
Wohnort: Freie Stadt Bergen
Region: Bergen-Hauptstadt
Hier haben wir die Ermächtigung zur polizeilichen Ermittlung im Bereich der Staatssicherheit, dem Kernbereich der Zuständigkeit. Es geht hier also um Terrorismus und ähnliches, Verbrechen, die durch das Strafgesetzbuch sehr genau abgegrenzt sind.
Zitat
[...]
Insbesondere kann er in Fällen, in denen die Sicherheit der
Republik Bergen bedroht ist, die Ermittlungen an sich ziehen und polizeiliche
Befugnisse wahrnehmen. Alle anderen beteiligten Behörden unterstehen in diesem
Fall seinen Vertretern.
Etwas allgemeiner wird es dann hier. Wenn der Dienst im Rahmen seiner Tätigkeit eine Straftat entdeckt, die in dem Moment der Anwesenheit abläuft - und NUR dann, hat er das Recht, die Täter zu verfolgen, wenn die Polizei das nicht übernehmen kann. Die Alternative hierzu wäre, dass Straftäter in aller Ruhe fliehen können, obwohl Beamte der Sicherheitsbehörden vor Ort sind.
Zitat
Im Regelfall nimmt der Dienst polizeiliche Befugnisse
nur dann wahr, wenn die zuständige Behörde nicht rechtzeitig informiert werden
kann.